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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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6. Stufenfolge der <strong>Sanktionen</strong> bei Pflichtverletzungen<br />

nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1 und Abs.4 SGB <strong>II</strong> <strong>für</strong> 25jähr. und ältere<br />

Hilfebedürftige<br />

Sanktion bei einem ersten Sanktionsfall<br />

• Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 30 % der maßgebenden Regelleistung<br />

• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />

Verschärfte Sanktion im<br />

ersten wiederholten Sanktionsfall innerhalb eines Jahres*/**<br />

• Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 60 % der maßgebenden Regelleistung**<br />

• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />

Gesteigerte verschärfte Sanktion in<br />

jedem weiteren wiederholten Sanktionsfall<br />

innerhalb eines Jahres */**/**<br />

• Wegfall der gesamten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>, incl. der<br />

Leistungen <strong>für</strong> die Unterkunft (Wohnung)<br />

• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />

Sanktionsdauer: jeweils drei Monate<br />

*Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige Rechtsfolgenbelehrung<br />

über die (verschärften) <strong>Sanktionen</strong>.<br />

**Bei einer Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um mehr als 30 % der maßgebenden<br />

Regelleistung kann der Leistungsträger ergänzende Sachleistungen oder<br />

geldwerte Leistungen in angemessenem Umfang gewähren. Ergänzende<br />

Sachleistungen oder geldwerte Leistungen sollen erbracht werden, wenn<br />

der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt.<br />

*** Bei jedem weiteren wiederholten Sanktionsfall kann der Leistungsträger<br />

den Wegfall <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> auf eine Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 60%<br />

begrenzen, wenn sich der Hilfebedürftige bereit erklärt, seinen Pflichten<br />

nachzukommen.<br />

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