Auswertung - Mediendienst Integration
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geschlossen. Die Reihenfolge im Erhebungsbogen ist: Ehegatten,<br />
Kinder, Verwandte, Familienfremde. Ab dem Mikrozensus<br />
2005 wird der Haushalt stellvertretend durch die<br />
Erhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des<br />
Haushalts statistisch nachgewiesen.<br />
Durchschnittsalter<br />
Das Durchschnittsalter gibt das durchschnittliche Alter der<br />
Bevölkerung beziehungsweise einer Bevölkerungsgruppe<br />
(zum Beispiel Ehemänner oder allein erziehende Mütter) an.<br />
Es wird in der vorliegenden Veröffentlichung abweichend vom<br />
üblichen Vorgehen direkt aus dem spitzen Alter des einzelnen<br />
Befragten ermittelt. Das spitze Alter wird aus den Angaben<br />
zu Geburtsmonat und -jahr und dem konkreten Befragungsdatum<br />
des Mikrozensus in 2011 ermittelt; wenn geplantes<br />
und tatsächliches Befragungsdatum voneinander ab<br />
weichen, finden Korrekturen statt.<br />
Einbürgerung<br />
Durch Einbürgerung erwirbt ein Ausländer oder eine Ausländerin<br />
die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zur rechtlichen<br />
Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung in<br />
2005 wurde zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen<br />
unterschieden. Bis August 1999 wurden Spätaussiedler<br />
als Statusdeutsche im Rahmen der Anspruchseinbürgerung<br />
eingebürgert; danach war dies nicht mehr der Fall. Die<br />
vorliegenden Zahlen beziehen die eingebürgerten Spätaussiedler<br />
nicht ein.<br />
Ehepaare<br />
Zu den Ehepaaren gehören laut Mikrozensus nur verheiratet<br />
zusammen lebende Personen. Hält sich ein Ehegatte zum<br />
Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb<br />
des befragten Haushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte<br />
für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als<br />
verheiratet, aber getrennt lebend.<br />
Erwerbslose<br />
Zu den Erwerbslosen zählen alle Personen, die mindestens<br />
15 Jahre alt sind, nicht unmittelbar am Erwerbsleben teilnehmen,<br />
aber eine Erwerbstätigkeit suchen, unabhängig<br />
davon, ob sie beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind.<br />
Es können einmal Personen sein, die normalerweise erwerbstätig<br />
sind und nur vorübergehend aus dem Erwerbsleben<br />
ausgeschieden sind, zum anderen Personen, die normalerweise<br />
keinem Erwerb nachgehen (z.B. Hausfrauen/Hausmänner,<br />
Rentnerinnen/Rentner, Schülerinnen/Schüler, Studierende),<br />
aber gegenwärtig eine Arbeitsstelle suchen.<br />
Erwerbspersonen<br />
Alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die während<br />
des Erhebungszeitraumes eine unmittelbar oder mittelbar auf<br />
Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbstständige,<br />
mithelfende Familienangehörige, abhängig Erwerbstätige),<br />
unabhängig von der Bedeutung des Ertrages<br />
dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht<br />
auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig<br />
zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich<br />
zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.<br />
Erwerbstätige<br />
Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 und mehr<br />
Jahren, die im Berichtszeitraum zumindest eine Stunde gegen<br />
Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende<br />
Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem<br />
Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es<br />
sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich<br />
ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch<br />
solche Personen als Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung<br />
zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche<br />
jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Urlaub hatten<br />
oder sich in Elternzeit befanden. Auch Personen mit einer<br />
„geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen<br />
sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten<br />
und Soldatinnen, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.<br />
Familien<br />
Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus –<br />
abweichend von früher – alle Eltern-Kind-Gemeinschaften,<br />
das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche)<br />
und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein<br />
erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im<br />
Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben<br />
leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder<br />
ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine statistische Familie<br />
immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel):<br />
Aus Eltern bzw. Elternteilen und aus im Haushalt lebenden<br />
ledigen Kindern. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern<br />
in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder<br />
versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit<br />
eine(m)/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben,<br />
werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet,<br />
sondern zählen als eigene Familie beziehungsweise als<br />
eigenständige Lebensform. Nicht zu den Familien zählen im<br />
Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften –<br />
ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen<br />
und Männer, die noch keine Kinder haben, deren Kinder<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 378