Auswertung - Mediendienst Integration
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und mit kleinen Abstrichen vollständig. Fehlende Angaben<br />
traten in den beiden folgenden Fällen auf:<br />
1. Befragte geben nur dann Auskunft zum Migrationsstatus<br />
der Eltern, wenn diese nicht im gleichen Haushalt leben<br />
und die Angaben somit ohnehin verfügbar sind. In einigen<br />
wenigen Fällen erklärten die Befragten fälschlicherweise,<br />
ihre Eltern lebten im selben Haushalt und gaben zu diesen<br />
keine Auskunft. In diesen Fällen fehlten Angaben, die für<br />
eine eindeutige Kennzeichnung des Migrationsstatus erforderlich<br />
gewesen wären.<br />
2. Bei der Verschlüsselung der Staatsangehörigkeit im Mikrozensus<br />
wird nicht explizit zwischen „Entfällt – Deutsche(r)<br />
ohne weitere Staatsangehörigkeit“ und „keine Angabe zur<br />
Staatsangehörigkeit“ unterschieden. Dadurch ist es möglich,<br />
dass Non-response-Fälle falsch interpretiert werden<br />
und eine fehlerhafte Zuordnung des Migrationsstatus erfolgt.<br />
In der Mehrheit der Fälle ergibt sich der Wert aus<br />
dem Sachzusammenhang, die verbleibenden unsicheren<br />
Fälle fallen quantitativ kaum ins Gewicht.<br />
3. Wenn ein Zuwanderer angibt, seine Eltern seien „nicht auf<br />
das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugezogen“,<br />
bleibt unklar, ob dies der Fall ist, weil sie hier<br />
geboren sind (und sich bei der Geburt ihres Kindes vorübergehend<br />
im Ausland aufgehalten haben), oder weil sie<br />
sich noch im Ausland befinden (und damit ihr Kind allein<br />
in die Bundesrepublik zugewandert ist). Hat der Zuwanderer<br />
die ausländische Staatsangehörigkeit oder wurde er<br />
eingebürgert, so wird der zweite Fall unterstellt. Hat er dagegen<br />
die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einbürgerung,<br />
so kann es sich um das Kind von deutschen Eltern<br />
ohne Migrationshintergrund handeln (Fall III c in Abbildung<br />
2), die sich bei seiner Geburt vorübergehend im Ausland<br />
aufhielten, oder es kann ein Spätaussiedler sein, dessen<br />
Eltern im Herkunftsland verblieben sind (Fall III a in Abbildung<br />
2). Bei dieser Konstellation wird durchweg die erste<br />
Alternative unterstellt und damit ein Migrationhintergrund<br />
verneint, obwohl die zweite Alternative möglicherweise<br />
quantitativ überwiegt.<br />
Aufgrund der oben erwähnten Merkmale zu Zuzug, Einbürgerung<br />
und Staatsangehörigkeit kann für jede Person ein vorläufiger<br />
Migrationsstatus bestimmt werden. Außerdem lässt<br />
sich dieser vorläufige Migrationsstatus auch für den Vater<br />
und die Mutter des Befragten ermitteln und festhalten. Allerdings<br />
ist dieser vorläufige Migrationsstatus unvollständig<br />
und lässt per se nicht immer eine eindeutige Entscheidung<br />
zu. Unter Einbeziehung aller entsprechenden Angaben (d.h.<br />
des eigenen, des väterlichen und des mütterlichen vorläufigen<br />
Migrationsstatus) ist eine weitaus bessere Klassifikation<br />
möglich, die überdies noch die Möglichkeit bietet, die Plausibilität<br />
der Klassifikation und damit die unterliegende Datenqualität<br />
zu prüfen. Bestimmte Kombinationen von elterlichem<br />
und kindlichem Migrationsstatus sind nicht kompatibel<br />
oder können aus rechtlichen Gründen nicht auftreten. Eine<br />
signifikante Zahl von solchen Fällen im Mikrozensusmaterial<br />
würde Zweifel an der Datenqualität und am Ergebnis der<br />
vorgenommenen Typisierung nähren.<br />
Das Ergebnis der Analyse erwies sich mit Blick auf die Datenqualität<br />
als außerordentlich zufriedenstellend. Rechtlich oder<br />
sachlich unmögliche Kombinationen wurden nicht beobachtet,<br />
und für alle beobachteten Fälle konnte eine plausible<br />
zugrunde liegende Konstellation gefunden werden. Hierbei<br />
musste allerdings vereinzelt die angegebene „deutsche“<br />
Staatsangehörigkeit als Non-response interpretiert werden.<br />
Allerdings erlaubten es die im Mikrozensus bis einschließlich<br />
2006 verwendeten Fragen nicht, die Gruppe der Spätaussiedler<br />
quantitativ zu beschreiben. Es war lediglich möglich, jene<br />
Zugewanderten zu identifizieren, die angaben, die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit zu besitzen, ohne eingebürgert worden<br />
zu sein. Dies trifft für zwei Personengruppen zu:<br />
Personen, die seit August 1999 als Spätaussiedler oder<br />
Ehegatten und Kinder eines Spätaussiedlers die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit nach § 40a StAG erhalten haben (Statusdeutsche),<br />
bis 1993 zugewanderte Personen, bei denen festgestellt<br />
wurde, dass sie bei Zuwanderung schon deutsche Staatsangehörige<br />
waren.<br />
Deshalb wird ab Berichtsjahr 2007 explizit nach dem Zuzug<br />
als (Spät-)Aussiedler gefragt. In den Jahren 2007 und 2008<br />
muss bei den (Spät-)Aussiedlern erhebungsbedingter von<br />
einer Untererfassung ausgegangen werden. Die Werte ab<br />
2009 können als plausibel gelten.<br />
2B3 Typologie von Personen mit Migrationshintergrund<br />
In Abbildung 2 wurde die Bevölkerung in Deutschland, nach<br />
Staatsangehörigkeit und Geburtsland gegliedert, Personengruppen<br />
zugeordnet, die für die Entscheidung über den<br />
Migrationshintergrund relevant sein können.<br />
Zwei Teilgruppen in Abbildung 2 gehören nach allgemeiner<br />
Auffassung nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund:<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 366