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Auswertung - Mediendienst Integration

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durch einen Stern (*) gekennzeichneten Kategorien ist es<br />

möglich und empfehlenswert, eine weitere Untergliederung<br />

nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen vorzunehmen.<br />

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird zusätzlich<br />

nach einer engen und weiten Definition unterschieden. Hierfür<br />

sind ausschließlich die im nächsten Abschnitt erläuterten<br />

datentechnischen Gründe verantwortlich.<br />

Abbildung 3: Zuordnung der Bevölkerung nach Migrationsstatus<br />

Bevölkerung insgesamt<br />

1 Deutsche ohne Migrationshintergrund<br />

2 Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn insgesamt<br />

2.1 Personen mit nicht durchweg bestimmbarem Migrationsstatus<br />

2.2 Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn insgesamt<br />

2.2.1 Zugewanderte (Personen mit eigener Migrationserfahrung) insgesamt*<br />

2.2.1.1 Ausländer*<br />

2.2.1.2 Deutsche*<br />

2.2.1.2.1 Deutsche Zuwanderer ohne Einbürgerung (ab 2007: (Spät-)Aussiedler)<br />

2.2.1.2.2 Eingebürgerte**<br />

2.2.2 Nicht Zugewanderte (Personen ohne eigene Migrationserfahrung) insgesamt*<br />

2.2.2.1 Ausländer* (2. und 3. Generation)<br />

2.2.2.2 Deutsche*<br />

2.2.2.2.1 Eingebürgerte**<br />

2.2.2.2.2 Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland<br />

geborenen Elternteil<br />

2.2.2.2.2.1 mit beidseitigem Migrationshintergrund<br />

2.2.2.2.2.2 mit einseitigem Migrationshintergrund<br />

* Zusätzlich nach Staatsangehörigkeit gliederbar; ** Zusätzlich nach früherer Staatsangehörigkeit gliederbar;<br />

4B5 Technische Ergänzungen<br />

Die im vorigen Abschnitt vorgestellte Gliederung ist aus inhaltlichen<br />

Überlegungen abgeleitet und bestimmt. Für die<br />

konkrete Umsetzung bedarf es jedoch in Einzelfällen zusätzlicher<br />

Entscheidungen, um den Migrationsstatus einer Person<br />

eindeutig festzulegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die<br />

Eltern unterschiedlichen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund<br />

angehören, und wenn deshalb der Status<br />

ihrer Kinder nicht willkürfrei ermittelt werden kann. Wie ist<br />

das Kind eines ausländischen Vaters und einer deutschen<br />

Zuwanderin zu klassifizieren, die ohne Einbürgerung Deutsche<br />

geworden ist? Welcher Ausländergeneration ist ein Kind<br />

zuzurechnen, dessen Vater Ausländer der 2. und dessen Mutter<br />

zugewanderte Ausländerin der 1. Generation ist? Die<br />

folgenden Entscheidungen wurden zur Problemlösung getroffen:<br />

Entscheidung 1: Kein Ausweis der Generationenfolge<br />

Es ist nicht ohne weiteres möglich, die in Deutschland geborenen<br />

Personen mit Migrationshintergrund in Angehörige der<br />

2. Generation (Eltern eingewandert) und der 3. Generation<br />

(Großeltern eingewandert) aufzuteilen, weil in Deutschland<br />

häufiger als anderswo Eltern verschiedenen Zuwanderergenerationen<br />

angehören. Insbesondere bei den Personen mit<br />

aktueller oder früherer türkischer Staatsangehörigkeit kommt<br />

es häufig vor, dass ein Elternteil in Deutschland geboren und<br />

der andere zugewandert ist. In diesen Fällen ist es nicht<br />

eindeutig möglich, die Kinder einer Zuwanderregeneration<br />

zuzuordnen, weil unklar ist, welche Elterneigenschaft überwiegen<br />

sollen – die des Zuwanderers, die des hier Geborenen,<br />

die des Vater, die der Mutter?<br />

Außerdem ist eine Generationenzuordnung auch technisch<br />

nicht immer möglich. Unter den nicht Zugewanderten gibt es<br />

sowohl bei den Ausländern wie bei den eingebürgerten Deutschen<br />

Fälle, die keiner Generation zugeordnet werden können.<br />

Dies hat verschiedene Ursachen:<br />

Die Angaben zu den im Haushalten lebenden Eltern aus<br />

dem Abschnitt „(a) Fragen zu Staatsangehörigkeiten, Migration“<br />

stimmen nicht mit den entsprechenden Angaben<br />

aus dem Abschnitt „(b) Angaben zur Person“ überein. Dies<br />

führt dazu, dass unter bestimmten Bedingungen keine Informationen<br />

zum Migrationsstatus der Eltern vorliegen.<br />

Dies ist etwa der Fall, wenn im Abschnitt (a) angegeben ist,<br />

die Eltern lebten im Haushalt – dann müssen die Befragte<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, 2011 369

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