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2.3 Löschmittel 19<br />
als Löschmittel eingesetzten Halone sind seit dem Jahre 1992 gesetzlich verboten<br />
und dürfen aufgrund ihrer schädigenden Wirkung auf die Ozon-Schicht nicht mehr<br />
hergestellt, in den Verkehr gebracht oder verwendet werden.<br />
Die Löschwirkung der im Normalzustand meist gasförmig vorliegenden Halone<br />
beruht auf dem Mechanismus der homogenen Inhibition (s. Kap. 2.2.3): die Halogene<br />
werden bei hohen Temperaturen als Radikale abgespalten, diese reagieren<br />
mit den Radikalen des Brennstoffs und unterbrechen somit die Reaktionskette<br />
der Verbrennung. Aufgrund dieser Löschwirkung kann nicht davon ausgegangen<br />
werden, dass es einen vergleichbaren nicht umweltschädlichen Ersatzstoff als<br />
Löschmittel geben wird.<br />
Halonlöschmittel haben eine sehr gute Löschwirkung bei z.T. geringer Toxizität<br />
und hinterlassen nahezu keine Löschmittelrückstände. Sie eignen sich für<br />
die Brandbekämpfung in den Brandklassen B und C und wurden hauptsächlich<br />
zum Schutz von elektrischen Anlagen oder in Fahr- und Flugzeugen eingesetzt.<br />
2.3.5 Kohlendioxid<br />
Kohlendioxid (CO 2 ) ist das Oxidationsprodukt einer vollständigen Verbrennung<br />
von Kohlenstoff. Es ist verhältnismäßig reaktionsträge, kann jedoch mit starken<br />
Basen heftig reagieren. In Anwesenheit von bestimmten Metallen (z.B. Magnesium)<br />
kann Kohlendioxid zu Kohlenstoff reduziert werden, d.h. diese Metalle<br />
können unter Luftabschluss in einer CO 2 -Atmosphäre brennen.<br />
Seine Löschwirkung bezieht das CO 2 aus seiner erstickenden Wirkung. Um<br />
eine ausreichende Stickwirkung zu entfalten, muss der Luftsauerstoff auf mindestens<br />
15% verdünnt werden, dies entspricht einer CO 2 -Konzentration von etwa<br />
30%. Diese Volumenkonzentration führt beim Menschen innerhalb von Sekunden<br />
zu Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und nach wenigen Minuten zum Tod.<br />
Die CO 2 -Konzentration von trockener Luft beträgt etwa 0,03%, ab etwa 5% (in<br />
Zusammenhang mit der Einwirkzeit) treten Gesundheitsschäden auf.<br />
CO 2 kann als Löschmittel nur bei Bränden der Brandklassen B und C eingesetzt<br />
werden, seine erstickende Wirkung hat es praktisch nur in geschlossenen<br />
Räumen. Dabei muss beachtet werden, dass die Dichte von CO 2 etwa 1,5-mal<br />
größer ist als von Luft und somit absinkt bzw. sich vom Boden her ausbreitet.