Newsletter Menschenrechte - Jan Sramek Verlag
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NLMR 1/2011-Literatur<br />
59<br />
waltskammer, Dr. h.c. Renate Jaeger, anlässlich ihres 70.<br />
Geburtstags gewidmet ist. Das vorliegende Werk beschäftigt<br />
sich grundsätzlich mit der Entwicklung der Grundbzw.<br />
<strong>Menschenrechte</strong> in Deutschland und Europa.<br />
In den ersten drei Kapiteln wird sowohl die gesamte<br />
Tätigkeit von Renate Jaeger vom Anfang ihrer Karriere<br />
bis heute als auch ihr Beitrag als Richterin am EGMR in<br />
Straßburg präsentiert.<br />
Die weiteren Kapitel bilden zahlreiche Aufsätze von<br />
Juristen, die die Ehre hatten, Renate Jaeger kennen zu<br />
lernen oder mit ihr zu arbeiten. Die Aufsätze werden in<br />
speziellen Bereichen je nach Thema gegliedert. Transnationale<br />
Rechtsstaatlichkeit, der EuGH als neoliberale<br />
Institution, der Beitritt der EU zur EMRK u.ä. werden im<br />
Abschnitt »Institutionelle Aspekte« analysiert, während<br />
über Grundrechte in verschiedenen Lebensbereichen<br />
unter dem Schlagwort »Demokratie und Solidarität«<br />
diskutiert wird. Schließlich werden materiellrechtliche<br />
Gewährleistungen des Grundgesetzes, der innerstaatlichen<br />
(deutschen) Rechtsordnung sowie der EMRK und<br />
in einem letzten Abschnitt verfahrensrechtliche Garantien<br />
dargestellt.<br />
Eine sehr interessante Präsentation der Demokratie<br />
als weibliches Wesen findet man im Beitrag von Gertrude<br />
Lübbe-Wolff mit der Überschrift »Demokratie als Weiberkram«.<br />
Die Begründung, warum wichtige Begriffe<br />
wie »Staat«, »Demokratie«, »Heroismus« weiblicher oder<br />
männlicher Natur sind, wird ausführlich in Bezug auf<br />
Werke bekannter Sprachwissenschaftler, Philosophen<br />
und Autoren sowohl der Antike als auch der modernen<br />
Zeit dargestellt und analysiert.<br />
Das Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen<br />
in allen Lebensbereichen und die Umsetzung<br />
der UN-Behindertenrechtskonvention im alltäglichen<br />
Leben ist ein weiteres interessantes Thema dieses<br />
Werkes und im Aufsatz von Peter Masuch zu finden, während<br />
die Rechtsstellung von Patienten, insbesondere<br />
nach ärztlichen Fehlern, im Aufsatz von Hansjörg Geiger<br />
behandelt wird.<br />
Die Grundidee des vorliegenden Werkes liegt in der<br />
Frage, inwiefern <strong>Menschenrechte</strong> im wirtschaftlichen,<br />
kulturellen und sozialen Bereich verwirklicht werden<br />
und welche Unterstützung der Einzelne bei der Sicherung<br />
und Durchsetzung seiner Grundrechte bekommt,<br />
sei es die Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen, der<br />
Schutz des Familienlebens, die Informationsfreiheit,<br />
Schutz für Transsexuelle in Deutschland und Europa<br />
oder der Schutzraum der privaten Lebensführung (Beispielsfall:<br />
die prominente Person).<br />
Die vorliegende Festschrift bietet einen ausführlichen<br />
Einblick über die Polemik zwischen Staat und Mensch,<br />
einschließlich seiner Grundrechte der zweiten und der<br />
ersten Generation.<br />
Sofia Iliaki<br />
Andreas Stricker<br />
Die Bedeutung der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention und der gemeinsamen<br />
Verfassungsüberlieferungen für den Grundrechtsschutz<br />
der Europäischen Union<br />
Peter Lang, Frankfurt am Main 2010<br />
ISBN 978-3-631-58719-5, geb., 243 S., € 51,20<br />
Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Union ist<br />
nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, mit dem<br />
die EU-Grundrechtecharta Verbindlichkeit erlangte und<br />
eine Rechtsgrundlage für den Beitritt zur EMRK geschaffen<br />
wurde, zunehmend in das Blickfeld wissenschaftlicher<br />
Erörterungen geraten. Die vorliegende Dissertation<br />
bezieht sich allerdings noch auf die alte Rechtslage nach<br />
dem Vertrag von Nizza und trägt daher Art. 6 Abs. 2 EU-<br />
Vertrag in der Lissaboner Fassung, der mittlerweile den<br />
Beitritt der EU zur EMRK vorsieht, noch keine Rechnung.<br />
Nach einer kurzen Einführung in den Gegenstand<br />
der Arbeit stellt der Autor die – historisch gewachsenen<br />
– Grundlagen der gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzkonzeption<br />
vor, wobei er auch auf Besonderheiten<br />
aus dem Verhältnis von Gemeinschaftsrecht<br />
und EMRK sowie auf die Rechtsprechungsdivergenzen<br />
zwischen EuGH und EKMR bzw. EGMR eingeht. Stricker<br />
stellt sodann drei Modelle eines verbesserten – teilweise<br />
bereits verwirklichten – Grundrechtsschutzes im Wege<br />
der »richterrechtlichen« Gewährleistung durch den<br />
EuGH (sog. prätorische Lösung), der Katalogisierung<br />
bzw. Kodifizierung von Grundrechten (vgl. die Charta<br />
der Grundrechte der EU) und des bereits erwähnten,<br />
noch ausstehenden, Beitritts der EU zur EMRK vor.<br />
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Art. 6 Abs. 2<br />
EU-Vertrag in der Fassung von Nizza, wonach die Union<br />
die Grundrechte achtet, wie sie in der am 4.11.1950 in<br />
Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum<br />
Schutze der <strong>Menschenrechte</strong> und Grundfreiheiten<br />
gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen<br />
Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten<br />
als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts<br />
ergeben. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen,<br />
ob aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf die<br />
EMRK in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag die in ihr verankerten<br />
Grundrechte als für das Gemeinschaftsrecht unmittelbar<br />
verbindlich erachtet werden können, wobei auch auf<br />
die Rolle der EU-Grundrechtecharta eingegangen wird.<br />
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 6 Abs. 2<br />
EU-Vertrag die EMRK für das Gemeinschaftsrecht verbindlich<br />
mache, gleichzeitig aber eine dynamische Weiterentwicklung<br />
des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzes<br />
über die parallele Beachtlichkeit der in<br />
ständiger Entwicklung begriffenen Verfassungsüberlieferungen<br />
der Mitgliedstaaten zugelassen werde.<br />
Eduard Christian Schöpfer<br />
Österreichisches Institut für <strong>Menschenrechte</strong><br />
© <strong>Jan</strong> <strong>Sramek</strong> <strong>Verlag</strong>