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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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Überblick: Sanktion <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> bei Pflichtverletzungen<br />

erwerbsfähiger Hilfebedürftiger<br />

1. Zusammenfassung: <strong>Sanktionen</strong> <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

Grundsätze<br />

Das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (Sozialgeld) ist ein sanktionsbewehrtes Leistungsrecht.<br />

<strong>Sanktionen</strong> <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> bei Pflichtverletzungen sind<br />

die stufenweise Kürzung der Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> bis hin<br />

zum vollständigen Wegfall <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> bei Pflichtverletzungen.<br />

Bei jeder Pflichtverletzung fällt der auf zwei Jahre befristete<br />

<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlag beim Übergang von einem höheren Arbeitslosengeld<br />

I in ein niedrigeres <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> weg.<br />

Der Sanktions-Zeitraum der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen und <strong>des</strong> <strong>ALG</strong><br />

<strong>II</strong> Zuschlags dauert prinzipiell drei Monate. Bei Jugendlichen /<br />

jungen Erwachsenen unter 25 Jahren kann die<br />

Sanktionsdauer von 12 auf 6 Wochen bei „Wohlverhalten“<br />

gekürzt werden.<br />

Jeder Sanktionsfall löst eine Sanktions-Zählwirkungszeit<br />

von einem Jahr aus.<br />

Fällt eine oder fallen mehrere gleichartige Pflichtverletzungen<br />

(Sanktionstatbestände) in eine ausgelöste Zählwirkungszeit,<br />

tritt die jeweils nächsthöhere Sanktionsstufe ein.<br />

Treffen verschiedenartige Pflichtverletzungen in einem laufenden<br />

Sanktions-Zeitraum zusammen, werden die Leistungen<br />

<strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um die den Kürzungssätzen entsprechenden<br />

Beträge gemindert (additive Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>).<br />

Stufen und Kürzungssätze der <strong>Sanktionen</strong><br />

Die Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> bemisst sich nach der maßgebenden<br />

Regelleistung <strong>des</strong> erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.<br />

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