mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle
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Zuständiges Amt: 0081/2011<br />
Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />
Beratungsgegenstand:<br />
VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />
Neufassung der Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des<br />
Sekundarbereichs I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />
Beratungsfolge TOP<br />
22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />
6<br />
23.08.2011 Kreisausschuss<br />
25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />
§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />
Vorschlag der Verwaltung:<br />
Der Kreistag beschließt, die „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für Schulen des<br />
Sekundarbereichs I (Kapazitätsfestlegung)“ gemäß der Anlage neu zu fassen.<br />
Kurze Sachdarstellung:<br />
Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/2013 werden die Hauptschulen,<br />
Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige keine neuen Schüler/innen mehr<br />
aufnehmen. Die für letztere Schulen bzw. Schulzweige festgelegten Höchstkapazitäten sind<br />
deshalb überflüssig. Sie sollen durch die vorgeschlagene Neuregelung aufgehoben werden.<br />
Die Kapazität von Oberschulen darf nach dem Nds. Schulgesetz nicht beschränkt werden,<br />
sodass entsprechende kreisrechtliche Regelungen nicht vorgesehen sind. Erhalten bleibt die<br />
Kapazitätsobergrenze für die in einem gemeinsamen Schulbezirk gelegenen Gymnasien im<br />
Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong>. Die Kapazitäten werden einheitlich auf vier Züge festgelegt und da<strong>mit</strong><br />
für das Hermann-Billung-Gymnasium von drei auf vier Züge erhöht und für das Kaiserin-<br />
Auguste-Viktoria-Gymnasium von fünf auf vier Züge reduziert. Die angestrebte<br />
Gleichbehandlung aller <strong>Celle</strong>r Gymnasien im Wettbewerb untereinander kann da<strong>mit</strong> besser<br />
erreicht werden. Am Hermann-Billung-Gymnasium stehen <strong>mit</strong> Fertigstellung des Neubaus<br />
auch ausreichend Räume für die Vierzügigkeit aller Jahrgänge in Massivbauweise zur<br />
Verfügung.<br />
Anlage:<br />
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />
(Kapazitätsfestlegung)