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Die öffentliche Verschwendung Die öffentliche Verschwendung

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Vermischtes<br />

Kuriositäten mit Steuergeldern<br />

Niedersachsen. Auf Anzeige des Bundes<br />

der Steuerzahler Niedersach sen<br />

und Bremen hat die Staatsan waltschaft<br />

Hannover zu prüfen, ob Zahlungen<br />

des Landes Niedersachsen von<br />

zusammen 300.000 Euro an den Verein<br />

„Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg“<br />

in St. Andreas berg/Oberharz<br />

unrechtmäßig, vorsätzlich und<br />

zum Schaden der Landeskasse erfolgten.<br />

<strong>Die</strong> Strafanzeige richtet sich gegen<br />

Verantwortliche des nie dersächsischen<br />

Ministeriums für Wis senschaft<br />

und Kultur. Nach Fest stel lungen<br />

des Landesrechnungs ho fes hat<br />

das Ministerium im Dezember 2002<br />

die Bezirksregierung Braunschweig<br />

gegen deren rechtliche Bedenken<br />

angewiesen, für den Verein eine „Projektförderung“<br />

von 300.000 Euro zu<br />

bewilligen und davon 120.000 Euro<br />

sofort auszuzahlen. Der Verein - ein<br />

freier Träger internationaler außerschulischer<br />

Bildungsarbeit - hatte seit<br />

längerem mit finanziellen Problemen<br />

zu kämpfen und erst wenige Tage vor<br />

der ministeriellen Zahlungs an weisung<br />

die Eröffnung des Insolvenz verfah<br />

rens beantragt. Das Ministerium<br />

in Hannover hatte nämlich die bis dahin<br />

vorgelegten Sanierungskonzep te<br />

abgelehnt, weil sie nicht ausreichten,<br />

die finanzielle Situation des Ver eins<br />

nachhaltig zu verbessern. Als aber ein<br />

Vorstandsmitglied der Hausbank des<br />

Vereins intervenierte, revidierten Ministerialbeamte<br />

ihre Entscheidung.<br />

Sie bewilligten die gewünschten Zahlungen.<br />

Gleichwohl ist der Verein im<br />

Jahr 2003 Pleite gegangen. Und damit<br />

war das Steuergeld in den Sand gesetzt.<br />

Strafrechtlich relevant ist der<br />

Umstand, dass die Zuwendung als<br />

„Pro jekthilfe“ ausgestaltet war, obwohl<br />

erkennbar war, dass sie nicht für<br />

ein Projekt im Sinne der Landeshaushaltsordnung<br />

verwendet werden<br />

würde. Es ging vielmehr schlicht weg<br />

um die Tilgung aufgelaufener Vereinsschul<br />

den. In Anbetracht der Remonstration<br />

der Bezirksregierung Braunschweig<br />

kann zudem davon ausge gangen<br />

werden, dass bei den handelnden<br />

Ministeriumsbeamten Vor satz gegeben<br />

war. Sie wussten, dass sie sich mit<br />

der „Projektförderung“ eines unzulässigen<br />

Finanzie rungs in strumentes für<br />

den Verein bedienten.<br />

Bund. Hoheitliche Aufgabe, oder<br />

nicht? <strong>Die</strong>se Frage zieht sich wie ein<br />

roter Faden durch die Argumen ta tionen<br />

von Besitzstandswahrern, wenn<br />

es darum geht, <strong>öffentliche</strong> Aufgaben<br />

auszulagern oder zu privatisieren und<br />

so die <strong>öffentliche</strong>n Haushalte zu entlasten.<br />

So auch im folgenden Fall. Für<br />

stolze 162.562,40 Euro beschaffte die<br />

Bundes zollverwaltung 22 GPS-Geräte<br />

zur Satellitenvermessung der Rohtabak<br />

anbauflächen, die nach Artikel 46<br />

der Verordnung (EG) Nr. 2848/98 der<br />

Kommission als Bestandteil eines Kontrollsystems<br />

zur Verhinderung von<br />

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