und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Anhang Verordnung über die Abgabe von<br />
Hilfsmitteln durch die Altersversicherung<br />
(HVA) SR 831.135.1<br />
Gesichtsepithesen (künstliche Gesichtsteile)<br />
(alle 2 Jahre)<br />
Perücken<br />
(höchstens Fr. 1000 / Kalenderjahr)<br />
Hörgeräte für ein Ohr<br />
(gr<strong>und</strong>sätzlich alle 5 Jahre)<br />
Sprechhilfsgeräte nach Kehlkopfoperationen<br />
(alle 5 Jahre)<br />
Rollstühle ohne motorischen Antrieb<br />
(Fr. 900 alle 5 Jahre)<br />
Lupenbrillen<br />
(verschiedene Höchstsätze)<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 88