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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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2. Katalog der Pflichtverletzungen (Sanktionstatbestände)<br />

Erste Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 Nr.1-4)<br />

1. Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen<br />

2. Weigerung, die in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegten<br />

Pflichten zu erfüllen*<br />

3. Weigerung, eine zumutbare Ausbildung, Arbeit, ABM aufzunehmen<br />

und fortzusetzen*<br />

4. Weigerung, ein Sofortangebot (<strong>§</strong> 15a) aufzunehmen*<br />

5. Weigerung, eine Arbeitsgelegenheit auszuführen*<br />

6. Weigerung, eine zumutbare Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen<br />

oder fortzusetzen*<br />

7. Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder Anlassgabe<br />

zum Abbruch der Teilnahme an der Maßnahme durch den<br />

Maßnahmeträger (maßnahmewidriges Verhalten)*<br />

Zweite Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.4 Nr.1-3)<br />

8. bei volljährigen Hilfebedürftigen: Verminderung von Einkommen/Vermögen<br />

in der Absicht, die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

die Gewährung oder Erhöhung von <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (Sozialgeld)<br />

herbeizuführen<br />

9. Fortsetzung eines unwirtschaftlichen Verhaltens trotz<br />

Rechtsfolgenbelehrung*<br />

10. Ruhen oder Erlöschen eines Arbeitslosengeld I – Anspruchs<br />

aufgrund einer Sperrzeit (<strong>§</strong> 144 SGB <strong>II</strong>I)<br />

11. Vorliegen von Sperrzeittatbeständen, sog. fiktive Sperrzeit<br />

(<strong>§</strong>144 SGB <strong>II</strong>I)<br />

Dritte Gruppe (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.2)**<br />

12. Melde- / Terminversäumnisse**<br />

13. Sanktion wegen einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis<br />

*Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige<br />

Rechtsfolgenbelehrung über die <strong>Sanktionen</strong> und die Stufenfolge der<br />

<strong>Sanktionen</strong>.<br />

**Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist eine vorherige<br />

schriftliche Rechtsfolgenbelehrung über die (verschärften)<br />

<strong>Sanktionen</strong>.<br />

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