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Auswertung - Mediendienst Integration

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Lehre: Die Lehrausbildung setzt den Abschluss einer mindestens<br />

zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus.<br />

Berufsfachschulabschluss: Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule<br />

für Berufe, für die nur eine Berufsfachschulausbildung<br />

möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule oder einer<br />

Kollegschule in Nordrhein-Westfalen sowie einer einjährigen<br />

Schule des Gesundheitswesens.<br />

Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss:<br />

Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn der<br />

(oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kammer<br />

(z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer<br />

usw.) abgelegt hat. Fach-/Technikerschulen werden in der<br />

Regel freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung<br />

oder praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach<br />

langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis<br />

einer fachspezifischen Begabung besucht und vermitteln<br />

eine vertiefte berufliche Fachbildung. Einbezogen ist<br />

auch der Abschluss an einer zwei- oder der dreijährigen<br />

Fachakademie und einer Berufsakademie.<br />

Fachhochschulabschluss: beinhaltet das Studium an Fachhochschulen<br />

(einschließlich Verwaltungsfachhochschulen).<br />

Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge<br />

an Höheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik,<br />

Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen<br />

anzusehen.<br />

Universitätsabschluss/Promotion: Als Universitätsabschluss<br />

gelten Staatsexamen an Universitäten, Gesamthochschulen,<br />

Fernuniversitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen<br />

sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen.<br />

Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine<br />

andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann<br />

aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.<br />

Ab dem Berichtjahr 2011 werden zusätzlich auch Personen,<br />

die in schulischer Ausbildung bzw. noch nicht im schulpflichtigen<br />

Alter sind, ausgewiesen.<br />

Allgemeiner Hinweis: Aufgrund der in 2011 geänderten Fragestellung<br />

zum Berufsabschluss sind die Angaben nicht mit<br />

den Vorjahren vergleichbar.<br />

Beteiligung am Erwerbsleben<br />

Nach dem im Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-<br />

Force-Konzept der International Labour Organisation ILO<br />

gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben<br />

in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.<br />

Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz<br />

Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz, früher auch<br />

als wohnberechtigte Bevölkerung bezeichnet, zählen alle in<br />

der Gemeinde wohnhaften Personen, unabhängig davon, ob<br />

sie noch eine weitere Wohnung oder Unterkunft besitzen und<br />

von wo aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen, beziehungsweise<br />

wo sie sich überwiegend aufhalten (Mehrfachzählungen).<br />

Ferner ist es unerheblich, ob eine Person in<br />

einem Privathaushalt lebt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten)<br />

oder zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften<br />

(siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) zählt, das<br />

heißt dort wohnt und keinen eigenen Haushalt führt. Zur<br />

Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz zählen alle gemeldeten<br />

Ausländer/innen.<br />

Aus melderechtlichen Gründen werden Soldat(en)/innen im<br />

Grundwehrdienst oder auf Wehrübung der Wohngemeinde<br />

vor ihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei<br />

Patient(en)/innen in Krankenhäusern sowie bei Personen in<br />

Untersuchungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/innen, Soldat(en)/innen<br />

auf Zeit, Angehörige der Bundespolizei und der<br />

Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werden<br />

ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen<br />

von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften<br />

wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen<br />

diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in<br />

denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst.<br />

Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie<br />

der ausländischen diplomatischen und konsularischen<br />

Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich<br />

nicht statistisch ermittelt.<br />

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften<br />

Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle<br />

Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften,<br />

das heißt keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend<br />

Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Gäste<br />

in Hotels oder Ähnliches, Patient(en)/innen in Krankenhäusern,<br />

Heil-, Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen<br />

Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort<br />

nur vorübergehend, d.h. weniger als drei Monate aufhalten,<br />

werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und<br />

Pflegeanstalten oder Sanatorien oder Ähnliches werden nur<br />

dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge<br />

des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der<br />

Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben.<br />

Ausländische Arbeitnehmer/innen in Arbeitsunterkünften<br />

werden in die Befragung einbezogen.<br />

Im Gegensatz zu Privathaushalten werden im Mikrozensus<br />

nicht alle Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 376

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