Auswertung - Mediendienst Integration
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durch einen Stern (*) gekennzeichneten Kategorien ist es<br />
möglich und empfehlenswert, eine weitere Untergliederung<br />
nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen vorzunehmen.<br />
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird zusätzlich<br />
nach einer engen und weiten Definition unterschieden. Hierfür<br />
sind ausschließlich die im nächsten Abschnitt erläuterten<br />
datentechnischen Gründe verantwortlich.<br />
Abbildung 3: Zuordnung der Bevölkerung nach Migrationsstatus<br />
Bevölkerung insgesamt<br />
1 Deutsche ohne Migrationshintergrund<br />
2 Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn insgesamt<br />
2.1 Personen mit nicht durchweg bestimmbarem Migrationsstatus<br />
2.2 Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn insgesamt<br />
2.2.1 Zugewanderte (Personen mit eigener Migrationserfahrung) insgesamt*<br />
2.2.1.1 Ausländer*<br />
2.2.1.2 Deutsche*<br />
2.2.1.2.1 Deutsche Zuwanderer ohne Einbürgerung (ab 2007: (Spät-)Aussiedler)<br />
2.2.1.2.2 Eingebürgerte**<br />
2.2.2 Nicht Zugewanderte (Personen ohne eigene Migrationserfahrung) insgesamt*<br />
2.2.2.1 Ausländer* (2. und 3. Generation)<br />
2.2.2.2 Deutsche*<br />
2.2.2.2.1 Eingebürgerte**<br />
2.2.2.2.2 Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland<br />
geborenen Elternteil<br />
2.2.2.2.2.1 mit beidseitigem Migrationshintergrund<br />
2.2.2.2.2.2 mit einseitigem Migrationshintergrund<br />
* Zusätzlich nach Staatsangehörigkeit gliederbar; ** Zusätzlich nach früherer Staatsangehörigkeit gliederbar;<br />
4B5 Technische Ergänzungen<br />
Die im vorigen Abschnitt vorgestellte Gliederung ist aus inhaltlichen<br />
Überlegungen abgeleitet und bestimmt. Für die<br />
konkrete Umsetzung bedarf es jedoch in Einzelfällen zusätzlicher<br />
Entscheidungen, um den Migrationsstatus einer Person<br />
eindeutig festzulegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die<br />
Eltern unterschiedlichen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund<br />
angehören, und wenn deshalb der Status<br />
ihrer Kinder nicht willkürfrei ermittelt werden kann. Wie ist<br />
das Kind eines ausländischen Vaters und einer deutschen<br />
Zuwanderin zu klassifizieren, die ohne Einbürgerung Deutsche<br />
geworden ist? Welcher Ausländergeneration ist ein Kind<br />
zuzurechnen, dessen Vater Ausländer der 2. und dessen Mutter<br />
zugewanderte Ausländerin der 1. Generation ist? Die<br />
folgenden Entscheidungen wurden zur Problemlösung getroffen:<br />
Entscheidung 1: Kein Ausweis der Generationenfolge<br />
Es ist nicht ohne weiteres möglich, die in Deutschland geborenen<br />
Personen mit Migrationshintergrund in Angehörige der<br />
2. Generation (Eltern eingewandert) und der 3. Generation<br />
(Großeltern eingewandert) aufzuteilen, weil in Deutschland<br />
häufiger als anderswo Eltern verschiedenen Zuwanderergenerationen<br />
angehören. Insbesondere bei den Personen mit<br />
aktueller oder früherer türkischer Staatsangehörigkeit kommt<br />
es häufig vor, dass ein Elternteil in Deutschland geboren und<br />
der andere zugewandert ist. In diesen Fällen ist es nicht<br />
eindeutig möglich, die Kinder einer Zuwanderregeneration<br />
zuzuordnen, weil unklar ist, welche Elterneigenschaft überwiegen<br />
sollen – die des Zuwanderers, die des hier Geborenen,<br />
die des Vater, die der Mutter?<br />
Außerdem ist eine Generationenzuordnung auch technisch<br />
nicht immer möglich. Unter den nicht Zugewanderten gibt es<br />
sowohl bei den Ausländern wie bei den eingebürgerten Deutschen<br />
Fälle, die keiner Generation zugeordnet werden können.<br />
Dies hat verschiedene Ursachen:<br />
Die Angaben zu den im Haushalten lebenden Eltern aus<br />
dem Abschnitt „(a) Fragen zu Staatsangehörigkeiten, Migration“<br />
stimmen nicht mit den entsprechenden Angaben<br />
aus dem Abschnitt „(b) Angaben zur Person“ überein. Dies<br />
führt dazu, dass unter bestimmten Bedingungen keine Informationen<br />
zum Migrationsstatus der Eltern vorliegen.<br />
Dies ist etwa der Fall, wenn im Abschnitt (a) angegeben ist,<br />
die Eltern lebten im Haushalt – dann müssen die Befragte<br />
Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 369