finden Sie die Ausgbabe als PDF! - Lesezentrum Steiermark
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service : interessenvertretung<br />
37<br />
regt sich Unzufriedenheit und Widerstand: Konsumentenorganisationen<br />
beginnen E-Book-Verlage und<br />
E-Book-Plattformen zu klagen.<br />
rechtsunsicherheit bei e-books<br />
Ganz ähnlich ist <strong>die</strong> Situation für Bibliotheken. Die Ursache<br />
ist <strong>die</strong> unklare rechtliche Situation. Manche Verlage<br />
sehen Bibliotheken <strong>als</strong> Bedrohung für ihr Geschäft<br />
und verweigern den Verkauf von E-Books an Bibliotheken.<br />
Dabei werden viele Chancen verspielt!<br />
Die österreichischen BürgerInnen haben das Recht,<br />
(elektronisch) zu lesen! Und es sollte ihnen <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
gegeben sein, in Bibliotheken von <strong>die</strong>sem<br />
Recht Gebrauch zu machen. Daher sollte es Bibliotheken<br />
rechtlich erlaubt sein, E-Books zu verleihen. Bibliotheken<br />
gewährleisten freien Zugang zu Inhalten, zu<br />
Informationen und zu Kultur für alle BürgerInnen. Der<br />
gegenwärtig gültige rechtliche Rahmen verhindert es<br />
jedoch, dass Bibliotheken <strong>die</strong>sen wichtigen Auftrag<br />
zum Nutzen für unsere Gesellschaft im digitalen Zeitalter<br />
erfüllen können.<br />
Was wir brauchen, ist ein überarbeiteter und moderner<br />
urheberrechtlicher Rahmen! Ein solcher Rahmen<br />
sollte <strong>die</strong> Unsicherheiten beseitigen und gleichzeitig<br />
<strong>die</strong> wirksame Anerkennung und Vergütung von<br />
AutorInnen und sonstigen RechteinhaberInnen gewährleisten.<br />
So würde auch der Zugriff auf E-Books<br />
für BenutzerInnen erweitert. Den BenutzerInnen würde<br />
<strong>die</strong> Möglichkeit gegeben, innerhalb des gesetzlichen<br />
Rahmens an den durch Bibliotheken bereitgestellten<br />
E-Books Freude und persönlichen Gewinn zu schöpfen.<br />
Da <strong>die</strong> Vertriebsrechte nach dem Erstverkauf von<br />
gedruckten Büchern erschöpft sind, ist es Bibliotheken<br />
gestattet, veröffentlichte Bücher von einem Buchhändler<br />
zu kaufen und <strong>die</strong> Exemplare an BibliotheksnutzerInnen<br />
zu verleihen. Die Rechte der AutorInnen (oder<br />
anderer RechtinhaberInnen) werden hier nicht beeinträchtigt,<br />
<strong>die</strong> RechteinhaberInnen erhalten mit der<br />
Bibliothektantieme für den Verleih eine faire Vergütung.<br />
Im Einklang mit ihren Richtlinien für <strong>die</strong> Bestandsentwicklung<br />
und den Wünschen der LeserInnen entscheidet<br />
<strong>die</strong> Bibliothek, welche Bücher erworben und an<br />
<strong>die</strong> Öffentlichkeit verliehen werden.<br />
wer entscheidet über digitale bestände?<br />
Verlage interpretieren das Urheberrecht dahingehend,<br />
dass <strong>die</strong> E-Ausleihe ein Dienstleistungsangebot<br />
ist, in dessen Zusammenhang das Erschöpfungsrecht<br />
nicht anwendbar ist. <strong>Sie</strong> sind der Meinung, dass <strong>die</strong><br />
RechteinhaberInnen selbst entscheiden können, ob<br />
sie Zugang zu einem bestimmten Werk gewährleisten<br />
und welcher Art <strong>die</strong> Geschäftsbedingungen für einen<br />
solchen Zugang auszusehen haben. Sollte sich <strong>die</strong>se<br />
Auslegung des Urheberrechts durchsetzen, wäre <strong>die</strong><br />
Folge, dass in erster Linie Verlage und nicht BibliothekarInnen<br />
über <strong>die</strong> digitalen Bestände in Bibliotheken<br />
entscheiden. Verlage könnten entscheiden, ob und zu<br />
welchen Konditionen E-Books in Öffentlichen Bibliotheken<br />
angeboten werden. Auch derzeit bestehende<br />
Angebote - wie in den Bundesländern Niederösterreich,<br />
Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien<br />
- könnten nach (Un-)Willen der Verlage wieder eingestellt<br />
werden.<br />
Es ist eine bedeutende und unserer Ansicht nach<br />
inakzeptable Veränderung, dass <strong>die</strong> Richtlinien für <strong>die</strong><br />
Bestandsentwicklung in Bibliotheken von Verlagen<br />
entschieden werden können. Bibliotheken würden<br />
nicht mehr in der Lage sein, freien Zugang zu Inhalten,<br />
Informationen und Kultur für <strong>die</strong> BürgerInnen<br />
bereitzustellen.<br />
Im Juli 2012 entschied der Europäische Gerichtshof,<br />
dass das Erschöpfungsrecht hinsichtlich des Erwerbs<br />
von Software sowohl für das Herunterladen elektronischen<br />
Materi<strong>als</strong> <strong>als</strong> auch für physische Datenträger<br />
gilt. Einige RechtsexpertInnen sind der Meinung, dass<br />
aufgrund <strong>die</strong>ses Beschlusses das Erschöpfungsprinzip<br />
auch für E-Books zu gelten habe. Mehrere Präzedenzfälle<br />
werden nun von den Gerichten untersucht.<br />
Es wird mehrere Jahre dauern, bis der Europäische<br />
Gerichtshof ein Urteil fällen wird. Diese rechtliche<br />
Unsicherheit behindert Bibliotheken darin, attraktive<br />
E-Book-Services für <strong>die</strong> Öffentlichkeit bereitzustellen<br />
und darüber hinaus praktikable gesetzlich erlaubte Angebote<br />
zum Nutzen aller BürgerInnen zu entwickeln.<br />
bibliotheken pochen auf ihr recht<br />
Dringend notwendig ist daher ein präzises Urheberrecht,<br />
welches den Bibliotheken erlaubt - wie bei gedruckten<br />
Büchern - uneingeschränkt E-Books zu kaufen,<br />
zu verleihen und dafür den AutorInnen eine angemessene<br />
Vergütung zu erstatten.<br />
Wie können wir <strong>die</strong>s verändern? Eine Änderung<br />
des Urheberrechts ist nur durch eine Gesetzesdirektive<br />
der Europäischen Union, <strong>die</strong> dann in österreichisches<br />
doppel:punkt 2013:4