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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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Änderung der Personengemeinschaft<br />

5020 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />

Bei Änderung der Personengemeinschaft innerhalb des Jahres (Tod eines<br />

Ehepartners, usw.) wird auf Gr<strong>und</strong> der neuen Situation der neu massgebende<br />

Höchstbetrag festgelegt.<br />

Beispiel: Bei einem Ehepaar, bei dem beide Ehegatten zu Hause leben, stirbt<br />

der eine Ehegatte am 15. April.<br />

– Höchstbetrag für Januar bis April: 50 000 Franken<br />

– Höchstbetrag ab Mai: 25 000 Franken<br />

5020.1 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />

In der früheren EL-Berechnung vergütete Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong><br />

beeinflussen den neuen Höchstbetrag nicht. Später eingereichte Kosten für<br />

Behandlungen im Zeitraum vor der Änderung, werden dem vorgängigen<br />

Höchstbetrag belastet.<br />

5021 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV STAND 1.1.2007)<br />

Begründet die aus der EL-Berechnung ausscheidende Person einen eigenen<br />

EL-Anspruch (geschiedene Frau, IV-Rentner usw.), so wird deren<br />

Höchstbetrag auf Gr<strong>und</strong> der neuen Situation festgelegt. In der früheren EL-<br />

Berechnung vergütete Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> beeinflussen den<br />

neuen Höchstbetrag nicht.<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />

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