Jahresbericht 2007 - Rheinland-Pfalz
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Lebensmittel, Arzneimittel & Bedarfsgegenstände<br />
gesamt wurden dabei im LUA 24 im ganzen Land<br />
entnommene Proben Guarkernmehl und Guarkernmehl<br />
enthaltende Lebensmittelvormischungen untersucht.<br />
Das Bundesinstitut für Risikobewertung<br />
(BfR) hatte unterdessen für Lebensmittel, die mit<br />
belastetem Guarkernmehl hergestellt wurden, Entwarnung<br />
gegeben: Für die Verbraucher habe keine<br />
Gesundheitsgefahr bestanden, da der Zusatzstoff<br />
nur in geringen Mengen eingesetzt werde.<br />
Trinkwasser: Qualität<br />
der Nr. 1 muss stimmen<br />
Wasser ist für den Menschen lebenswichtig und<br />
nimmt bei den Überwachungsbehörden eine<br />
Sonderstellung ein. Da sich der Verbraucher<br />
sein Trinkwasser nicht aussuchen kann, muss es<br />
überall von gleich hoher Qualität und in ausreichenden<br />
Mengen zur Verfügung stehen.<br />
Die Wasserversorger sind nach der Trinkwasserverordnung<br />
verpflichtet, ihr Wasser regelmäßig zu<br />
überprüfen, um die Genusstauglichkeit und Reinheit<br />
des Wassers zu gewährleisten - und natürlich um zu<br />
verhindern, dass Verunreinigungen die Gesundheit<br />
der Verbraucher gefährden. Das Wasser wird sowohl<br />
direkt im Wasserwerk als auch im Verteilungsnetz<br />
kontrolliert, um negative Einflüsse aufzuspüren. Die<br />
Verantwortung des Wasserversorgers endet jedoch<br />
am Wasserzähler. Ab diesem Punkt hat der Hauseigentümer<br />
die Verantwortung für das Trinkwasser.<br />
Auf dem Weg zu den Wasserhähnen darf seine Qualität<br />
nicht durch Leitungen und Armaturen beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Neben der Eigenkontrolle durch die Versorgungsunternehmen<br />
ist die Kontrolle der Gesundheitsämter<br />
die zweite wichtige Säule in der Trinkwasserüberwachung.<br />
Die Gesundheitsämter nehmen Stichproben,<br />
um sie auf ihre mikrobiologische und chemische Beschaffenheit<br />
untersuchen zu lassen.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> wurden im LUA 12.836 Trinkwasserproben<br />
mikrobiologisch auf sogenannte Indikatorkeime<br />
untersucht. Bei 2.393 Proben wurde dabei<br />
eine Überschreitung der Werte der Trinkwasserverordnung<br />
festgestellt. Die Auffälligkeiten, die auf eine<br />
mögliche Verunreinigung des Trinkwassers hindeuten,<br />
veranlassen den Betreiber, die Hygiene in seinem<br />
Wasser zu verbessern. Außerdem wurden 4.756<br />
Proben auf Legionellen überprüft, in 1.327 wurde der<br />
Keim nachgewiesen. Sind die Werte stark erhöht und<br />
wird das Wasser zum Beispiel in einer Klinik genutzt,<br />
müssen sofort Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />
Landesuntersuchungsamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
Der Verbraucher kann sich sein Trinkwasser nicht<br />
aussuchen. Deshalb schaut das LUA ganz genau hin.<br />
123 Trinkwasserproben wurden auf chemische Parameter<br />
untersucht. 85 stammten aus großen Wasserversorgungsanlagen,<br />
wobei die Proben entweder<br />
direkt in den Wasserwerken oder aus dem öffentlichen<br />
Leitungsnetz entnommen wurden. Bei zwei<br />
dieser Proben wurde der Grenzwert für die Calcitlösekapazität<br />
überschritten. Die Calcitlösekapazität<br />
gibt einen Hinweis auf die Aggressivität eines Wassers<br />
– bei hohen Werten kann es vermehrt zu Korrosionen<br />
im Leitungsnetz kommen.<br />
44 der 123 Proben wurden auf ein umfangreiches<br />
Spektrum von Pestiziden untersucht. Lediglich in<br />
drei der untersuchten Proben wurden Spuren einzelner<br />
Stoffe nachgewiesen. Die Gehalte lagen deutlich<br />
unter den jeweiligen Grenzwerten.<br />
Neben der öffentlichen Wasserversorgung wurden<br />
auch zwei Eigen- und Einzelversorgungsanlagen beprobt.<br />
Eine der Proben musste aufgrund zu hoher<br />
Nitrat- und Mangangehalte beanstandet werden. 36<br />
Proben wurden in öffentlichen Gebäuden wie Schulen,<br />
Kindergärten oder Krankenhäusern entnommen<br />
und auf die Schwermetalle Blei, Kupfer, Nickel und<br />
Cadmium untersucht. Hier entsprachen fünf Proben<br />
nicht den rechtlichen Bestimmungen.