Auswertung - Mediendienst Integration
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Personen mit Migrationshintergrund unter den „nicht zugewanderten<br />
Deutschen“ können jedoch nicht ausschließlich<br />
durch ihr eigenes Geburtsland und ihre eigene Staatsangehörigkeit<br />
identifiziert werden. Man benötigt zusätzliche Angaben,<br />
etwa die frühere Staatsangehörigkeit bei Eingebürgerten,<br />
oder entsprechende Angaben zu den Eltern, wenn der<br />
Migrationshintergrund aus dem familiären Umfeld abgeleitet<br />
wird.<br />
Die definitorische Angrenzung der in den Quadranten 1 bis 3<br />
erfassten Bevölkerungsgruppen stellt keine hohen Anforderungen.<br />
Schwierigkeiten sind allenfalls denkbar, wenn sich<br />
die Staatsgrenzen im Zeitablauf geändert haben und unklar<br />
ist, ob das Geburtsland nach dem heutigen oder dem zum<br />
Geburtzeitpunkt gültigen Gebietsstand definiert sein soll.<br />
Eine Untergliederung der „nicht zugewanderten Deutschen“<br />
in Personen mit und ohne Migrationshintergrund ist dagegen<br />
ungleich schwieriger. Man benötigt neben Staatsangehörigkeit<br />
und Geburtsland zusätzliche Kriterien und es besteht<br />
trotzdem immer die Gefahr, dass die vorgenommene Abgrenzung<br />
kritisch hinterfragt wird, etwa weil die verwendeten<br />
zusätzlichen Kriterien unklar sind oder nicht akzeptiert werden.<br />
Alternativ kann man einzelne Personengruppen, denen<br />
man einen Migrationshintergrund attestieren will, explizit<br />
aufzählen und beschreiben.<br />
Ein konkretes Beispiel für ein zusätzliches Kriterium wäre<br />
etwa die Generationenfolge. Man könnte entscheiden, dass<br />
ein Migrationshintergrund nur bis zu einer bestimmten Generation<br />
auftreten soll. Dabei zählt die Generationenfolge ausgehend<br />
von den Zuwanderern, d.h. die Zuwanderer selbst<br />
sind Generation 1, ihre Kinder Generation 2 und ihre Enkel<br />
Generation 3.<br />
Eine explizite Aufzählung lässt sich an den Eingebürgerten<br />
verdeutlichen. Eingebürgerte Ausländer der 2. Generation (im<br />
Inland geboren) werden im 4. Quadranten erfasst. Von der<br />
Einbürgerung einer Familie sind neben den Eltern die lebenden<br />
Kinder betroffen. Nach der Einbürgerung geborene weitere<br />
Kinder sind Deutsche ohne Einbürgerung. Mit Blick auf den<br />
Migrationshintergrund können die Geschwister somit zur<br />
gleichen oder zu verschiedenen Kategorien gehören.<br />
0B1 Typologie von Migranten<br />
Vor einer weiteren Diskussion erscheint es zweckmäßig, sich<br />
zunächst über die verschiedenen Personengruppen zu verständigen,<br />
die bei einer Unterscheidung nach Bevölkerung<br />
mit und ohne Migrationshintergrund eine Rolle spielen. Dies<br />
sind:<br />
Deutsche, die auch früher nie eine andere Staatsangehörigkeit<br />
besessen haben,<br />
Deutsche, die mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit<br />
besitzen, aber nie eingebürgert wurden,<br />
Ausländer,<br />
Eingebürgerte ohne weitere Staatsangehörigkeit,<br />
Eingebürgerte mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit,<br />
Jene Statusdeutschen, (Spät-)Aussiedler, Flüchtlinge oder<br />
Vertriebenen, die bei Einreise schon deutsche Staatsangehörige<br />
waren, oder die die deutsche Staatsbürgerschaft<br />
nicht durch Einbürgerung erhielten.<br />
Unter Einbeziehung des Merkmals „Zuwanderung“ verdoppeln<br />
sich die Ausprägungsformen, d.h. jede oben aufgeführte<br />
Personengruppe mit Ausnahme der letzten kann zugewandert<br />
oder im Inland geboren sein. Für all diese Gruppen ist im<br />
Einzelfall zu prüfen, ob sie zu den „Personen mit Migrationshintergrund“<br />
zählen sollen oder nicht.<br />
1B2 Datenbasis<br />
im Mikrozensus<br />
Diese Einzelfallentscheidung muss jedoch auf Verfügbarkeit<br />
und Belastbarkeit der verfügbaren Daten Rücksicht nehmen,<br />
im vorliegenden Fall also auf die Informationen, die als Erhebungsmerkmal<br />
im Mikrozensus für eine Klassifizierung he-<br />
1<br />
rangezogen werden können.F F Die folgenden Angaben bieten<br />
sich an:<br />
Zuzug auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik<br />
Deutschland: ja/nein,<br />
bei Zuzug, Jahr des Zuzugs,<br />
Staatsangehörigkeit, ggf. weitere Staatsangehörigkeiten,<br />
Einbürgerung: ja/nein,<br />
Zuzug als (Spät-)Aussiedler: ja/nein,F2<br />
bei Einbürgerung, Jahr der Einbürgerung.<br />
Diese Angaben stehen für den Befragten selbst und für seine<br />
Eltern zur Verfügung. Insgesamt ist die Datenbasis konsistent<br />
1 Im Annex ist die genaue Formulierung jener Fragen im Mikrozensus<br />
2009 wiedergegeben, die für die vorliegende Definition der<br />
Personen mit Migrationshintergrund verwendet wurden.<br />
2<br />
Diese Frage wurde erstmals im Berichtsjahr 2007 gestellt.<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 365