und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Keine Begrenzung nach monatlicher Anspruchsdauer<br />
5024 ZH-WEL<br />
(unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />
Besteht wegen Beginn der Rentenberechtigung, Erfüllung der<br />
Karenzfrist bei Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern, Wohnsitzwechsel ins<br />
Ausland oder Wegfall der jährlichen EL gr<strong>und</strong>sätzlich Anspruch auf<br />
EL nur für einen Teil des Jahres, darf gleichwohl der Höchstbetrag<br />
nach Rz 5017 ausgerichtet werden.<br />
Anspruch auf jährliche EL<br />
5026 WEL-BSV<br />
Wird bei der Geltendmachung der Krankheits- <strong>und</strong><br />
<strong>Behinderungskosten</strong> festgestellt, dass Anspruch auf eine jährliche EL<br />
besteht, so ist die jährliche EL ab dem Monat auszurichten, in dem<br />
die Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> geltend gemacht wurden.<br />
Anspruch bei Wegfall der jährlichen EL<br />
5029 WEL-BSV<br />
Fällt eine laufende jährliche EL weg (Einnahmenüberschuss, Abreise<br />
ins Ausland, Wegfall des Rentenanspruchs usw.), können<br />
Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> nachträglich vergütet werden,<br />
sofern Behandlung bzw. Kauf in einem Zeitpunkt erfolgte, als noch<br />
ein Anspruch auf eine jährliche EL bestand.<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />
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