und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Vollzugsweisung 2006, 2. Teil, vom 6. Dezember 2005<br />
Diätkosten, strengere Praxis<br />
Die jährliche Diätpauschale von Fr. 2'100 kann nur EL-Bezügern<br />
zuerkannt werden, die nicht in einem Heim oder Spital leben, <strong>und</strong><br />
zwar dann,<br />
- wenn die Diät lebensnotwendig ist,<br />
- wenn sie vom Arzt verordnet wird (Arztzeugnis)<br />
- <strong>und</strong> wenn Mehrkosten ausgewiesen sind.<br />
Gemäss Rechtsprechung *) führen heute nur folgende Diagnosen<br />
zum Recht auf die ELKV-Diätpauschale:<br />
•Zöliakie / Sprue (Getreideunverträglichkeit)<br />
•Peritonealdialyse (wiederholte Bauchfelldialyse zwecks<br />
Blutreinigung)<br />
Hier gelten die erheblichen Mehrkosten ohne besonderen Nachweis<br />
als ausgewiesen (allgemeine Erfahrungstatsache, Quittungen nicht<br />
notwendig).<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 64