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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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Vollzugsweisung 2006, 2. Teil, vom 6. Dezember 2005<br />

Diätkosten, strengere Praxis<br />

Die jährliche Diätpauschale von Fr. 2'100 kann nur EL-Bezügern<br />

zuerkannt werden, die nicht in einem Heim oder Spital leben, <strong>und</strong><br />

zwar dann,<br />

- wenn die Diät lebensnotwendig ist,<br />

- wenn sie vom Arzt verordnet wird (Arztzeugnis)<br />

- <strong>und</strong> wenn Mehrkosten ausgewiesen sind.<br />

Gemäss Rechtsprechung *) führen heute nur folgende Diagnosen<br />

zum Recht auf die ELKV-Diätpauschale:<br />

•Zöliakie / Sprue (Getreideunverträglichkeit)<br />

•Peritonealdialyse (wiederholte Bauchfelldialyse zwecks<br />

Blutreinigung)<br />

Hier gelten die erheblichen Mehrkosten ohne besonderen Nachweis<br />

als ausgewiesen (allgemeine Erfahrungstatsache, Quittungen nicht<br />

notwendig).<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 64

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