Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
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6. Stufenfolge der <strong>Sanktionen</strong> bei Pflichtverletzungen<br />
nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1 und Abs.4 SGB <strong>II</strong> <strong>für</strong> 25jähr. und ältere<br />
Hilfebedürftige<br />
Sanktion bei einem ersten Sanktionsfall<br />
• Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 30 % der maßgebenden Regelleistung<br />
• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />
Verschärfte Sanktion im<br />
ersten wiederholten Sanktionsfall innerhalb eines Jahres*/**<br />
• Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 60 % der maßgebenden Regelleistung**<br />
• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />
Gesteigerte verschärfte Sanktion in<br />
jedem weiteren wiederholten Sanktionsfall<br />
innerhalb eines Jahres */**/**<br />
• Wegfall der gesamten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>, incl. der<br />
Leistungen <strong>für</strong> die Unterkunft (Wohnung)<br />
• Wegfall <strong>des</strong> befristeten <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlages<br />
Sanktionsdauer: jeweils drei Monate<br />
*Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige Rechtsfolgenbelehrung<br />
über die (verschärften) <strong>Sanktionen</strong>.<br />
**Bei einer Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um mehr als 30 % der maßgebenden<br />
Regelleistung kann der Leistungsträger ergänzende Sachleistungen oder<br />
geldwerte Leistungen in angemessenem Umfang gewähren. Ergänzende<br />
Sachleistungen oder geldwerte Leistungen sollen erbracht werden, wenn<br />
der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt.<br />
*** Bei jedem weiteren wiederholten Sanktionsfall kann der Leistungsträger<br />
den Wegfall <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> auf eine Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 60%<br />
begrenzen, wenn sich der Hilfebedürftige bereit erklärt, seinen Pflichten<br />
nachzukommen.<br />
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