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Die öffentliche Verschwendung Die öffentliche Verschwendung

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Schaden für die Steuerzahler, nur die<br />

exakte Höhe steht noch nicht fest.<br />

Dresden. <strong>Die</strong> Stadt Dresden kämpft<br />

um einen ausgeglichenen Haushalt<br />

und dreht beständig an der Steuerschraube<br />

(Hebesätze von 530 Prozent<br />

für die Grundsteuer B). In solch einer<br />

angespannten Situation „verpassen“<br />

Mitarbeiter des Ordnungsamtes<br />

einen von ihnen angestrengten Gerichts<br />

prozess gegen den Künstler<br />

Hans-Peter Trauschke. <strong>Die</strong>ser hatte<br />

im Sommer 1997 ein Open-Air-Kunstwerk<br />

aus Beton errichtet und mit<br />

Anträgen erreicht, dieses über den<br />

vereinbarten Zeitraum hinaus stehen<br />

zu lassen. Nach einem siebenjährigen<br />

Prozess um die Kosten für die von<br />

der Stadt beauftragte Beräumung<br />

des Kunstwerkes von ca. 20.000 Euro<br />

verschlief die Stadt den Termin der<br />

Be rufungsbegründung am 8. Januar<br />

2004 beim Oberverwaltungsgericht<br />

Bautzen. <strong>Die</strong>s bedeutete gleichzeitig<br />

das Ende des Verfahrens und die Niederlage<br />

für die Stadt als Klägerin. <strong>Die</strong><br />

Kosten des Verfahrens belaufen sich<br />

auf rund 30.000 Euro und „dürfen“<br />

durch den Steuerzahler getragen<br />

werden.<br />

Augsburg. Haushaltssanierung<br />

durch „Blitzen“? - <strong>Die</strong>se Frage stellen<br />

sich die Augsburger Bürger, führte<br />

doch die Stadt Augsburg ab 3. Mai<br />

2004 eine städtische Geschwindigkeitsüberwachung<br />

ein. Geblitzt wird<br />

regelmäßig montags bis freitags 7.00<br />

Uhr - 19.00 Uhr und selbst samstags<br />

zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr. Um<br />

Rasern das Handwerk zu legen, ist es<br />

sicherlich sinnvoll und zweckmäßig,<br />

Tempokontrollen durchzuführen. Es<br />

fragt sich allerdings, ob dies eine originäre<br />

kommunale Aufgabe ist. <strong>Die</strong><br />

Stadt Augsburg hat vorgerechnet,<br />

dass sie Einnahmen in Höhe von rund<br />

614.000 Euro jährlich aus der Überwachung<br />

des fließenden Verkehrs<br />

erwirtschaften will. Dagegen müssen<br />

für Personal - immerhin werden acht<br />

neue Planstellen geschaffen -, für die<br />

Durchführung von Verwaltungs- und<br />

Gerichtsverfahren sowie für sonstige<br />

Betriebskosten insgesamt rund<br />

483.000 Euro jährlich aufgewendet<br />

werden. <strong>Die</strong> Stadt Augsburg rechnet<br />

damit vor, dass unterm Strich ein<br />

Gewinn von rund 130.000 Euro pro<br />

Jahr „erblitzt“ werden soll. Bei allem<br />

Verständnis für notwendige Kontrollen<br />

sollte die Überwachung des<br />

fließenden Verkehrs in Augsburg<br />

aber nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern<br />

herhalten müssen. Weiß sich<br />

die Stadt Augsburg gar nicht mehr<br />

anders zu helfen?<br />

Hagen. <strong>Die</strong> Rechnungsprüfer der<br />

Stadt Hagen dürften ihren Augen<br />

nicht getraut haben, als sie im Dezember<br />

2003 in zwei Schubladen<br />

des Standesamtes 127.439,19 Euro<br />

fanden. Ein Standesbeamter hatte<br />

die Traugebühren sieben Jahre dort<br />

ge hor tet und nicht an die Stadtkasse<br />

überwiesen. Für eine persönliche Bereicherung<br />

gebe es keine Hinweise, so<br />

die Stadt. Schaden hat der städtische<br />

Haushalt dennoch genommen: <strong>Die</strong><br />

Stadt geht von einem Zinsverlust von<br />

rund 17.000 Euro aus. Den Vorwurf,<br />

mitschuldig zu sein, müssen sich auch<br />

Amtsleiter und Stadtverwaltung gefallen<br />

lassen. Denn die Amtsleiter sind<br />

zu laufenden Kontrollen und einer<br />

unvermuteten Kassenprüfung mindestens<br />

einmal im Jahr verpflichtet.<br />

<strong>Die</strong>se Kontrollen seien unterblieben.<br />

Bei einer geordneten Kassenführung<br />

hätte aber auch der Kämmerei auffal-<br />

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