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Auswertung - Mediendienst Integration

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ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel<br />

Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,<br />

öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung<br />

und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />

Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu mussten sich die Befragten<br />

in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen.<br />

Selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit machen<br />

keine Angabe zur Höhe des persönlichen Einkommens.<br />

Haushaltsnettoeinkommen: Im Mikrozensus wurde für jeden<br />

Haushalt die Höhe des Nettoeinkommens seiner Haushaltsmitglieder<br />

im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten<br />

ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel<br />

Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension,<br />

öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung<br />

und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />

Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu musste die Haushaltsbezugsperson<br />

(erste im Fragebogen eingetragene Person)<br />

das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener<br />

Einkommensklassen einstufen. Haushaltsbezugspersonen,<br />

die selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit waren,<br />

brauchten keine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens<br />

machen.<br />

Nettoeinkommen der Familie/Lebensform: Das Nettoeinkommen<br />

der Familie/Lebensform ist die Summe der persönlichen<br />

Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. Für<br />

Familien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebens<br />

formen in einem Haushalt zusammenleben, kann gegebenenfalls<br />

auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen.<br />

Wenn mindestens ein Mitglied der Familie/Lebensform<br />

selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit ist, wird<br />

kein Einkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen.<br />

(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler<br />

Spätaussiedler sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem<br />

1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens<br />

als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland<br />

übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz<br />

als Aussiedler. Der Begriff umfasst vor<br />

allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren<br />

Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa,<br />

Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben<br />

und die seit 1990 in die Bundesrepublik Deutschland<br />

eingereist sind. Ab dem Mikrozensus 2009 sind die Spätaussiedler<br />

nach Herkunftsländern ausgewiesen.<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit<br />

einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen,<br />

die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz<br />

sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen,<br />

die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit<br />

angeben, werden als Deutsche erfasst.<br />

Ab dem Mikrozensus 2009 können alle Zuwanderer aus der<br />

ehemaligen Sowjetunion sowie aus dem ehemaligen Jugoslawien<br />

identifiziert werden. Sie sind in den Tabellen nachrichtlich<br />

ausgewiesen, weil ein Teil ihrer Nachfolgestaaten<br />

bereits an anderer Stelle aufgeführt ist.<br />

Stellung im Beruf<br />

Die Zugehörigkeit der Erwerbstätigen wird in folgenden Kategorien<br />

dargestellt:<br />

Selbstständige: Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte<br />

als (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer, als<br />

Pächterin bzw. Pächter oder als selbstständige Handwerkerin<br />

bzw. selbstständiger Handwerker leiten, sowie selbstständige<br />

Handelsvertreterinnen bzw. -vertreter, freiberuflich Tätige,<br />

Hausgewerbetreibende und Zwischenmeisterinnen bzw.<br />

Zwischenmeister. Man unterscheidet zwischen Selbständigen<br />

mit und ohne Angestellten<br />

Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in<br />

einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen<br />

Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständiger<br />

geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu<br />

erhalten, und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung gezahlt werden.<br />

Abhängig Beschäftigte: Beamtinnen und Beamte (siehe Beamtinnen<br />

und Beamte), Angestellte (siehe Angestellte), Arbeiterinnen<br />

und Arbeiter (siehe Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />

sowie Auszubildende (siehe Auszubildende).<br />

Überwiegender Lebensunterhalt<br />

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle,<br />

aus welcher hauptsächlich die Mittel für den<br />

Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen<br />

wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikrozensus<br />

2011 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts<br />

erhoben: „eigene Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“,<br />

„Arbeitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Unterhalt<br />

durch Eltern, Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder andere<br />

Angehörige“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung,<br />

Verpachtung, Altenteil“, „Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Eingliederungshilfe,<br />

Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV<br />

(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)“ und „Sonstige Unterstüt-<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 381

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