und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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5019 WEL-BSV<br />
Wird wegen eines Einnahmenüberschusses (anrechenbare Einnahmen<br />
höher als anerkannte Ausgaben) keine jährliche EL ausgerichtet (Art. 14<br />
Abs. 6 ELG), so wird nach folgender Formel vergütet:<br />
Ausgewiesene Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong><br />
minus Einnahmenüberschuss.<br />
Beispiel:<br />
Einnahmenüberschuss = 12 000 Franken;<br />
Spitexkosten = 20 000 Franken;<br />
Vergütung = 8000 Franken.<br />
Der Höchstbetrag für die Vergütung von Krankheits- <strong>und</strong><br />
<strong>Behinderungskosten</strong> (vgl. Rz 5017) darf dabei nicht überschritten werden.<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />
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