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Auswertung - Mediendienst Integration

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geschlossen. Die Reihenfolge im Erhebungsbogen ist: Ehegatten,<br />

Kinder, Verwandte, Familienfremde. Ab dem Mikrozensus<br />

2005 wird der Haushalt stellvertretend durch die<br />

Erhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des<br />

Haushalts statistisch nachgewiesen.<br />

Durchschnittsalter<br />

Das Durchschnittsalter gibt das durchschnittliche Alter der<br />

Bevölkerung beziehungsweise einer Bevölkerungsgruppe<br />

(zum Beispiel Ehemänner oder allein erziehende Mütter) an.<br />

Es wird in der vorliegenden Veröffentlichung abweichend vom<br />

üblichen Vorgehen direkt aus dem spitzen Alter des einzelnen<br />

Befragten ermittelt. Das spitze Alter wird aus den Angaben<br />

zu Geburtsmonat und -jahr und dem konkreten Befragungsdatum<br />

des Mikrozensus in 2011 ermittelt; wenn geplantes<br />

und tatsächliches Befragungsdatum voneinander ab<br />

weichen, finden Korrekturen statt.<br />

Einbürgerung<br />

Durch Einbürgerung erwirbt ein Ausländer oder eine Ausländerin<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zur rechtlichen<br />

Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung in<br />

2005 wurde zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen<br />

unterschieden. Bis August 1999 wurden Spätaussiedler<br />

als Statusdeutsche im Rahmen der Anspruchseinbürgerung<br />

eingebürgert; danach war dies nicht mehr der Fall. Die<br />

vorliegenden Zahlen beziehen die eingebürgerten Spätaussiedler<br />

nicht ein.<br />

Ehepaare<br />

Zu den Ehepaaren gehören laut Mikrozensus nur verheiratet<br />

zusammen lebende Personen. Hält sich ein Ehegatte zum<br />

Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb<br />

des befragten Haushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte<br />

für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als<br />

verheiratet, aber getrennt lebend.<br />

Erwerbslose<br />

Zu den Erwerbslosen zählen alle Personen, die mindestens<br />

15 Jahre alt sind, nicht unmittelbar am Erwerbsleben teilnehmen,<br />

aber eine Erwerbstätigkeit suchen, unabhängig<br />

davon, ob sie beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind.<br />

Es können einmal Personen sein, die normalerweise erwerbstätig<br />

sind und nur vorübergehend aus dem Erwerbsleben<br />

ausgeschieden sind, zum anderen Personen, die normalerweise<br />

keinem Erwerb nachgehen (z.B. Hausfrauen/Hausmänner,<br />

Rentnerinnen/Rentner, Schülerinnen/Schüler, Studierende),<br />

aber gegenwärtig eine Arbeitsstelle suchen.<br />

Erwerbspersonen<br />

Alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die während<br />

des Erhebungszeitraumes eine unmittelbar oder mittelbar auf<br />

Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbstständige,<br />

mithelfende Familienangehörige, abhängig Erwerbstätige),<br />

unabhängig von der Bedeutung des Ertrages<br />

dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht<br />

auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig<br />

zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich<br />

zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.<br />

Erwerbstätige<br />

Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 und mehr<br />

Jahren, die im Berichtszeitraum zumindest eine Stunde gegen<br />

Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende<br />

Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem<br />

Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es<br />

sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich<br />

ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch<br />

solche Personen als Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung<br />

zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche<br />

jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Urlaub hatten<br />

oder sich in Elternzeit befanden. Auch Personen mit einer<br />

„geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen<br />

sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten<br />

und Soldatinnen, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.<br />

Familien<br />

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus –<br />

abweichend von früher – alle Eltern-Kind-Gemeinschaften,<br />

das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche)<br />

und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein<br />

erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im<br />

Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben<br />

leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder<br />

ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine statistische Familie<br />

immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel):<br />

Aus Eltern bzw. Elternteilen und aus im Haushalt lebenden<br />

ledigen Kindern. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern<br />

in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder<br />

versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit<br />

eine(m)/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben,<br />

werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet,<br />

sondern zählen als eigene Familie beziehungsweise als<br />

eigenständige Lebensform. Nicht zu den Familien zählen im<br />

Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften –<br />

ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen<br />

und Männer, die noch keine Kinder haben, deren Kinder<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 378

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