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mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle

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5. Grund-, Haupt- und Realschule<br />

Wie zu 4.<br />

6. Förderschulen Lernen<br />

21<br />

Der Bestand der Förderschule Lernen wird durch die Einrichtung von Oberschulen nicht un<strong>mit</strong>telbar<br />

berührt. Gleichwohl ist zumindest in einem Fall (Astrid-Lindgren-Schule) ein Umzug<br />

voraussichtlich nicht zu vermeiden.<br />

Jede Förderschule Lernen soll <strong>mit</strong> mindestens einer Oberschule eng kooperieren. Dies ist<br />

auch und vor allem vor dem Hintergrund integrativer und erst recht <strong>mit</strong> Blick auf die in absehbarer<br />

Zeit einsetzende inklusive Beschulung sinnvoll und notwendig.<br />

7. Förderschule(n) Geistige Entwicklung<br />

Für die Paul-Klee-Schule wird voraussichtlich kein komplett neues Schulgebäude errichtet.<br />

Die steigenden Schülerzahlen und die sinnvolle Nachnutzung vorhandener Liegenschaften<br />

legen eine Teilung der Förderschule nahe, wodurch sich zugleich die derzeit zum Teil sehr<br />

langen Beförderungszeiten verkürzten. Die Kreisverwaltung ist dabei, diesbezügliche Möglichkeiten<br />

prüfen.<br />

Nach ersten Überlegungen eignet sich hierfür zum einen das heutige Gebäude der Haupt-<br />

und Realschule Hambühren, zumal die Gemeinde daran für ihre Grundschulen kein Interesse<br />

bekundet hat. Zum anderen wird das <strong>mit</strong> einem Lehrschwimmbecken ausgestattete Gebäude<br />

der Grundschule und der Realschule Faßberg einer Eignungsprüfung unterzogen, um<br />

eine Schule für den Nordkreis <strong>Celle</strong> und ggf. auch Teilgebiete der <strong>Landkreis</strong>e Soltau-<br />

Fallingbostel, Uelzen und Gifhorn zu schaffen.<br />

Inwieweit ggf. ein dritter Standort (dann möglichst im südöstlichen Kreisgebiet) sinnvoll und<br />

notwendig ist, bedarf weiterer Abklärung.<br />

Die Herrichtung der Standorte Hambühren und Faßberg sowie möglicherweise die Herrichtung<br />

eines dritten Standortes ist absehbar wirtschaftlicher als die Schaffung eines komplett<br />

neuen Schulgebäudes. Gleichwohl sind dabei aufgrund der vorhandenen Baustruktur Kompromisse<br />

notwendig (Mehrgeschossigkeit, dezentrale Lage, eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten<br />

vor Ort).<br />

8. Berufsbildenden Schulen<br />

Un<strong>mit</strong>telbare Auswirkungen hat die Errichtung der Oberschulen auf die Berufsbildenden<br />

Schulen nicht. Mittelbare Auswirkungen ergeben sich vor allem durch die Einrichtung der<br />

gymnasialen Zweige an den Oberschulen.<br />

Die Berufsbildenden Schulen sind gehalten, <strong>mit</strong> den gymnasialen Zweigen der Oberschulen<br />

eng zusammenzuarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern dieser Schulzweige nach der<br />

9. Klasse einen möglichst unkomplizierten Übergang in die Beruflichen Gymnasien (Klasse<br />

11 bis 13) der Beruflichen Gymnasien zu ermöglichen.<br />

Anknüpfend an das Schulstrukturgutachten wird als weitere Maßnahme der Raumtausch der<br />

Berufsbildenden Schulen I <strong>mit</strong> den Berufsbildenden Schulen III geprüft und ggf. vorbereitet.<br />

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