Jahresbericht 2007 - Rheinland-Pfalz
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Lebensmittel, Arzneimittel & Bedarfsgegenstände<br />
Bestimmte Zusatzstoffe in Räucherlachs sind legal, müssen aber gekennzeichnet sein.<br />
Bakterien und Zusatzstoffe?<br />
Räucherfisch unter der Lupe<br />
Erzeugnisse aus Räucherfisch können mit dem<br />
Erreger Listeria monocytogenes belastet sein.<br />
Die Erkrankung, die er auslöst, verläuft selten<br />
mit den für Lebensmittelinfektionen typischen<br />
Symptomen wie Durchfall und Erbrechen, sondern<br />
meist unauffällig, zuweilen mit grippeähnlichen<br />
Symptomen.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> wurden insgesamt 471 Lebensmittelproben<br />
auf Listerien untersucht, davon 64 aus der<br />
Warengruppe der Fische und Fischerzeugnisse. In<br />
zehn Proben dieser Warengruppe wurden zwar Listerien<br />
nachgewiesen, in keiner jedoch lag der Wert<br />
oberhalb des EU-Grenzwertes von 100 Listerien pro<br />
Gramm. Bei einem landesweiten Überwachungsprogramm<br />
wurden im LUA außerdem 70 Rächerlachsprodukte<br />
auf den Zusatz von Milchprotein (Casein)<br />
und auf die Zusatzstoffe Ascorbinsäure (Ascorbat,<br />
Isoascorbinsäure, Isoascorbat) und Citronensäure<br />
(Citrat) untersucht.<br />
Der Zusatz von Casein (0,5 – 1 Prozent) bewirkt ein<br />
Verkleben der Proteinstruktur und damit eine Verbesserung<br />
der Textur und der Schnittfestigkeit. Der<br />
Landesuntersuchungsamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
Zusatz an Ascorbinsäurederivaten und Citronensäure<br />
verändert den pH-Wert und schützt vor Oxidation<br />
und damit zum Beispiel vor Farbveränderungen. Solche<br />
Zusätze sind legal, müssen bei Fertigpackungen<br />
aber im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Das<br />
gilt auch für Stoffe, die Allergien auslösen können.<br />
In drei der 70 Räucherlachsprodukte wurden Citronensäuregehalte<br />
von mehr als 400 Milligramm<br />
pro Kilogramm ermittelt, eine von diesen dreien<br />
enthielt außerdem 100 Milligramm pro Kilogramm<br />
Ascorbinsäure. Die ermittelten Zusatzstoffe waren<br />
auf der Fertigpackung im Zutatenverzeichnis nicht<br />
deklariert. Da derartige Gehalte beim Endprodukt<br />
eine technologische Wirkung haben, hätten die Zusatzstoffe<br />
aber angegeben werden müssen.<br />
Die serologische Analyse auf Antikörper gegen<br />
Molkenprotein (Casein) verlief bei allen Proben negativ.<br />
Wäre Casein als ein „allergener Inhaltsstoff“ über<br />
andere Zutaten in das Produkt gelangt, hätte es in<br />
der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, da alle<br />
Allergie auslösenden Zutaten zweifelsfrei erkennbar<br />
sein müssen.<br />
Bei einer der 70 Proben fehlten die Angaben zum<br />
Fanggebiet und zur Produktionsmethode – beides<br />
muss auf Verpackungen angegeben werden. Eine<br />
weitere Probe hatte am Ende des Verbrauchsdatums<br />
einen fischigen Geruch.