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Download - Münchner Philharmoniker

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Abonnement-Bedingungen<br />

Ein Abonnement der Münchner <strong>Philharmoniker</strong><br />

bietet Ihnen viele Vorteile. Beim<br />

Kauf eines neuen bzw. mit der Verlängerung<br />

eines bestehenden Abos für Orchester-<br />

oder Kammerkonzerte erhalten<br />

Sie mindestens 20 Prozent Nachlass auf<br />

den Nettoeinzelkartenpreis (mit Ausnahme<br />

von Abo h5). Mit der Abokarte haben<br />

Sie die Möglichkeit weitere Konzerte der<br />

Münchner <strong>Philharmoniker</strong> zu besuchen.<br />

Sie erhalten bei Vorlage Ihrer Abokarte<br />

im Vorverkauf und an der Abendkasse<br />

eine Ermäßigung von ca. 20 Prozent auf<br />

den Nettoeinzelkartenpreis. Ausgenommen<br />

davon sind Öffentliche Generalproben,<br />

Benefizkonzerte, Open-Air-Konzerte,<br />

das Uni-Konzert, die Veranstaltungen im<br />

Rahmen von „Ristorante Allegro“ sowie<br />

Konzerte mit Fremdveranstaltern. Bitte<br />

achten Sie bei Onlinebuchungen auf die<br />

Hinweise auf unserer Internetseite unter<br />

www.mphil.de.<br />

MVV-Nutzung: Mit einer Abo-Einzelkarte<br />

können Sie am Veranstaltungstag die Verkehrsmittel<br />

im gesamten MVV-Bereich<br />

nutzen. Die MVV-Gebühr ist im Kartenpreis<br />

enthalten. Bitte beachten Sie die<br />

Hinweise auf den Eintrittskarten. Das gilt<br />

jedoch nicht bei Karten für die Öffentlichen<br />

Generalproben.<br />

Abonnenten erkennen folgende<br />

Bedingungen an:<br />

1. Übertragbarkeit<br />

Falls Sie einen Abo-Termin nicht wahrnehmen<br />

können, dürfen Sie für einzelne Konzerte<br />

Ihre Abo-Eintrittskarte einer dritten<br />

Person in Ihrem Namen übertragen. Bitte<br />

beachten Sie, dass der Weiterverkauf von<br />

Eintrittskarten nur zulässig ist, wenn der<br />

geforderte Preis den auf der betreffenden<br />

Eintrittskarte ausgewiesenen nicht<br />

übersteigt. Bei Zuwiderhandlung ist die<br />

Direktion der Münchner <strong>Philharmoniker</strong><br />

berechtigt, den Abonnementvertrag sofort<br />

zu kündigen und eine Strafgebühr in<br />

Höhe von 100 € zu verlangen.<br />

2. Änderungen, Verlegungen,<br />

Erstattungen<br />

Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen<br />

sind nicht beabsichtigt, bleiben<br />

aber vorbehalten und begründen<br />

weder den Austritt aus dem Abonnement<br />

während der Konzertsaison noch<br />

den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch<br />

von Abokarten. Nicht besuchte<br />

Abo-Konzerte können nicht rückvergütet<br />

werden und berechtigen auch nicht ersatzweise<br />

zum Besuch anderer Konzerte.<br />

Nur bei Konzertausfällen wird der Abonnementpreis<br />

anteilig erstattet. Aufgrund<br />

etwaiger technischer oder künstlerischer<br />

Anforderungen bestimmter Programme<br />

ist es uns nicht möglich, einen Anspruch<br />

auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen<br />

Kategorie des Abonnements zu<br />

garantieren.<br />

3. Serien- und Platztausch<br />

Ein Serien- oder Platztausch ist ausschließlich<br />

vor Beginn der neuen Saison<br />

möglich. Ihre Änderungswünsche können<br />

Sie ab 15.04.2013 bis 10.05.2013 telefonisch<br />

dem Abo-Büro mitteilen. Es besteht<br />

kein Anspruch auf einen bestimmten<br />

Sitzplatz in der jeweiligen Kategorie<br />

des Abos.<br />

4. Termintausch<br />

Wenn Sie an einem Konzert nicht teilnehmen<br />

können, haben Sie die Möglichkeit,<br />

den Termin innerhalb der Konzertsaison zu<br />

tauschen. Die Tauschmöglichkeit können<br />

Sie zweimal während der Konzertsaison<br />

in Anspruch nehmen. Wenn ein Tausch<br />

außerhalb des Konzertprogrammes gewünscht<br />

wird, muss dieser 6 Wochen<br />

vor dem Konzerttermin des zu tauschenden<br />

Konzertes angemeldet werden. Die<br />

Abo-Eintrittskarte muss dem Abo-Büro<br />

innerhalb einer Woche zur Bearbeitung<br />

vorliegen! Grundsätzlich wird zunächst<br />

innerhalb einer Preiskategorie getauscht.<br />

Wenn dort nicht genügend Plätze vorhanden<br />

sind, kann auch in eine niedrigere<br />

Preiskategorie gewechselt werden.<br />

Der Differenzbetrag wird jedoch nicht<br />

erstattet. Die Zahlung eines Aufpreises<br />

für eine höhere Kategorie ist nicht möglich.<br />

Ein Tausch in das Sonderkonzert<br />

der Freunde und Förderer am 24.10.2013,<br />

das Silvesterkonzert am 31.12.2013 und<br />

das Uni-Konzert am 4.6.2014 sowie die<br />

Exklusivkonzerte der Abo-Reihe h5 ist<br />

nicht möglich. Ist ein Termintausch nicht<br />

möglich, annoncieren Sie Ihre Karten am<br />

besten in der Abonnenten-Tauschbörse<br />

unter www.mphil.de/abo-service/kartentauschboerse.<br />

5. Ausstellung von Ersatzkarten<br />

Sollten Sie Ihre Abo-Eintrittskarte verlegt<br />

oder beim Konzertbesuch vergessen haben,<br />

können Sie sich an der Abend-/Tageskasse<br />

gegen eine Gebühr von jeweils<br />

2 € eine Ersatzkarte ausstellen lassen.<br />

Haben Sie alle Eintrittskarten für Ihr Abo<br />

verloren, können Sie sich im Abo-Büro<br />

eine Abo-Ersatzkarte ausstellen lassen.<br />

Für die Bearbeitung berechnen wir 5 €<br />

je Abo-Karte.<br />

6. Ermäßigung für Schwerbehinderte<br />

und Rollstuhlfahrer<br />

Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage<br />

einer Kopie des Schwerbehindertenausweises<br />

bis spätestens 1. April<br />

der laufenden Spielzeit eine Ermäßigung

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