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Jahresbericht 2007 - Rheinland-Pfalz

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14<br />

Lebensmittel, Arzneimittel & Bedarfsgegenstände<br />

Bestimmte Zusatzstoffe in Räucherlachs sind legal, müssen aber gekennzeichnet sein.<br />

Bakterien und Zusatzstoffe?<br />

Räucherfisch unter der Lupe<br />

Erzeugnisse aus Räucherfisch können mit dem<br />

Erreger Listeria monocytogenes belastet sein.<br />

Die Erkrankung, die er auslöst, verläuft selten<br />

mit den für Lebensmittelinfektionen typischen<br />

Symptomen wie Durchfall und Erbrechen, sondern<br />

meist unauffällig, zuweilen mit grippeähnlichen<br />

Symptomen.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> wurden insgesamt 471 Lebensmittelproben<br />

auf Listerien untersucht, davon 64 aus der<br />

Warengruppe der Fische und Fischerzeugnisse. In<br />

zehn Proben dieser Warengruppe wurden zwar Listerien<br />

nachgewiesen, in keiner jedoch lag der Wert<br />

oberhalb des EU-Grenzwertes von 100 Listerien pro<br />

Gramm. Bei einem landesweiten Überwachungsprogramm<br />

wurden im LUA außerdem 70 Rächerlachsprodukte<br />

auf den Zusatz von Milchprotein (Casein)<br />

und auf die Zusatzstoffe Ascorbinsäure (Ascorbat,<br />

Isoascorbinsäure, Isoascorbat) und Citronensäure<br />

(Citrat) untersucht.<br />

Der Zusatz von Casein (0,5 – 1 Prozent) bewirkt ein<br />

Verkleben der Proteinstruktur und damit eine Verbesserung<br />

der Textur und der Schnittfestigkeit. Der<br />

Landesuntersuchungsamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

Zusatz an Ascorbinsäurederivaten und Citronensäure<br />

verändert den pH-Wert und schützt vor Oxidation<br />

und damit zum Beispiel vor Farbveränderungen. Solche<br />

Zusätze sind legal, müssen bei Fertigpackungen<br />

aber im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Das<br />

gilt auch für Stoffe, die Allergien auslösen können.<br />

In drei der 70 Räucherlachsprodukte wurden Citronensäuregehalte<br />

von mehr als 400 Milligramm<br />

pro Kilogramm ermittelt, eine von diesen dreien<br />

enthielt außerdem 100 Milligramm pro Kilogramm<br />

Ascorbinsäure. Die ermittelten Zusatzstoffe waren<br />

auf der Fertigpackung im Zutatenverzeichnis nicht<br />

deklariert. Da derartige Gehalte beim Endprodukt<br />

eine technologische Wirkung haben, hätten die Zusatzstoffe<br />

aber angegeben werden müssen.<br />

Die serologische Analyse auf Antikörper gegen<br />

Molkenprotein (Casein) verlief bei allen Proben negativ.<br />

Wäre Casein als ein „allergener Inhaltsstoff“ über<br />

andere Zutaten in das Produkt gelangt, hätte es in<br />

der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, da alle<br />

Allergie auslösenden Zutaten zweifelsfrei erkennbar<br />

sein müssen.<br />

Bei einer der 70 Proben fehlten die Angaben zum<br />

Fanggebiet und zur Produktionsmethode – beides<br />

muss auf Verpackungen angegeben werden. Eine<br />

weitere Probe hatte am Ende des Verbrauchsdatums<br />

einen fischigen Geruch.

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