und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Anhang Verordnung über die Abgabe von<br />
Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung<br />
(HVI) SR 831.232.51<br />
•Orthesen<br />
•Schuhwerk <strong>und</strong> orthopädische Fusseinlagen<br />
•Hilfsmittel für den Kopfbereich<br />
•Brillen <strong>und</strong> Kontaktlinsen<br />
•Rollstühle<br />
•Motorfahrzeuge <strong>und</strong> Invalidenfahrzeuge<br />
•Hilfsmittel für Blinde <strong>und</strong> hochgradig Sehschwache<br />
•Gehhilfen<br />
•Prothesen<br />
•Hilfsmittel am Arbeitsplatz, im Aufgabenbereich, zur<br />
Schulung <strong>und</strong> Ausbildung sowie bauliche Vorkehren zur<br />
Überwindung des Arbeitsweges<br />
•Hilfsmittel für die Selbstsorge<br />
•Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 89