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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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Beispiel <strong>für</strong> die Beschränkung der <strong>Sanktionen</strong> auf die <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

Leistungen <strong>des</strong> Hilfebedürftigen, der sich pflichtwidrig verhalten hat<br />

Das Ehepaar M. bezieht <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>. Die Ehefrau hat nach Auslaufen<br />

ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld I einen <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlag in<br />

Höhe von 230 €. Das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> <strong>des</strong> Ehepaares beträgt 1.078 €; pro<br />

Ehepartner 539 €. Das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> setzt sich zusammen aus:<br />

Regelleistung Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung<br />

pro Ehepartner <strong>31</strong>1€ 228 €<br />

Ehepaar 622 € 456 €<br />

Der Ehemann versäumt einen ersten Meldetermin am 17.01.2007,<br />

(Sanktionsbescheid am 23.01.2007) und einen zweiten Meldetermin<br />

am 22.04.2007 (Sanktionsbescheid am 02.05.2007). Bei einem<br />

ersten Meldeversäumnis beträgt die Kürzung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen<br />

10% der maßgebenden Regelleistung. Bei einem ersten wiederholten<br />

Meldeversäumnis innerhalb einer laufenden Zählwirkungszeit beträgt<br />

der Kürzungssatz 20%. Die Sanktions-Zeiträume laufen nicht parallel.<br />

Bescheid Sanktions-Dauer Sanktions-Zählwirkungszeit<br />

17. Januar Febr. - März - April Febr. 2007 – Januar 2008<br />

02.Mai Juni – Juli – August Juni 2007 – Mai 2008<br />

Haushaltseinkommen <strong>des</strong> Ehepaares während der Sanktionsdauer<br />

2007 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug.<br />

Kürzung <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> 10% 10% 10% 20% 20% 20%<br />

<strong>31</strong>€ <strong>31</strong>€ <strong>31</strong>€ 62€ 62€ 62€<br />

<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> 1.078€ -jeweils 1.047 € - 1.078€ -jeweils 1.016€ -<br />

<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Zuschlag 230€<br />

Die Regelleistungen betragen:<br />

• 345 € <strong>für</strong> alleinstehende/alleinerziehende Hilfebedürftige<br />

und Partner mit minderjährigem Partner<br />

• je <strong>31</strong>1 € bei volljährigen Partnern<br />

• 276 € <strong>für</strong> Kinder ab Vollendung <strong>des</strong> 14. Lebensjahr bis<br />

zur Vollendung <strong>des</strong> 25. Lebensjahres<br />

• 207 € <strong>für</strong> Kinder bis zur Vollendung <strong>des</strong> 14. Lebensjahres<br />

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