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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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Keine Begrenzung nach monatlicher Anspruchsdauer<br />

5024 ZH-WEL<br />

(unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />

Besteht wegen Beginn der Rentenberechtigung, Erfüllung der<br />

Karenzfrist bei Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern, Wohnsitzwechsel ins<br />

Ausland oder Wegfall der jährlichen EL gr<strong>und</strong>sätzlich Anspruch auf<br />

EL nur für einen Teil des Jahres, darf gleichwohl der Höchstbetrag<br />

nach Rz 5017 ausgerichtet werden.<br />

Anspruch auf jährliche EL<br />

5026 WEL-BSV<br />

Wird bei der Geltendmachung der Krankheits- <strong>und</strong><br />

<strong>Behinderungskosten</strong> festgestellt, dass Anspruch auf eine jährliche EL<br />

besteht, so ist die jährliche EL ab dem Monat auszurichten, in dem<br />

die Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> geltend gemacht wurden.<br />

Anspruch bei Wegfall der jährlichen EL<br />

5029 WEL-BSV<br />

Fällt eine laufende jährliche EL weg (Einnahmenüberschuss, Abreise<br />

ins Ausland, Wegfall des Rentenanspruchs usw.), können<br />

Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> nachträglich vergütet werden,<br />

sofern Behandlung bzw. Kauf in einem Zeitpunkt erfolgte, als noch<br />

ein Anspruch auf eine jährliche EL bestand.<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />

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