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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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5019 WEL-BSV<br />

Wird wegen eines Einnahmenüberschusses (anrechenbare Einnahmen<br />

höher als anerkannte Ausgaben) keine jährliche EL ausgerichtet (Art. 14<br />

Abs. 6 ELG), so wird nach folgender Formel vergütet:<br />

Ausgewiesene Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong><br />

minus Einnahmenüberschuss.<br />

Beispiel:<br />

Einnahmenüberschuss = 12 000 Franken;<br />

Spitexkosten = 20 000 Franken;<br />

Vergütung = 8000 Franken.<br />

Der Höchstbetrag für die Vergütung von Krankheits- <strong>und</strong><br />

<strong>Behinderungskosten</strong> (vgl. Rz 5017) darf dabei nicht überschritten werden.<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />

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