und Behinderungskosten - Fachverband Zusatzleistungen
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Behinderte in Tagesstrukturen<br />
• Wenn die Tagesstruktur Staatsbeiträge nach Massgabe des IEG<br />
erhält, gilt sie als von einem öffentlichen oder gemeinnützigen privaten<br />
Träger betreiben. Erhält die Tagesstruktur keine IV-Betriebsbeiträge,<br />
hat die ZL-Stelle die Trägerschaft abzuklären (Einverlangen der<br />
Bewilligung beim Betrieb direkt).<br />
• Kosten für Mittagstische <strong>und</strong> Freizeitstätten können nicht übernommen<br />
werden.<br />
• Monatspauschalen können ebenfalls nicht vergütet werden.<br />
• Pro Tag, an dem sich die behinderte Person in der Tagesstruktur<br />
aufhält, können höchstens CHF 45 (brutto) berücksichtigt werden, von<br />
diesem Betrag ist der Naturallohnansatz für die Essen (vgl. RT 2067<br />
WEL), welche die behinderte Person in der Tagesstruktur erhält<br />
abzuziehen. Erhält die behinderte Person eine Hilflosenentschädigung<br />
so ist diese nicht abzuziehen.<br />
Tagung <strong>Fachverband</strong> 19.11.2009 79