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Die öffentliche Verschwendung Die öffentliche Verschwendung

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weder die für die Beschaffung des<br />

Fahrzeuges zuständige Stadtreinigung<br />

Braunschweig GmbH (SRB),<br />

noch der städtische Fachbereich<br />

Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft<br />

haben zügig und mit Nachdruck<br />

eine Mängelbeseitigung oder<br />

Kaufpreiserstattung beim Hersteller<br />

verfolgt, um die Gebührenzahler vor<br />

Schaden zu bewahren. Statt dessen<br />

ha ben SRB bzw. Stadtver wal tung<br />

der Firma insgesamt 1 3/4 Jahr Zeit<br />

gelassen, um die Mängel zu beheben.<br />

Für die Gebührenzahler ist es<br />

nur ein schwacher Trost, dass das<br />

Wirtschaftsministerium kürzlich eine<br />

unbefristete Ausnahmegenehmi gung<br />

für das übergewichtige Fahrzeug erteilte.<br />

Allerdings darf die Zuladung<br />

6,08 Tonnen (statt bisher 4,54 Tonnen)<br />

nicht überschreiten. Um die Auflage<br />

einzuhalten, musste zunächst auf<br />

Kosten der Stadt extra eine computergesteuerte<br />

Gewichtsanzeige installiert<br />

werden - Kostenpunkt 2.400<br />

Euro. Der Praxistest soll nun zeigen,<br />

ob das Fahrzeug mit der geringeren<br />

Zuladung überhaupt wirtschaftlich<br />

einsetzbar ist. <strong>Die</strong> Stadt Braunschweig<br />

will Schadenersatz geltend<br />

machen oder ggf. das Geschäft nachträglich<br />

rückabwickeln. Doch schon<br />

jetzt hat die einjährige Stilllegung des<br />

LKW den Braunschweiger Gebührenzahlern<br />

neben dem Finanzierungsaufwand<br />

einen durch den Wertverlust<br />

des Fahrzeuges bedingten finanziellen<br />

Schaden von rund 17.000 Euro<br />

eingebracht. Ein höherer Schaden<br />

ist durch aus noch möglich.<br />

Deggendorf. Ist das neue Erlebnisbad<br />

„elypso“ in Deggendorf von<br />

Pech und Pannen verfolgt? Nach jahrelangem<br />

Hin und Her und Standortdis<br />

kussionen wurde das Spaßbad<br />

8<br />

schließlich im Ortsteil Natternberg<br />

errichtet. Das realisierte „elypso“-<br />

Modell wich allerdings von dem vorgegebenen<br />

Raumprogramm ab. Statt<br />

der vorgegebenen 1.000 Quadratmeter<br />

Wasserfläche im Innenbereich<br />

sind im Hallenbad lediglich 784 Quadratmeter<br />

an Wasserfläche vorhanden.<br />

Zudem verzichtete man auf ein<br />

vorgegebenes Erlebnisbecken und hat<br />

stattdessen auf einen Sprungturm mit<br />

Landebecken gesetzt. Im Rahmen der<br />

Abwägung aller Vor- und Nach teile<br />

erhielt das abweichende und somit<br />

kostenoptimale Bad-Modell für rund<br />

18 Mio. Euro vom Aufsichtsrat der<br />

Stadtwerke Deggendorf GmbH, einer<br />

100prozentigen Tochtergesell schaft<br />

der Stadt Deggendorf, den Zu schlag.<br />

Das unterlegene Architektur büro, das<br />

ausschreibungskonform geplant hatte,<br />

ließ sich diese Auf trags vergabe nicht<br />

gefallen und zog gegen die Stadtwerke<br />

Deggendorf wegen Verstoßes<br />

gegen die Wettbe werbs bedingungen<br />

vor den Kadi. Der Rechts streit um<br />

291.000 Euro Scha dens ersatz endete<br />

vor dem Landgericht München I nicht<br />

gerade vorteilhaft für die Stadtwerke<br />

Deggendorf GmbH. Das Gericht ließ<br />

nicht nur erkennen, dass der Prozess<br />

für die Stadtwerke vermutlich negativ<br />

ausgehen werde, sondern es empfahl<br />

auch, einen Ver gleichsvorschlag über<br />

eine Zahlung von 125.000 Euro an<br />

das unterlegene Architekturbüro<br />

anzunehmen. Gleich sam nach dem<br />

Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken<br />

als ein Schrecken ohne Ende“<br />

nahm die Stadtwerke Deggen dorf<br />

GmbH diesen Vergleich aus „prozessökonomischen<br />

Gründen“ an. Dass<br />

schlussendlich von den Stadt werken<br />

„nur“ ein Schadens er satz von 62.500<br />

Euro zuzüglich rund 5.600 Euro für<br />

Anwalts- und Ge richtskosten zu

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