Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> zum Sozialversicherungsschutz<br />
sind nicht kürzungsfähig, entfallen jedoch, wenn der Anspruch<br />
auf <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> vollständig entfällt und der Leistungsträger während<br />
<strong>des</strong> Sanktions-Zeitraumes keine ergänzenden Sachleistungen<br />
oder geldwerte Leistungen erbringt oder weiterhin die<br />
Unterkunftskosten trägt. Gewährt der Leistungsträger während<br />
der Sanktionsdauer ergänzende Leistungen oder Leistungen<br />
zur Gefahrenabwehr, z.B. um die Ernährung sicherzustellen<br />
oder eine andere drohende Obdachlosigkeit abzuwehren,<br />
besteht der Sozialversicherungsschutz fort.<br />
Beispiel Sozialversicherungsschutz und Sanktion<br />
Aufgrund der Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Trainingsmaßnahme,<br />
einer angebotene Arbeitsgelegenheit und<br />
<strong>des</strong> unzureichenden Nachweises um Stellensuche ist der <strong>ALG</strong><br />
<strong>II</strong> Anspruch <strong>des</strong> alleinstehenden alkoholkranken 51jährigen N.<br />
<strong>für</strong> die Sanktionszeit März – April – Mai 2007 weggefallen. N.<br />
ist wegen seines Alkoholkonsums in ständiger ärztl. Behandlung.<br />
Um die Ernährung sicherzustellen, gewährt der Leistungsträger<br />
auf Antrag von N. hin ergänzende Sachleistungen im Wert<br />
von 135 € als Lebensmittel- und Hygieneartikelgutscheine.<br />
Durch die ergänzende Leistung der Warengutscheine bleibt N.<br />
auch während der Sanktionszeit weiter sozialversichert<br />
(krankenversichert).<br />
Kreis der SGB <strong>II</strong> Leistungen, die von <strong>Sanktionen</strong> nicht<br />
betroffen sind<br />
Sanktionsfrei sind die Eingliederungsleistungen <strong>des</strong> SGB <strong>II</strong>.<br />
Dazu zählen neben arbeitsmarktbezogenen Leistungen, z.B.<br />
Leistungen der Ausbildungs-, Arbeits- und Berufsförderung<br />
oder Arbeitsmarkteinsteigerhilfen nach dem SGB <strong>II</strong>I auch<br />
arbeitsmarktergänzende psychosoziale Eingliederungsleistungen<br />
wie Suchtberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale<br />
Hilfen, Tagesbetreuungsangebote <strong>für</strong> Kinder.<br />
32