und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Einreichungsfrist<br />
5014 WEL-BSV<br />
Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> können nur vergütet werden, wenn sie innert<br />
15 Monaten seit Rechnungsstellung – oder seit Kenntnis der Rechnungsstellung<br />
(ZAK 1974 S. 54) – bei der ZL-Stelle geltend gemacht werden (Art. 15 Bst. a ELG).<br />
5015 WEL-BSV<br />
Bei Mitgliedern einer Krankenkasse beginnt die Einreichungsfrist im Zeitpunkt, in<br />
dem die EL-beziehende Person die Krankenkassenabrechnung erhalten hat.<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 30