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Die öffentliche Verschwendung Die öffentliche Verschwendung

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len müssen, dass das Geld fehlt. Erst<br />

als die „Schubladenaffäre“ die Stadt<br />

erschütterte, wurde man aktiv: <strong>Die</strong><br />

Amtsleiter wurden nochmals auf die<br />

Verpflichtung zur jährlichen Prüfung<br />

der Kassen hingewiesen und müssen<br />

ihre Berichte darüber der Stadtkämmerei<br />

und dem Rechnungsprüfungsamt<br />

vorlegen. Gegen den Standes beamten,<br />

der aus Überlastung das Geld<br />

in der Schublade habe liegen lassen,<br />

wurden zivil- und strafrechtliche<br />

Schrit te eingeleitet.<br />

Seevetal. Kalt erwischt wurde die Gemeinde<br />

Seevetal (Landkreis Harburg).<br />

Weil interne Kontroll- und Aufsichtsin<br />

stanzen kläglich versagten, konnte<br />

ein (ehemaliger) Mitarbeiter des Ordnungsamtes<br />

über Jahre hinweg Verwal<br />

tungsgebühren im Sachgebiet<br />

„Gewerbeangelegenheiten“ in die<br />

eigene Tasche stecken. Der Gemeinde<br />

Seevetal ist dadurch im Zeitraum<br />

1994 bis Ende 2002 ein Schaden von<br />

263.334 Euro entstanden. Grundsätzlich<br />

sind Kommunalverwaltungen<br />

zwar nicht davor gefeit, dass eigene<br />

Mitar-beiter kriminelle Handlungen<br />

zu Lasten der Gemeindekasse begehen.<br />

Was aber im Untreue-Prozess<br />

gegen den früheren Seevetaler Bediensteten,<br />

der Ende September 2003<br />

zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten<br />

auf Bewährung verurteilt wurde,<br />

ans Tageslicht kam, wirft ein beschämendes<br />

Licht auf die Gemeindeverwal<br />

tung. So soll der Handvorschuss,<br />

den der untreue Sachbearbeiter<br />

unter anderem als Wechselgeld bei<br />

Bareinnah men von Gebühren zur<br />

Verfügung hatte, in den Jahren 1999<br />

bis 2002 nicht geprüft worden sein.<br />

<strong>Die</strong> Prü fungen in den Jahren zuvor<br />

wurden eher lax gehandhabt. So<br />

berichtete der An geklagte in der<br />

52<br />

Gerichts verhand lung, dass er den<br />

Kassen stand selbst ermittelt und<br />

ihn auf einem Zettel notiert hatte.<br />

<strong>Die</strong>sen habe die Abtei lungs leiterin<br />

dann ohne weitere Prü fung unterschrieben.<br />

Damit sei die Prüfung<br />

beendet gewesen. Auch blieb in der<br />

Verwaltung unbemerkt, dass die den<br />

Gebühren bescheiden normalerweise<br />

folgenden Kassenanordnun gen nicht<br />

gefertigt beziehungsweise nicht an<br />

die Kas se gegeben wurden. So konnte<br />

der frühere Mit arbeiter mit Hilfe<br />

handschriftlicher Quittungen bei<br />

Gewerbe treibenden Gebühren vor<br />

Ort in bar kassieren und für sich abzweigen.<br />

Von den Verantwortlichen<br />

in der Gemein de verwaltung machte<br />

sich weiterhin niemand die Mühe,<br />

die Anzahl der Genehmigungs- und<br />

Erlaubnisvor gän ge in Verbindung<br />

mit den entspre chenden Gebührensätzen<br />

mit den Bu chungen in der Gemeindekasse<br />

zumindest überschlägig<br />

zu vergleichen. So konnte der frühere<br />

Mitarbeiter ab dem Jahr 2000 95<br />

Prozent aller getä tig ten Einnahmen<br />

für sich einbehalten. Für die zuständige<br />

Abteilungs leiterin endete das<br />

disziplinarische Verfahren überaus<br />

glimpflich. Gegen sie wurde lediglich<br />

eine Rüge ausgesprochen. Von dem<br />

Gesamtschaden in Höhe von 263.334<br />

Euro übernimmt die Vermögensschadensversicherung<br />

der Gemeinde<br />

(und damit indirekt der Steuerzahler)<br />

150.000 Euro. Den Rest fordert die<br />

Gemeinde von ihrem (mittlerweile<br />

mittellosen) früheren Mitar beiter.<br />

„Ein Geldeingang ist jedoch bis jetzt<br />

nicht zu verzeichnen“, schrieb der<br />

Bürge rmeister am 6. August 2004.<br />

Wieder einmal werden die Steuerzahler<br />

für fehlende beziehungsweise<br />

schlampige interne Verwaltungskontrollen<br />

zahlen müssen.

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