und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Änderung der Personengemeinschaft<br />
5020 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />
Bei Änderung der Personengemeinschaft innerhalb des Jahres (Tod eines<br />
Ehepartners, usw.) wird auf Gr<strong>und</strong> der neuen Situation der neu massgebende<br />
Höchstbetrag festgelegt.<br />
Beispiel: Bei einem Ehepaar, bei dem beide Ehegatten zu Hause leben, stirbt<br />
der eine Ehegatte am 15. April.<br />
– Höchstbetrag für Januar bis April: 50 000 Franken<br />
– Höchstbetrag ab Mai: 25 000 Franken<br />
5020.1 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV Stand 1.1.2007)<br />
In der früheren EL-Berechnung vergütete Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong><br />
beeinflussen den neuen Höchstbetrag nicht. Später eingereichte Kosten für<br />
Behandlungen im Zeitraum vor der Änderung, werden dem vorgängigen<br />
Höchstbetrag belastet.<br />
5021 ZH-WEL (unverändert übernommen aus WEL-BSV STAND 1.1.2007)<br />
Begründet die aus der EL-Berechnung ausscheidende Person einen eigenen<br />
EL-Anspruch (geschiedene Frau, IV-Rentner usw.), so wird deren<br />
Höchstbetrag auf Gr<strong>und</strong> der neuen Situation festgelegt. In der früheren EL-<br />
Berechnung vergütete Krankheits- <strong>und</strong> <strong>Behinderungskosten</strong> beeinflussen den<br />
neuen Höchstbetrag nicht.<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />
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