Auswertung - Mediendienst Integration
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ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel<br />
Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,<br />
öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung<br />
und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />
Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu mussten sich die Befragten<br />
in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen.<br />
Selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit machen<br />
keine Angabe zur Höhe des persönlichen Einkommens.<br />
Haushaltsnettoeinkommen: Im Mikrozensus wurde für jeden<br />
Haushalt die Höhe des Nettoeinkommens seiner Haushaltsmitglieder<br />
im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten<br />
ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel<br />
Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,<br />
öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung<br />
und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />
Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu musste die Haushaltsbezugsperson<br />
(erste im Fragebogen eingetragene Person)<br />
das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener<br />
Einkommensklassen einstufen. Haushaltsbezugspersonen,<br />
die selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit waren,<br />
brauchten keine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens<br />
machen.<br />
Nettoeinkommen der Familie/Lebensform: Das Nettoeinkommen<br />
der Familie/Lebensform ist die Summe der persönlichen<br />
Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. Für<br />
Familien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebens<br />
formen in einem Haushalt zusammenleben, kann gegebenenfalls<br />
auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen.<br />
Wenn mindestens ein Mitglied der Familie/Lebensform<br />
selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit ist, wird<br />
kein Einkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen.<br />
(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler<br />
Spätaussiedler sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem<br />
1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens<br />
als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland<br />
übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz<br />
als Aussiedler. Der Begriff umfasst vor<br />
allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren<br />
Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa,<br />
Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben<br />
und die seit 1990 in die Bundesrepublik Deutschland<br />
eingereist sind. Ab dem Mikrozensus 2009 sind die Spätaussiedler<br />
nach Herkunftsländern ausgewiesen.<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit<br />
einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen,<br />
die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz<br />
sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen,<br />
die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit<br />
angeben, werden als Deutsche erfasst.<br />
Ab dem Mikrozensus 2009 können alle Zuwanderer aus der<br />
ehemaligen Sowjetunion sowie aus dem ehemaligen Jugoslawien<br />
identifiziert werden. Sie sind in den Tabellen nachrichtlich<br />
ausgewiesen, weil ein Teil ihrer Nachfolgestaaten<br />
bereits an anderer Stelle aufgeführt ist.<br />
Stellung im Beruf<br />
Die Zugehörigkeit der Erwerbstätigen wird in folgenden Kategorien<br />
dargestellt:<br />
Selbstständige: Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte<br />
als (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer, als<br />
Pächterin bzw. Pächter oder als selbstständige Handwerkerin<br />
bzw. selbstständiger Handwerker leiten, sowie selbstständige<br />
Handelsvertreterinnen bzw. -vertreter, freiberuflich Tätige,<br />
Hausgewerbetreibende und Zwischenmeisterinnen bzw.<br />
Zwischenmeister. Man unterscheidet zwischen Selbständigen<br />
mit und ohne Angestellten<br />
Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in<br />
einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen<br />
Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständiger<br />
geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu<br />
erhalten, und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung gezahlt werden.<br />
Abhängig Beschäftigte: Beamtinnen und Beamte (siehe Beamtinnen<br />
und Beamte), Angestellte (siehe Angestellte), Arbeiterinnen<br />
und Arbeiter (siehe Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />
sowie Auszubildende (siehe Auszubildende).<br />
Überwiegender Lebensunterhalt<br />
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle,<br />
aus welcher hauptsächlich die Mittel für den<br />
Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen<br />
wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikrozensus<br />
2011 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts<br />
erhoben: „eigene Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“,<br />
„Arbeitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Unterhalt<br />
durch Eltern, Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder andere<br />
Angehörige“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung,<br />
Verpachtung, Altenteil“, „Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Eingliederungshilfe,<br />
Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV<br />
(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)“ und „Sonstige Unterstüt-<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 381