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und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen

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*) Vgl. BGE P 35/04 vom 24.1.2005 E. 3; BGE P 16/03 E. 4. Entscheid EL 2002/81 Versicherungsgericht SG vom 6.2.2003; Urteil ZL 2002.00012 des Sozialversicherungsgerichts ZH.<br />

Weisungen KSA 2006 (1. Teil)<br />

2. Gleich bleibende Kostenbeteiligung der Versicherten<br />

Erwachsene: Franchise 300.-<br />

Selbstbehalt 700.-<br />

Maximum Kostenbeteiligung, vergütet durch EL 1’000.-<br />

Fr. 1'000 ist der Höchstbetrag, der bei den EL-Krankheitskosten für die<br />

Kostenbeteiligung vergütet wird. Dies geschieht unabhängig von der gewählten<br />

Franchise, aber mit Anrechnung des effektiven Selbstbehaltes (Art. 64 KVG in<br />

Verbindung mit Art. 93 <strong>und</strong> 103 KVV, Art. 3d Abs. 1 lit. f. ELG <strong>und</strong> Art. 6 f. ELKV, WEL 5035<br />

ff., insbesondere 5035.4).<br />

Es können gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch Rechnungen oder Quittungen ausgewiesene Kosten<br />

vergütet werden, . . . (WEL 5033). Wir empfehlen, die Original-Leistungsabrechnungen der<br />

Krankenkassen zu prüfen. Bei Personen im Pflegeheim kann der Betrag von Fr. 1'000<br />

ausbezahlt werden, ohne dass Belege eingereicht werden (WEL 5035.4a).<br />

Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009<br />

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