09.09.2014 Aufrufe

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kürzung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen bei Zusammentreffen verschiedenartiger<br />

Pflichtverletzungen<br />

Das Zusammentreffen verschiedenartiger Pflichtverletzungen,<br />

von (1) Melde-/Terminversäumnissen und Sperrzeiten bei<br />

Meldeversäumnis mit (2) Pflichtverletzungen nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1<br />

und Abs. 4 SGB <strong>II</strong> löst keine schärfere Sanktionsstufe aus.<br />

Beispiel <strong>für</strong> das Zusammentreffen gleichartiger und verschiedenartiger<br />

Pflichtverletzungen (Addition der Kürzungsbeträge)<br />

(1) Meldeversäumnis 12. April 2007, Sanktionsbescheid 24. April<br />

2007. (2) Ablehnung einer abermaligen Eingliederungsmaßnahme<br />

12. Juni 2007, Sanktionsbescheid 19. Juni 2007, (3) Meldeversäumnis<br />

12. August, Sanktionsbescheid 23. August 2007.<br />

Die Meldeversäumnisse April und August bilden eine gleichartige<br />

Pflichtverletzung. Der Sanktionsbescheid über das zweite Meldeversäumnis<br />

liegt innerhalb der durch das erste Meldeversäumnis<br />

ausgelösten Sanktions-Zählwirkungszeit und löst damit die<br />

Sanktionsstufe einer Kürzung von 20% aus.<br />

Die Meldeversäumnisse und die Ablehnung der Eingliederungsmaßnahme<br />

(<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1) bilden jedoch verschiedenartige Pflichtverletzungen.<br />

Die Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 löst daher <strong>für</strong> die<br />

Sanktion wegen Meldeversäumnis keine schärfere Sanktionsstufe<br />

aus.<br />

Bei einem Zusammentreffen verschiedenartiger Pflichtverletzungen<br />

werden die <strong>für</strong> parallel ablaufende Sanktions-Zeiträume<br />

eingetretenen Kürzungsbeträge addiert.<br />

Beispiel <strong>für</strong> die additive Wirkung verschiedenartiger Pflichtverletzungen<br />

bei parallel ablaufenden Sanktions-Zeiträumen<br />

(1) Meldeversäumnis 17.03.2007, Sanktionsbescheid 02.04.2007. (2)<br />

Ablehnung einer zumutbaren auswärtigen Arbeit am 24.03.2007,<br />

Sanktionsbescheid 11.04.2007.<br />

Mai Juni Juli - Aug. Sept. Okt.<br />

Parallel laufender Sanktionszeitraum<br />

Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

wegen<br />

Meldeversäumnis 10% 35 € 10% 35 € 10% 35 €<br />

Arbeitsverweigerung 30% 104 € 30% 104 € 30% 104€<br />

139€ 139 € 139€<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!