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mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle

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Zuständiges Amt: 0081/2011<br />

Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />

Beratungsgegenstand:<br />

VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />

Neufassung der Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des<br />

Sekundarbereichs I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Beratungsfolge TOP<br />

22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />

6<br />

23.08.2011 Kreisausschuss<br />

25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />

§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Der Kreistag beschließt, die „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für Schulen des<br />

Sekundarbereichs I (Kapazitätsfestlegung)“ gemäß der Anlage neu zu fassen.<br />

Kurze Sachdarstellung:<br />

Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/2013 werden die Hauptschulen,<br />

Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige keine neuen Schüler/innen mehr<br />

aufnehmen. Die für letztere Schulen bzw. Schulzweige festgelegten Höchstkapazitäten sind<br />

deshalb überflüssig. Sie sollen durch die vorgeschlagene Neuregelung aufgehoben werden.<br />

Die Kapazität von Oberschulen darf nach dem Nds. Schulgesetz nicht beschränkt werden,<br />

sodass entsprechende kreisrechtliche Regelungen nicht vorgesehen sind. Erhalten bleibt die<br />

Kapazitätsobergrenze für die in einem gemeinsamen Schulbezirk gelegenen Gymnasien im<br />

Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong>. Die Kapazitäten werden einheitlich auf vier Züge festgelegt und da<strong>mit</strong><br />

für das Hermann-Billung-Gymnasium von drei auf vier Züge erhöht und für das Kaiserin-<br />

Auguste-Viktoria-Gymnasium von fünf auf vier Züge reduziert. Die angestrebte<br />

Gleichbehandlung aller <strong>Celle</strong>r Gymnasien im Wettbewerb untereinander kann da<strong>mit</strong> besser<br />

erreicht werden. Am Hermann-Billung-Gymnasium stehen <strong>mit</strong> Fertigstellung des Neubaus<br />

auch ausreichend Räume für die Vierzügigkeit aller Jahrgänge in Massivbauweise zur<br />

Verfügung.<br />

Anlage:<br />

Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />

(Kapazitätsfestlegung)

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