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mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle

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Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />

für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />

(Kapazitätsfestlegung)<br />

vom 25.08.2011.<br />

Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> legt folgende<br />

Aufnahmekapazitäten fest:<br />

§ 1<br />

Oberschulen<br />

Die Kapazitäten für Oberschulen werden nicht begrenzt<br />

(§ 59a Abs. 3 NSchG).<br />

§ 2<br />

Gymnasien<br />

Die Kapazitätsobergrenze für folgende Gymnasien<br />

wird für die Klassen 5 bis 10 jeweils auf vier Züge<br />

pro Jahrgang festgelegt:<br />

1. Gymnasium Ernestinum, <strong>Celle</strong><br />

2. Hermann-Billung-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

3. Hölty-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

4. Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

§ 3<br />

Überschreitung der Kapazitätsbeschränkung<br />

Eine über diese Kapazitätsfestlegung hinausgehende<br />

Zügigkeit bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung<br />

des Schulträgers.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

1 Diese Regelung tritt <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. Mai 2012 in<br />

Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />

für die allgemeinbildenden Schulen<br />

des Sekundarbereichs I in der Fassung vom 9. März<br />

2010 außer Kraft.<br />

Wiswe<br />

Landrat

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