100 JAHRE MUSIKVEREIN BONSTETTEN 1888 - 1988
100 JAHRE MUSIKVEREIN BONSTETTEN 1888 - 1988
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2.TEIL DIE ERSTEN STATUTEN 1901 - 1905<br />
II. l Mit 9 Aktivmitgliedern beginnt der Musikverein Bonstetten das neue Jahrhundert<br />
"Es ist dies ja des Lebens schönste Seite, in Eintracht und Frieden ein fröhlich Stück zu spielen, und<br />
es möge daher die Mitglieder der Gesellschaft in unserer Gemeinde stets zusammen halten."<br />
Wer von uns könnte diesem Satz nicht aus vollem Herzen zustimmen. Er steht am Anfang des ersten<br />
Protokolls.<br />
Leider sah die Wirklichkeit in der Bonstetter Musikgesellschaft dann und wann ein wenig anders aus.<br />
Denn auch nach dem energischen Neubeginn zu Anfang des 20. Jahrhunderts begann es bald wieder zu<br />
hapern. Das ist weiter nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ein Musikverein Instrumente, einen<br />
Dirigenten, ein geeignetes Lokal und vor allen Dingen einen willigen und begabten Nachwuchs benötigt.<br />
Je kleiner ein Dorf und je kleiner die Zahl der Aktiven, umsomehr hangen Wohl und Weh eines Vereins<br />
vom Schicksal ab, von einem Zu— oder Wegzug und leider nicht zuletzt immer wieder von persönlichen<br />
Zwistigkeiten.<br />
Von Bedeutung ist deshalb viel weniger der oftmals wiederkehrende Prozess der Auflösung und des<br />
Neubeginns, als die ungewöhnliche Zähigkeit, mit welcher stets wieder von vorne begonnen wurde.<br />
Das älteste vorhandene Protokoll setzt mit dem Wiederanfang im Jahre 1901 ein.<br />
Wie ernst und umsichtig gestartet wurde, beweisen die Statuten, die auf den ersten Seiten des Protokolls<br />
aufgezeichnet sind.<br />
"Zweck der Gesellschaft"<br />
§ l "Die Musikgesellschaft setzt sich zum Zweck, durch fleissige Übung die Volksmusik zu heben und<br />
auszubilden und unter seinen Mitgliedern und in weiteren Kreisen Liebe zur Freiheit und Vaterland,<br />
Sinn für die Kunst und Freude an edler, heiterer Gesellschaft zu wecken und zu fördern".<br />
Dies ist wohl eine der schönsten Zweckbestimmungen, die ich je gelesen habe, eine Zweckbestimmung,<br />
die sich heute noch, oder heute erst recht wieder sehen lassen kann.<br />
In 23 Paragraphen wird die Organisation der Gesellschaft geradezu minutiös sorgfältig fixiert und<br />
entspricht in ihrem Gehalt erstaunlicherweise weitgehend unserem modernen Empfinden.<br />
Etwas überrascht stellt man fest, dass jede Woche zweimal geprobt wurde, je Dienstag und Freitag.<br />
Disziplin wurde gross geschrieben, jedenfalls auf dem Papier. So hatte man sich denn den Vorschriften<br />
und Weisungen des Kapellmeisters und des Vorstandes sofort und ohne Widerrede zu fügen. Mit dem<br />
Glockenschlag wurde Appell gemacht. Verspätetes Erscheinen wurde mit 20 Cts. und gänzliches<br />
Ausbleiben mit 50 Cts. bestraft.<br />
Sämtliche Aktivmitglieder hatten sich durch ihre eigenhändige Unterschrift zu verpflichten, getreu<br />
nach den Statuten zu leben.<br />
II. 2 Die vielseitige Musikgesellschaft Bonstetten ist im Knonaueramt und darüber hinaus sehr<br />
begehrt<br />
Am Anfang des 20. Jahrhunderts waren Musikgesellschaften im Knonaueramt Mangelware und deshalb<br />
sehr begehrt. So hatte beispielsweise die Musikgesellschaft Bonstetten am l. Januar 1901 gleichzeitig an<br />
zwei Orten zu spielen, bei einer Theateraufführung in Hedingen und im Tanzsaal zum Löwen in<br />
Bonstetten. Sie musste sich entsprechend aufteilen und erst noch Aushilfen aus Heferswil zuziehen.<br />
Natürlich liess sie sich nicht engagieren ohne eine entsprechende Gage. Für die Tanz— und Marschmusik<br />
an der Abendunterhaltung des Dramatischen Vereins Hedingen im Januar 1901, kassierte sie Fr. 30. —.<br />
Zum Teil wurden die Gagen auch an die Aktiven als Lohn ausbezahlt. In Bonstetten selber hielt die<br />
Musikgesellschaft die Preise niedriger und verlangte z.B. dem Dramatischen Verein bei seinen<br />
Aufführungen pro Abend nur Fr. 14. —.<br />
Wie eifrig die Musikanten von Bonstetten an der Arbeit waren, zeigt ein kleiner Ausschnitt aus ihrem<br />
Programm in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts:<br />
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