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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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Anhang Verordnung über die Abgabe von<br />

Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung<br />

(HVI) SR 831.232.51<br />

•Orthesen<br />

•Schuhwerk <strong>und</strong> orthopädische Fusseinlagen<br />

•Hilfsmittel für den Kopfbereich<br />

•Brillen <strong>und</strong> Kontaktlinsen<br />

•Rollstühle<br />

•Motorfahrzeuge <strong>und</strong> Invalidenfahrzeuge<br />

•Hilfsmittel für Blinde <strong>und</strong> hochgradig Sehschwache<br />

•Gehhilfen<br />

•Prothesen<br />

•Hilfsmittel am Arbeitsplatz, im Aufgabenbereich, zur<br />

Schulung <strong>und</strong> Ausbildung sowie bauliche Vorkehren zur<br />

Überwindung des Arbeitsweges<br />

•Hilfsmittel für die Selbstsorge<br />

•Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 89

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