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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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Die Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> zum Sozialversicherungsschutz<br />

sind nicht kürzungsfähig, entfallen jedoch, wenn der Anspruch<br />

auf <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> vollständig entfällt und der Leistungsträger während<br />

<strong>des</strong> Sanktions-Zeitraumes keine ergänzenden Sachleistungen<br />

oder geldwerte Leistungen erbringt oder weiterhin die<br />

Unterkunftskosten trägt. Gewährt der Leistungsträger während<br />

der Sanktionsdauer ergänzende Leistungen oder Leistungen<br />

zur Gefahrenabwehr, z.B. um die Ernährung sicherzustellen<br />

oder eine andere drohende Obdachlosigkeit abzuwehren,<br />

besteht der Sozialversicherungsschutz fort.<br />

Beispiel Sozialversicherungsschutz und Sanktion<br />

Aufgrund der Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Trainingsmaßnahme,<br />

einer angebotene Arbeitsgelegenheit und<br />

<strong>des</strong> unzureichenden Nachweises um Stellensuche ist der <strong>ALG</strong><br />

<strong>II</strong> Anspruch <strong>des</strong> alleinstehenden alkoholkranken 51jährigen N.<br />

<strong>für</strong> die Sanktionszeit März – April – Mai 2007 weggefallen. N.<br />

ist wegen seines Alkoholkonsums in ständiger ärztl. Behandlung.<br />

Um die Ernährung sicherzustellen, gewährt der Leistungsträger<br />

auf Antrag von N. hin ergänzende Sachleistungen im Wert<br />

von 135 € als Lebensmittel- und Hygieneartikelgutscheine.<br />

Durch die ergänzende Leistung der Warengutscheine bleibt N.<br />

auch während der Sanktionszeit weiter sozialversichert<br />

(krankenversichert).<br />

Kreis der SGB <strong>II</strong> Leistungen, die von <strong>Sanktionen</strong> nicht<br />

betroffen sind<br />

Sanktionsfrei sind die Eingliederungsleistungen <strong>des</strong> SGB <strong>II</strong>.<br />

Dazu zählen neben arbeitsmarktbezogenen Leistungen, z.B.<br />

Leistungen der Ausbildungs-, Arbeits- und Berufsförderung<br />

oder Arbeitsmarkteinsteigerhilfen nach dem SGB <strong>II</strong>I auch<br />

arbeitsmarktergänzende psychosoziale Eingliederungsleistungen<br />

wie Suchtberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale<br />

Hilfen, Tagesbetreuungsangebote <strong>für</strong> Kinder.<br />

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