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Auswertung - Mediendienst Integration

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und mit kleinen Abstrichen vollständig. Fehlende Angaben<br />

traten in den beiden folgenden Fällen auf:<br />

1. Befragte geben nur dann Auskunft zum Migrationsstatus<br />

der Eltern, wenn diese nicht im gleichen Haushalt leben<br />

und die Angaben somit ohnehin verfügbar sind. In einigen<br />

wenigen Fällen erklärten die Befragten fälschlicherweise,<br />

ihre Eltern lebten im selben Haushalt und gaben zu diesen<br />

keine Auskunft. In diesen Fällen fehlten Angaben, die für<br />

eine eindeutige Kennzeichnung des Migrationsstatus erforderlich<br />

gewesen wären.<br />

2. Bei der Verschlüsselung der Staatsangehörigkeit im Mikrozensus<br />

wird nicht explizit zwischen „Entfällt – Deutsche(r)<br />

ohne weitere Staatsangehörigkeit“ und „keine Angabe zur<br />

Staatsangehörigkeit“ unterschieden. Dadurch ist es möglich,<br />

dass Non-response-Fälle falsch interpretiert werden<br />

und eine fehlerhafte Zuordnung des Migrationsstatus erfolgt.<br />

In der Mehrheit der Fälle ergibt sich der Wert aus<br />

dem Sachzusammenhang, die verbleibenden unsicheren<br />

Fälle fallen quantitativ kaum ins Gewicht.<br />

3. Wenn ein Zuwanderer angibt, seine Eltern seien „nicht auf<br />

das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugezogen“,<br />

bleibt unklar, ob dies der Fall ist, weil sie hier<br />

geboren sind (und sich bei der Geburt ihres Kindes vorübergehend<br />

im Ausland aufgehalten haben), oder weil sie<br />

sich noch im Ausland befinden (und damit ihr Kind allein<br />

in die Bundesrepublik zugewandert ist). Hat der Zuwanderer<br />

die ausländische Staatsangehörigkeit oder wurde er<br />

eingebürgert, so wird der zweite Fall unterstellt. Hat er dagegen<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einbürgerung,<br />

so kann es sich um das Kind von deutschen Eltern<br />

ohne Migrationshintergrund handeln (Fall III c in Abbildung<br />

2), die sich bei seiner Geburt vorübergehend im Ausland<br />

aufhielten, oder es kann ein Spätaussiedler sein, dessen<br />

Eltern im Herkunftsland verblieben sind (Fall III a in Abbildung<br />

2). Bei dieser Konstellation wird durchweg die erste<br />

Alternative unterstellt und damit ein Migrationhintergrund<br />

verneint, obwohl die zweite Alternative möglicherweise<br />

quantitativ überwiegt.<br />

Aufgrund der oben erwähnten Merkmale zu Zuzug, Einbürgerung<br />

und Staatsangehörigkeit kann für jede Person ein vorläufiger<br />

Migrationsstatus bestimmt werden. Außerdem lässt<br />

sich dieser vorläufige Migrationsstatus auch für den Vater<br />

und die Mutter des Befragten ermitteln und festhalten. Allerdings<br />

ist dieser vorläufige Migrationsstatus unvollständig<br />

und lässt per se nicht immer eine eindeutige Entscheidung<br />

zu. Unter Einbeziehung aller entsprechenden Angaben (d.h.<br />

des eigenen, des väterlichen und des mütterlichen vorläufigen<br />

Migrationsstatus) ist eine weitaus bessere Klassifikation<br />

möglich, die überdies noch die Möglichkeit bietet, die Plausibilität<br />

der Klassifikation und damit die unterliegende Datenqualität<br />

zu prüfen. Bestimmte Kombinationen von elterlichem<br />

und kindlichem Migrationsstatus sind nicht kompatibel<br />

oder können aus rechtlichen Gründen nicht auftreten. Eine<br />

signifikante Zahl von solchen Fällen im Mikrozensusmaterial<br />

würde Zweifel an der Datenqualität und am Ergebnis der<br />

vorgenommenen Typisierung nähren.<br />

Das Ergebnis der Analyse erwies sich mit Blick auf die Datenqualität<br />

als außerordentlich zufriedenstellend. Rechtlich oder<br />

sachlich unmögliche Kombinationen wurden nicht beobachtet,<br />

und für alle beobachteten Fälle konnte eine plausible<br />

zugrunde liegende Konstellation gefunden werden. Hierbei<br />

musste allerdings vereinzelt die angegebene „deutsche“<br />

Staatsangehörigkeit als Non-response interpretiert werden.<br />

Allerdings erlaubten es die im Mikrozensus bis einschließlich<br />

2006 verwendeten Fragen nicht, die Gruppe der Spätaussiedler<br />

quantitativ zu beschreiben. Es war lediglich möglich, jene<br />

Zugewanderten zu identifizieren, die angaben, die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit zu besitzen, ohne eingebürgert worden<br />

zu sein. Dies trifft für zwei Personengruppen zu:<br />

Personen, die seit August 1999 als Spätaussiedler oder<br />

Ehegatten und Kinder eines Spätaussiedlers die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit nach § 40a StAG erhalten haben (Statusdeutsche),<br />

bis 1993 zugewanderte Personen, bei denen festgestellt<br />

wurde, dass sie bei Zuwanderung schon deutsche Staatsangehörige<br />

waren.<br />

Deshalb wird ab Berichtsjahr 2007 explizit nach dem Zuzug<br />

als (Spät-)Aussiedler gefragt. In den Jahren 2007 und 2008<br />

muss bei den (Spät-)Aussiedlern erhebungsbedingter von<br />

einer Untererfassung ausgegangen werden. Die Werte ab<br />

2009 können als plausibel gelten.<br />

2B3 Typologie von Personen mit Migrationshintergrund<br />

In Abbildung 2 wurde die Bevölkerung in Deutschland, nach<br />

Staatsangehörigkeit und Geburtsland gegliedert, Personengruppen<br />

zugeordnet, die für die Entscheidung über den<br />

Migrationshintergrund relevant sein können.<br />

Zwei Teilgruppen in Abbildung 2 gehören nach allgemeiner<br />

Auffassung nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund:<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 366

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