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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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Für junge Erwachsene von 15 bis unter 25 Jahren sind<br />

verschärfte <strong>Sanktionen</strong> vorgesehen:<br />

• bei einer ersten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit,<br />

Arbeitsgelegenheit, Eingliederungsmaßnahme, z.B.<br />

Praktikum, Bewerbungstraining oder <strong>des</strong> Abschlusses<br />

einer Eingliederungsvereinbarung oder der in einer<br />

Vereinbarung festgelegten Pflichten wird das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

auf die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten<br />

beschränkt.<br />

Existenzielle Notlagen, z.B. Ernährungsnot können<br />

vom Leistungsträger (ARGE/Optionskommune) durch<br />

ergänzende Sachleistungen oder geldwerte<br />

Leistungen abgedeckt werden, z.B. durch Lebensmittelgutscheine,<br />

Kleidung.<br />

• bei einer ersten wiederholten Ablehnung innerhalb<br />

eines Jahres entfällt das gesamte <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>, auch die<br />

Leistungen <strong>für</strong> Unterkunfts- und Heizkosten. Der<br />

Leistungsträger (ARGE, Optionskommune) kann<br />

einzelfallbezogen die Unterkunfts- und Heizkosten<br />

weiterzahlen oder rückwirkend übernehmen, wenn<br />

sich der junge Erwachsene nachträglich bereit erklärt,<br />

seine Pflichten zu erfüllen.<br />

Verschärft wurde auch die Zählwirkung von <strong>Sanktionen</strong>. Vor<br />

der Gesetzesänderung reichte die Zählwirkung nicht über den<br />

3monatigen Sanktionszeitraum hinaus. Die Zählwirkung wurde<br />

mit dem Fortentwicklungsgesetz weit über den Sanktionszeitraum<br />

von 3 Monaten hinaus auf 12 Monate verlängert. Mit<br />

dieser Änderung werden die an einen wiederholten Sanktionsfall<br />

gebundenen verschärften Sanktionsstufen weit in die<br />

Zukunft hineingeschrieben. Fällt eine Sanktion in eine laufende<br />

Zählwirkungszeit von 12 Monaten werden die <strong>für</strong><br />

verschiedenartige Pflichtverletzungen vorgesehenen Kürzungssätze<br />

addiert oder tritt die <strong>für</strong> einen wiederholten<br />

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