Download - Münchner Philharmoniker
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Abonnement-Bedingungen<br />
Ein Abonnement der Münchner <strong>Philharmoniker</strong><br />
bietet Ihnen viele Vorteile. Beim<br />
Kauf eines neuen bzw. mit der Verlängerung<br />
eines bestehenden Abos für Orchester-<br />
oder Kammerkonzerte erhalten<br />
Sie mindestens 20 Prozent Nachlass auf<br />
den Nettoeinzelkartenpreis (mit Ausnahme<br />
von Abo h5). Mit der Abokarte haben<br />
Sie die Möglichkeit weitere Konzerte der<br />
Münchner <strong>Philharmoniker</strong> zu besuchen.<br />
Sie erhalten bei Vorlage Ihrer Abokarte<br />
im Vorverkauf und an der Abendkasse<br />
eine Ermäßigung von ca. 20 Prozent auf<br />
den Nettoeinzelkartenpreis. Ausgenommen<br />
davon sind Öffentliche Generalproben,<br />
Benefizkonzerte, Open-Air-Konzerte,<br />
das Uni-Konzert, die Veranstaltungen im<br />
Rahmen von „Ristorante Allegro“ sowie<br />
Konzerte mit Fremdveranstaltern. Bitte<br />
achten Sie bei Onlinebuchungen auf die<br />
Hinweise auf unserer Internetseite unter<br />
www.mphil.de.<br />
MVV-Nutzung: Mit einer Abo-Einzelkarte<br />
können Sie am Veranstaltungstag die Verkehrsmittel<br />
im gesamten MVV-Bereich<br />
nutzen. Die MVV-Gebühr ist im Kartenpreis<br />
enthalten. Bitte beachten Sie die<br />
Hinweise auf den Eintrittskarten. Das gilt<br />
jedoch nicht bei Karten für die Öffentlichen<br />
Generalproben.<br />
Abonnenten erkennen folgende<br />
Bedingungen an:<br />
1. Übertragbarkeit<br />
Falls Sie einen Abo-Termin nicht wahrnehmen<br />
können, dürfen Sie für einzelne Konzerte<br />
Ihre Abo-Eintrittskarte einer dritten<br />
Person in Ihrem Namen übertragen. Bitte<br />
beachten Sie, dass der Weiterverkauf von<br />
Eintrittskarten nur zulässig ist, wenn der<br />
geforderte Preis den auf der betreffenden<br />
Eintrittskarte ausgewiesenen nicht<br />
übersteigt. Bei Zuwiderhandlung ist die<br />
Direktion der Münchner <strong>Philharmoniker</strong><br />
berechtigt, den Abonnementvertrag sofort<br />
zu kündigen und eine Strafgebühr in<br />
Höhe von 100 € zu verlangen.<br />
2. Änderungen, Verlegungen,<br />
Erstattungen<br />
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen<br />
sind nicht beabsichtigt, bleiben<br />
aber vorbehalten und begründen<br />
weder den Austritt aus dem Abonnement<br />
während der Konzertsaison noch<br />
den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch<br />
von Abokarten. Nicht besuchte<br />
Abo-Konzerte können nicht rückvergütet<br />
werden und berechtigen auch nicht ersatzweise<br />
zum Besuch anderer Konzerte.<br />
Nur bei Konzertausfällen wird der Abonnementpreis<br />
anteilig erstattet. Aufgrund<br />
etwaiger technischer oder künstlerischer<br />
Anforderungen bestimmter Programme<br />
ist es uns nicht möglich, einen Anspruch<br />
auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen<br />
Kategorie des Abonnements zu<br />
garantieren.<br />
3. Serien- und Platztausch<br />
Ein Serien- oder Platztausch ist ausschließlich<br />
vor Beginn der neuen Saison<br />
möglich. Ihre Änderungswünsche können<br />
Sie ab 15.04.2013 bis 10.05.2013 telefonisch<br />
dem Abo-Büro mitteilen. Es besteht<br />
kein Anspruch auf einen bestimmten<br />
Sitzplatz in der jeweiligen Kategorie<br />
des Abos.<br />
4. Termintausch<br />
Wenn Sie an einem Konzert nicht teilnehmen<br />
können, haben Sie die Möglichkeit,<br />
den Termin innerhalb der Konzertsaison zu<br />
tauschen. Die Tauschmöglichkeit können<br />
Sie zweimal während der Konzertsaison<br />
in Anspruch nehmen. Wenn ein Tausch<br />
außerhalb des Konzertprogrammes gewünscht<br />
wird, muss dieser 6 Wochen<br />
vor dem Konzerttermin des zu tauschenden<br />
Konzertes angemeldet werden. Die<br />
Abo-Eintrittskarte muss dem Abo-Büro<br />
innerhalb einer Woche zur Bearbeitung<br />
vorliegen! Grundsätzlich wird zunächst<br />
innerhalb einer Preiskategorie getauscht.<br />
Wenn dort nicht genügend Plätze vorhanden<br />
sind, kann auch in eine niedrigere<br />
Preiskategorie gewechselt werden.<br />
Der Differenzbetrag wird jedoch nicht<br />
erstattet. Die Zahlung eines Aufpreises<br />
für eine höhere Kategorie ist nicht möglich.<br />
Ein Tausch in das Sonderkonzert<br />
der Freunde und Förderer am 24.10.2013,<br />
das Silvesterkonzert am 31.12.2013 und<br />
das Uni-Konzert am 4.6.2014 sowie die<br />
Exklusivkonzerte der Abo-Reihe h5 ist<br />
nicht möglich. Ist ein Termintausch nicht<br />
möglich, annoncieren Sie Ihre Karten am<br />
besten in der Abonnenten-Tauschbörse<br />
unter www.mphil.de/abo-service/kartentauschboerse.<br />
5. Ausstellung von Ersatzkarten<br />
Sollten Sie Ihre Abo-Eintrittskarte verlegt<br />
oder beim Konzertbesuch vergessen haben,<br />
können Sie sich an der Abend-/Tageskasse<br />
gegen eine Gebühr von jeweils<br />
2 € eine Ersatzkarte ausstellen lassen.<br />
Haben Sie alle Eintrittskarten für Ihr Abo<br />
verloren, können Sie sich im Abo-Büro<br />
eine Abo-Ersatzkarte ausstellen lassen.<br />
Für die Bearbeitung berechnen wir 5 €<br />
je Abo-Karte.<br />
6. Ermäßigung für Schwerbehinderte<br />
und Rollstuhlfahrer<br />
Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage<br />
einer Kopie des Schwerbehindertenausweises<br />
bis spätestens 1. April<br />
der laufenden Spielzeit eine Ermäßigung