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Newsletter Menschenrechte - Jan Sramek Verlag

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NLMR 1/2011-Literatur<br />

59<br />

waltskammer, Dr. h.c. Renate Jaeger, anlässlich ihres 70.<br />

Geburtstags gewidmet ist. Das vorliegende Werk beschäftigt<br />

sich grundsätzlich mit der Entwicklung der Grundbzw.<br />

<strong>Menschenrechte</strong> in Deutschland und Europa.<br />

In den ersten drei Kapiteln wird sowohl die gesamte<br />

Tätigkeit von Renate Jaeger vom Anfang ihrer Karriere<br />

bis heute als auch ihr Beitrag als Richterin am EGMR in<br />

Straßburg präsentiert.<br />

Die weiteren Kapitel bilden zahlreiche Aufsätze von<br />

Juristen, die die Ehre hatten, Renate Jaeger kennen zu<br />

lernen oder mit ihr zu arbeiten. Die Aufsätze werden in<br />

speziellen Bereichen je nach Thema gegliedert. Transnationale<br />

Rechtsstaatlichkeit, der EuGH als neoliberale<br />

Institution, der Beitritt der EU zur EMRK u.ä. werden im<br />

Abschnitt »Institutionelle Aspekte« analysiert, während<br />

über Grundrechte in verschiedenen Lebensbereichen<br />

unter dem Schlagwort »Demokratie und Solidarität«<br />

diskutiert wird. Schließlich werden materiellrechtliche<br />

Gewährleistungen des Grundgesetzes, der innerstaatlichen<br />

(deutschen) Rechtsordnung sowie der EMRK und<br />

in einem letzten Abschnitt verfahrensrechtliche Garantien<br />

dargestellt.<br />

Eine sehr interessante Präsentation der Demokratie<br />

als weibliches Wesen findet man im Beitrag von Gertrude<br />

Lübbe-Wolff mit der Überschrift »Demokratie als Weiberkram«.<br />

Die Begründung, warum wichtige Begriffe<br />

wie »Staat«, »Demokratie«, »Heroismus« weiblicher oder<br />

männlicher Natur sind, wird ausführlich in Bezug auf<br />

Werke bekannter Sprachwissenschaftler, Philosophen<br />

und Autoren sowohl der Antike als auch der modernen<br />

Zeit dargestellt und analysiert.<br />

Das Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen<br />

in allen Lebensbereichen und die Umsetzung<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention im alltäglichen<br />

Leben ist ein weiteres interessantes Thema dieses<br />

Werkes und im Aufsatz von Peter Masuch zu finden, während<br />

die Rechtsstellung von Patienten, insbesondere<br />

nach ärztlichen Fehlern, im Aufsatz von Hansjörg Geiger<br />

behandelt wird.<br />

Die Grundidee des vorliegenden Werkes liegt in der<br />

Frage, inwiefern <strong>Menschenrechte</strong> im wirtschaftlichen,<br />

kulturellen und sozialen Bereich verwirklicht werden<br />

und welche Unterstützung der Einzelne bei der Sicherung<br />

und Durchsetzung seiner Grundrechte bekommt,<br />

sei es die Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen, der<br />

Schutz des Familienlebens, die Informationsfreiheit,<br />

Schutz für Transsexuelle in Deutschland und Europa<br />

oder der Schutzraum der privaten Lebensführung (Beispielsfall:<br />

die prominente Person).<br />

Die vorliegende Festschrift bietet einen ausführlichen<br />

Einblick über die Polemik zwischen Staat und Mensch,<br />

einschließlich seiner Grundrechte der zweiten und der<br />

ersten Generation.<br />

Sofia Iliaki<br />

Andreas Stricker<br />

Die Bedeutung der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention und der gemeinsamen<br />

Verfassungsüberlieferungen für den Grundrechtsschutz<br />

der Europäischen Union<br />

Peter Lang, Frankfurt am Main 2010<br />

ISBN 978-3-631-58719-5, geb., 243 S., € 51,20<br />

Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Union ist<br />

nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, mit dem<br />

die EU-Grundrechtecharta Verbindlichkeit erlangte und<br />

eine Rechtsgrundlage für den Beitritt zur EMRK geschaffen<br />

wurde, zunehmend in das Blickfeld wissenschaftlicher<br />

Erörterungen geraten. Die vorliegende Dissertation<br />

bezieht sich allerdings noch auf die alte Rechtslage nach<br />

dem Vertrag von Nizza und trägt daher Art. 6 Abs. 2 EU-<br />

Vertrag in der Lissaboner Fassung, der mittlerweile den<br />

Beitritt der EU zur EMRK vorsieht, noch keine Rechnung.<br />

Nach einer kurzen Einführung in den Gegenstand<br />

der Arbeit stellt der Autor die – historisch gewachsenen<br />

– Grundlagen der gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzkonzeption<br />

vor, wobei er auch auf Besonderheiten<br />

aus dem Verhältnis von Gemeinschaftsrecht<br />

und EMRK sowie auf die Rechtsprechungsdivergenzen<br />

zwischen EuGH und EKMR bzw. EGMR eingeht. Stricker<br />

stellt sodann drei Modelle eines verbesserten – teilweise<br />

bereits verwirklichten – Grundrechtsschutzes im Wege<br />

der »richterrechtlichen« Gewährleistung durch den<br />

EuGH (sog. prätorische Lösung), der Katalogisierung<br />

bzw. Kodifizierung von Grundrechten (vgl. die Charta<br />

der Grundrechte der EU) und des bereits erwähnten,<br />

noch ausstehenden, Beitritts der EU zur EMRK vor.<br />

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Art. 6 Abs. 2<br />

EU-Vertrag in der Fassung von Nizza, wonach die Union<br />

die Grundrechte achtet, wie sie in der am 4.11.1950 in<br />

Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum<br />

Schutze der <strong>Menschenrechte</strong> und Grundfreiheiten<br />

gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen<br />

Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten<br />

als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts<br />

ergeben. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen,<br />

ob aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf die<br />

EMRK in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag die in ihr verankerten<br />

Grundrechte als für das Gemeinschaftsrecht unmittelbar<br />

verbindlich erachtet werden können, wobei auch auf<br />

die Rolle der EU-Grundrechtecharta eingegangen wird.<br />

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 6 Abs. 2<br />

EU-Vertrag die EMRK für das Gemeinschaftsrecht verbindlich<br />

mache, gleichzeitig aber eine dynamische Weiterentwicklung<br />

des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzes<br />

über die parallele Beachtlichkeit der in<br />

ständiger Entwicklung begriffenen Verfassungsüberlieferungen<br />

der Mitgliedstaaten zugelassen werde.<br />

Eduard Christian Schöpfer<br />

Österreichisches Institut für <strong>Menschenrechte</strong><br />

© <strong>Jan</strong> <strong>Sramek</strong> <strong>Verlag</strong>

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