Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Katalog der Pflichtverletzungen (Sanktionstatbestände)<br />
Erste Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 Nr.1-4)<br />
1. Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen<br />
2. Weigerung, die in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegten<br />
Pflichten zu erfüllen*<br />
3. Weigerung, eine zumutbare Ausbildung, Arbeit, ABM aufzunehmen<br />
und fortzusetzen*<br />
4. Weigerung, ein Sofortangebot (<strong>§</strong> 15a) aufzunehmen*<br />
5. Weigerung, eine Arbeitsgelegenheit auszuführen*<br />
6. Weigerung, eine zumutbare Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen<br />
oder fortzusetzen*<br />
7. Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder Anlassgabe<br />
zum Abbruch der Teilnahme an der Maßnahme durch den<br />
Maßnahmeträger (maßnahmewidriges Verhalten)*<br />
Zweite Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.4 Nr.1-3)<br />
8. bei volljährigen Hilfebedürftigen: Verminderung von Einkommen/Vermögen<br />
in der Absicht, die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />
die Gewährung oder Erhöhung von <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (Sozialgeld)<br />
herbeizuführen<br />
9. Fortsetzung eines unwirtschaftlichen Verhaltens trotz<br />
Rechtsfolgenbelehrung*<br />
10. Ruhen oder Erlöschen eines Arbeitslosengeld I – Anspruchs<br />
aufgrund einer Sperrzeit (<strong>§</strong> 144 SGB <strong>II</strong>I)<br />
11. Vorliegen von Sperrzeittatbeständen, sog. fiktive Sperrzeit<br />
(<strong>§</strong>144 SGB <strong>II</strong>I)<br />
Dritte Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.2)**<br />
12. Melde- / Terminversäumnisse**<br />
13. Sanktion wegen einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis<br />
*Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige<br />
Rechtsfolgenbelehrung über die <strong>Sanktionen</strong> und die Stufenfolge der<br />
<strong>Sanktionen</strong>.<br />
**Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige<br />
schriftliche Rechtsfolgenbelehrung über die (verschärften)<br />
<strong>Sanktionen</strong>.<br />
44