Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
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Kürzung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen bei Zusammentreffen verschiedenartiger<br />
Pflichtverletzungen<br />
Das Zusammentreffen verschiedenartiger Pflichtverletzungen,<br />
von (1) Melde-/Terminversäumnissen und Sperrzeiten bei<br />
Meldeversäumnis mit (2) Pflichtverletzungen nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1<br />
und Abs. 4 SGB <strong>II</strong> löst keine schärfere Sanktionsstufe aus.<br />
Beispiel <strong>für</strong> das Zusammentreffen gleichartiger und verschiedenartiger<br />
Pflichtverletzungen (Addition der Kürzungsbeträge)<br />
(1) Meldeversäumnis 12. April 2007, Sanktionsbescheid 24. April<br />
2007. (2) Ablehnung einer abermaligen Eingliederungsmaßnahme<br />
12. Juni 2007, Sanktionsbescheid 19. Juni 2007, (3) Meldeversäumnis<br />
12. August, Sanktionsbescheid 23. August 2007.<br />
Die Meldeversäumnisse April und August bilden eine gleichartige<br />
Pflichtverletzung. Der Sanktionsbescheid über das zweite Meldeversäumnis<br />
liegt innerhalb der durch das erste Meldeversäumnis<br />
ausgelösten Sanktions-Zählwirkungszeit und löst damit die<br />
Sanktionsstufe einer Kürzung von 20% aus.<br />
Die Meldeversäumnisse und die Ablehnung der Eingliederungsmaßnahme<br />
(<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1) bilden jedoch verschiedenartige Pflichtverletzungen.<br />
Die Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 löst daher <strong>für</strong> die<br />
Sanktion wegen Meldeversäumnis keine schärfere Sanktionsstufe<br />
aus.<br />
Bei einem Zusammentreffen verschiedenartiger Pflichtverletzungen<br />
werden die <strong>für</strong> parallel ablaufende Sanktions-Zeiträume<br />
eingetretenen Kürzungsbeträge addiert.<br />
Beispiel <strong>für</strong> die additive Wirkung verschiedenartiger Pflichtverletzungen<br />
bei parallel ablaufenden Sanktions-Zeiträumen<br />
(1) Meldeversäumnis 17.03.2007, Sanktionsbescheid 02.04.2007. (2)<br />
Ablehnung einer zumutbaren auswärtigen Arbeit am 24.03.2007,<br />
Sanktionsbescheid 11.04.2007.<br />
Mai Juni Juli - Aug. Sept. Okt.<br />
Parallel laufender Sanktionszeitraum<br />
Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />
wegen<br />
Meldeversäumnis 10% 35 € 10% 35 € 10% 35 €<br />
Arbeitsverweigerung 30% 104 € 30% 104 € 30% 104€<br />
139€ 139 € 139€<br />
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