01.12.2014 Aufrufe

und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einreichungsfrist<br />

5014 WEL-BSV<br />

Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> können nur vergütet werden, wenn sie innert<br />

15 Monaten seit Rechnungsstellung – oder seit Kenntnis der Rechnungsstellung<br />

(ZAK 1974 S. 54) – bei der ZL-Stelle geltend gemacht werden (Art. 15 Bst. a ELG).<br />

5015 WEL-BSV<br />

Bei Mitgliedern einer Krankenkasse beginnt die Einreichungsfrist im Zeitpunkt, in<br />

dem die EL-beziehende Person die Krankenkassenabrechnung erhalten hat.<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!