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Auswertung - Mediendienst Integration

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Lebensformen<br />

Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale<br />

Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine<br />

Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.<br />

Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im<br />

Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch<br />

erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft.<br />

Entsprechend dieser Systematik zählen zu den<br />

Lebensformen der Bevölkerung Paare mit und ohne ledige<br />

Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein<br />

stehende Personen ohne Partner und ledige Kinder.<br />

Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus<br />

auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den<br />

„eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt.<br />

Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen<br />

hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung,<br />

das so genannte ‘Living apart together’, bleiben<br />

daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz<br />

sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften<br />

werden aus der Betrachtung ausgeblendet.<br />

Lebensgemeinschaften<br />

Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine<br />

Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner<br />

ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und<br />

gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft<br />

als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im<br />

Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)<br />

registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus<br />

erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben. Diese<br />

Veröffentlichung enthält Angaben zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften<br />

(Paare unterschiedlichen Geschlechts) und<br />

zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Paare gleichen<br />

Geschlechts).<br />

Migrant(en)/innen<br />

Migrant(en)/innen sind Personen, die nicht auf dem Gebiet<br />

der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren<br />

sind (‘foreign born’). Sie sind nach Deutschland zugezogen<br />

(Zuwanderer). Sie können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche<br />

(z.B. Spätaussiedler) oder Ausländer/innen sein. Sie<br />

gehören zu den „Personen mit Migrationshintergrund“ (siehe<br />

Personen mit Migrationshintergrund).<br />

Migrationsstatus<br />

Der Migrationsstatus einer Person wird aus seinen persönlichen<br />

Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit<br />

sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner<br />

Eltern bestimmt. Beim Nachweis des Migrationsstatus wird<br />

zunächst zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund<br />

unterschieden; die Menschen mit Migrationshintergrund<br />

(siehe Personen mit Migrationshintergrund) werden<br />

weiter untergliedert. Beim Nachweis des detaillierten Migrationsstatus<br />

werden Personen mit Migrationshintergrund nach<br />

weiteren Merkmalen unterschieden, z.B. nach der Staatsangehörigkeit<br />

oder der Aufenthaltdauer.<br />

Für die Zwecke der Zeitreihenanalyse wird zwischen einem<br />

Migrationshintergrund im engeren und einem solchen im weiteren<br />

Sinne unterschieden. Personen mit Migrationshintergrund<br />

i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar. Zu<br />

den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich<br />

Personen mit nicht durchgehend bestimmbarem<br />

Migrationsstatus, die ausschließlich aufgrund der Zusatzfragen<br />

zu Migration in den Mikrozensen 2005 und 2009 als<br />

solche erkennbar sind.<br />

Nichterwerbspersonen<br />

Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb<br />

gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15<br />

Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.<br />

Personen mit Migrationshintergrund<br />

Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische<br />

Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland<br />

oder im Ausland geboren wurde – sowie alle Zugewanderten<br />

unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den<br />

Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland<br />

geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in<br />

Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />

bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus<br />

der Eltern ableitet.<br />

Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen<br />

der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten<br />

und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese<br />

Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund<br />

aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe<br />

seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern,<br />

die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit<br />

einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit<br />

in Deutschland geboren wurden.<br />

Nettoeinkommen<br />

Persönliches Nettoeinkommen: Im Mikrozensus wurde für<br />

jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens<br />

im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 380

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