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Muss sich HR neu erschaffen? - Haufe.de

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64 recht_NEWS<br />

Mit Sepa wird das System <strong>de</strong>r<br />

Bankleitzahlen abgeschafft.<br />

Achtung: Än<strong>de</strong>rungen bei<br />

<strong>de</strong>n Stammdaten ab 2014<br />

Am 1. Februar 2014 soll er Wirklichkeit wer<strong>de</strong>n: Der sogenannte<br />

„Europäische Zahlungsraum“, amtlich „Single Euro<br />

Payments Area“ (Sepa) genannt. Mit diesem Stichtag ist ein<br />

nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>r Umstellungsaufwand für Unternehmen<br />

und Institutionen verbun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn bis dahin müssen alle bisherigen<br />

Kontoverbindungen und Bankleitzahlen auf die <strong>neu</strong>en Datenschlüssel<br />

„Iban“ (International Bank Account Number) und „Bic“<br />

(Bank I<strong>de</strong>ntifyer Co<strong>de</strong>) umgestellt wer<strong>de</strong>n. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen<br />

ist die rechtzeitige und richtige Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>r Umstellungsmaßnahmen eine wichtige Aufgabe, <strong>de</strong>nn nichts<br />

dürfte in einem Unternehmen mehr Aufregung erzeugen als eine<br />

Verzögerung <strong>de</strong>r Gehaltsauszahlungen. Darüber hinaus müssen<br />

bekanntlich die Zahlungsläufe zu <strong>de</strong>n Einzugsstellen <strong>de</strong>r Sozialver<strong>sich</strong>erungsbehör<strong>de</strong>n<br />

am drittletzten Banktag eines Monats erledigt<br />

sein. Hier kann <strong>de</strong>n Unternehmen nur dringend geraten wer<strong>de</strong>n,<br />

so Entgeltspezialist Michael Paatz, die Umstellung spätestens zum<br />

Jahreswechsel durchzuführen.<br />

Wenn aber Sepa funktioniert, dann ist mit dieser Umstellung ein<br />

handfester Vorteil, nicht nur bei Mitarbeitern mit ausländischem<br />

Bankkonto, verbun<strong>de</strong>n. Während für Überweisungen bisher ein<br />

Zeitraum von drei Bankarbeitstagen einkalkuliert wer<strong>de</strong>n musste,<br />

kann mit Sepa jetzt damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass maximal ein<br />

Tag vergeht, bis <strong>de</strong>r Lohn auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Arbeitnehmers gutgeschrieben<br />

ist. Für die Einhaltung arbeits- o<strong>de</strong>r tarifvertraglicher<br />

Zahlungsfristen wäre dies eine <strong>neu</strong>e, kalkulierbare Voraussetzung.<br />

Hinweis: Umfassen<strong>de</strong> Informationen zum Thema „Sepa“ bietet<br />

das <strong>Haufe</strong> Online-Seminar am 14. Juni um 10 Uhr. Der Titel: „Jetzt<br />

auf Sepa vorbereiten und <strong>de</strong>n reibungslosen Zahlungsverkehr <strong>sich</strong>ern.“<br />

<br />

www.haufe-online-training.<strong>de</strong>/personal<br />

Flan<strong>de</strong>rn in Not<br />

Der flämische Teil <strong>de</strong>s Königreichs Belgien<br />

legt bekanntlich viel Wert auf seine<br />

eigene sprachliche I<strong>de</strong>ntität, sprich <strong>de</strong>n<br />

Gebrauch <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rländischen in Wort und<br />

Schrift. Arbeitsverhältnisse von Grenzgängern<br />

aus <strong>de</strong>n benachbarten Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, so sagt es<br />

ein Dekret <strong>de</strong>r flämischen Gemeinschaft, sind<br />

daher grundsätzlich in nie<strong>de</strong>rländisch abzufassen.<br />

Das hatte ein multinationaler Konzern<br />

nicht beachtet, son<strong>de</strong>rn einen holländischen<br />

Grenzgänger mit einem in englischer Sprache<br />

abgefassten Arbeitsvertrag eingestellt. Der berief<br />

<strong>sich</strong> im Rahmen eines Kündigungsstreits<br />

auf das flämische Dekret und damit auf die Nichtigkeit<br />

<strong>de</strong>r englischsprachigen Vorschriften.<br />

Gestoppt wur<strong>de</strong> das flandrische Gesetz jetzt<br />

vom EuGH. Dieser sieht in <strong>de</strong>r Pflicht, einen<br />

Arbeitsvertrag in einer bestimmten Sprache abzufassen,<br />

einen Verstoß gegen die Freizügigkeit<br />

innerhalb <strong>de</strong>r EU. Es gehöre zur freien Einigung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Parteien, dass sie ihren Vertrag in<br />

einer an<strong>de</strong>ren Sprache als <strong>de</strong>r Amtssprache <strong>de</strong>s<br />

Mitgliedstaats schließen dürfen (EuGH, Urteil<br />

vom 16.4.2013, Az. C-202/11).<br />

Das BAG stockt auf<br />

Dreifachen Richterzuwachs vermel<strong>de</strong>t das<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht und reagiert damit<br />

auf die <strong>sich</strong> abzeichnen<strong>de</strong> hohe Belastung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichts, in <strong>de</strong>m jetzt, bis auf<br />

<strong>de</strong>n ersten und <strong>de</strong>n achten Senat, eine Personalstärke<br />

von jeweils vier Richtern besteht. Neu<br />

sind für <strong>de</strong>n dritten Senat Dr. Martina Ahrendt<br />

(bisher Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg),<br />

für <strong>de</strong>n sechsten Senat Markus Krumbiegel<br />

(bisher Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern) und<br />

für <strong>de</strong>n fünften Senat Margot Weber (bisher<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit Ba<strong>de</strong>n-Württemberg).<br />

Bun<strong>de</strong>srichter wer<strong>de</strong>n vom Richterwahlausschuss<br />

gewählt, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n für das jeweilige<br />

Sachgebiet zuständigen Ministern <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

und einer gleichen Anzahl von Mitglie<strong>de</strong>rn, die<br />

vom Bun<strong>de</strong>stag gewählt wer<strong>de</strong>n, besteht.<br />

personalmagazin 06 / 13

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