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Muss sich HR neu erschaffen? - Haufe.de

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65<br />

Nachgelesen<br />

Wer feiert seine Krankheit?<br />

Wenn Ihnen ein Mitarbeiter mitteilt, dass er<br />

noch die ganze Woche „krankfeiern“ wer<strong>de</strong>,<br />

so sollten Sie nicht ohne Weiteres daraus<br />

schließen, dass dieser <strong>sich</strong> selbst <strong>de</strong>r vorgetäuschten<br />

Arbeitsunfähigkeit bezichtigt. Der<br />

Begriff <strong>de</strong>s Krankfeierns ist geschichtlich<br />

vielmehr <strong>neu</strong>tral zu verstehen. Dies zeigt<br />

ein Blick auf an<strong>de</strong>re Wortkombinationen<br />

mit <strong>de</strong>m Bestandteil „feiern“. Dieser be<strong>de</strong>utet<br />

lediglich, dass aus übergeordneten<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht gearbeitet wer<strong>de</strong>n kann. So<br />

beispielsweise beim Wort „Feierabend“.<br />

Schließlich unterstellt man nieman<strong>de</strong>m,<br />

dass er seinen Arbeitsplatz am Abend nur<br />

<strong>de</strong>swegen verlässt, um or<strong>de</strong>ntlich zu feiern.<br />

Auch <strong>de</strong>r Begriff „Feierschicht“ fällt in diese<br />

Kategorie. Er bezeichnete früher <strong>de</strong>n vom<br />

Arbeitgeber angeordneten betriebsbedingten<br />

Ausfall einer Schicht, die in <strong>de</strong>r Regel<br />

zumin<strong>de</strong>st zum Teil bezahlt wur<strong>de</strong>, eine frühe<br />

Form <strong>de</strong>s Kurzarbeitergelds. An<strong>de</strong>rs wäre<br />

es selbstre<strong>de</strong>nd, wenn Sie <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

darüber informiert, „blauzumachen“. Aber<br />

das ist eine an<strong>de</strong>re Geschichte, auf die wir<br />

in <strong>de</strong>r nächsten Ausgabe eingehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Neue Grundlage für Spesenrecht<br />

Mit Stichtag 1. Januar 2014 wird das bisher auf Verwaltungsrichtlinien<br />

und Rechtsprechung basieren<strong>de</strong> Reisekostenrecht auf eine<br />

<strong>neu</strong>e gesetzliche Grundlage gestellt. Insbeson<strong>de</strong>re für die Abrechnung<br />

mehrtägiger Dienstreisen müssen Reisekostenabrechner hier<br />

um<strong>de</strong>nken. Für Abreise- und Rückreisetage ist nunmehr keine Min<strong>de</strong>stabwesenheit<br />

mehr erfor<strong>de</strong>rlich. Zwar wird damit das bisherige dreistufige<br />

Spesensatzsystem auf zwei Stufen reduziert. Im Ergebnis kann dies für<br />

viele Dienstreisen<strong>de</strong> aber gleichwohl günstiger wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Ano<strong>de</strong>r<br />

Abreisetag nicht mehr als separater Reisekostentatbestand gerechnet<br />

wird, son<strong>de</strong>rn in die Gesamtabrechnung eingeht.<br />

Hinweis: In <strong>de</strong>r nächsten Ausgabe <strong>de</strong>s Personalmagazins wer<strong>de</strong>n wir<br />

über die Details <strong>de</strong>r <strong>neu</strong>en Spesenregelung berichten.<br />

Kosten bei <strong>de</strong>r An- und Abreise: Neue Spesenregelungen sind zu beachten.<br />

© blue<strong>de</strong>sign / Fotolia.com<br />

News <strong>de</strong>s Monats<br />

Verwaltung gewährt Erleichterungen bei Elstam Wird die Elstam-Anfrage <strong>de</strong>s Arbeitgebers aufgrund <strong>de</strong>r Angaben in<br />

<strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>rn „Beschäftigungsbeginn“ und „Referenzdatum Arbeitgeber“ abgewiesen, darf weiterhin auf Papier abgerechnet wer<strong>de</strong>n (BMF,<br />

Schreiben vom 25.4.2013, IV C5-S2363/13).<br />

Ab Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen Da <strong>de</strong>r Arbeitgeber als Drittschuldner für die Ermittlung <strong>de</strong>s korrekten<br />

Pfändungsbetrags haftet, müssen <strong>sich</strong> Entgeltabrechner über die <strong>neu</strong>en Freigrenzen informieren und mit <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Pfändungsschutzes<br />

vertraut sein.<br />

Anscheinsbeweis bei Dienstwagennutzung Die private Kraftfahrzeugnutzung durch <strong>de</strong>n Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einer GmbH ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn feststeht, dass zumin<strong>de</strong>st für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.<br />

Familienpflegezeit auch für Bun<strong>de</strong>sbeamte Der Bun<strong>de</strong>stag verabschie<strong>de</strong>te am 18. April ein Gesetz, das die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Regelungen für die Privatwirtschaft auf <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst überträgt.<br />

+++ Aktuelle News +++ Hintergrün<strong>de</strong> +++ täglich unter www.haufe.<strong>de</strong>/personal +++<br />

06 / 13 personalmagazin<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie <strong>sich</strong> bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>

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