Auswertung - Mediendienst Integration
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Lebensformen<br />
Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale<br />
Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine<br />
Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.<br />
Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im<br />
Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch<br />
erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft.<br />
Entsprechend dieser Systematik zählen zu den<br />
Lebensformen der Bevölkerung Paare mit und ohne ledige<br />
Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein<br />
stehende Personen ohne Partner und ledige Kinder.<br />
Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus<br />
auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den<br />
„eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt.<br />
Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen<br />
hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung,<br />
das so genannte ‘Living apart together’, bleiben<br />
daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz<br />
sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften<br />
werden aus der Betrachtung ausgeblendet.<br />
Lebensgemeinschaften<br />
Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine<br />
Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner<br />
ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und<br />
gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft<br />
als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im<br />
Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)<br />
registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus<br />
erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben. Diese<br />
Veröffentlichung enthält Angaben zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften<br />
(Paare unterschiedlichen Geschlechts) und<br />
zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Paare gleichen<br />
Geschlechts).<br />
Migrant(en)/innen<br />
Migrant(en)/innen sind Personen, die nicht auf dem Gebiet<br />
der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren<br />
sind (‘foreign born’). Sie sind nach Deutschland zugezogen<br />
(Zuwanderer). Sie können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche<br />
(z.B. Spätaussiedler) oder Ausländer/innen sein. Sie<br />
gehören zu den „Personen mit Migrationshintergrund“ (siehe<br />
Personen mit Migrationshintergrund).<br />
Migrationsstatus<br />
Der Migrationsstatus einer Person wird aus seinen persönlichen<br />
Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit<br />
sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner<br />
Eltern bestimmt. Beim Nachweis des Migrationsstatus wird<br />
zunächst zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund<br />
unterschieden; die Menschen mit Migrationshintergrund<br />
(siehe Personen mit Migrationshintergrund) werden<br />
weiter untergliedert. Beim Nachweis des detaillierten Migrationsstatus<br />
werden Personen mit Migrationshintergrund nach<br />
weiteren Merkmalen unterschieden, z.B. nach der Staatsangehörigkeit<br />
oder der Aufenthaltdauer.<br />
Für die Zwecke der Zeitreihenanalyse wird zwischen einem<br />
Migrationshintergrund im engeren und einem solchen im weiteren<br />
Sinne unterschieden. Personen mit Migrationshintergrund<br />
i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar. Zu<br />
den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich<br />
Personen mit nicht durchgehend bestimmbarem<br />
Migrationsstatus, die ausschließlich aufgrund der Zusatzfragen<br />
zu Migration in den Mikrozensen 2005 und 2009 als<br />
solche erkennbar sind.<br />
Nichterwerbspersonen<br />
Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb<br />
gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15<br />
Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.<br />
Personen mit Migrationshintergrund<br />
Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische<br />
Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland<br />
oder im Ausland geboren wurde – sowie alle Zugewanderten<br />
unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den<br />
Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland<br />
geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in<br />
Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />
bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus<br />
der Eltern ableitet.<br />
Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen<br />
der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten<br />
und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese<br />
Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund<br />
aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe<br />
seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern,<br />
die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit<br />
einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit<br />
in Deutschland geboren wurden.<br />
Nettoeinkommen<br />
Persönliches Nettoeinkommen: Im Mikrozensus wurde für<br />
jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens<br />
im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 380