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1 - Landkreis Oldenburg

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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

4.1 Behälterstruktur Hausmüll<br />

Bereits im Abfallwirtschaftskonzept 2000-2005 wurde die Frage aufgeworfen, ob für<br />

kleine Haushaltsgrößen kleinere Behältergrößen vorgesehen werden sollten. Seinerzeit<br />

wurde der Beschaffung kleinerer Behälter, z. B. eines 60 l-MGBs, nicht befürwortet;<br />

als Lösung für 1-Personenhaushalte wurde der 8-wö. geleerte 80 l-MGB zugelassen.<br />

Die Umsetzung erfolgte 2004; seither haben sich lediglich rd. 600 Benutzer, etwas<br />

mehr als 1 % der Haushalte, für diese Behältergröße entschieden.<br />

Ein 4-wö. geleerter 80 l-MGB entspricht einem Volumen von 20 l je Woche; wird dieser<br />

Behälter von einem 2-Personen-Haushalt verwendet, entspricht dies einer Mindestbe-<br />

nutzung von 10 l je Einwohner und Woche. Entsprechendes gilt für einen 8-wö. geleer-<br />

ten 80 l-MGB für 1-Personen-Haushalte. Eine Mindestbenutzung von 10 l je Einwohner<br />

und Woche vorzugeben, ist nach der Rechtssprechung des OVG Lüneburg zulässig.<br />

Zwischenzeitlich wurde von verschiedenen Seiten an die Verwaltung der Wunsch heran<br />

getragen, den 8-wö. geleerten 80 l-MGB auch für 2-Personen-Haushalte zuzulassen.<br />

Ergänzend könnte die Frage gestellt werden, ob ein 60 l-MGB unter den heutigen Be-<br />

dingungen vorzugswürdig wäre. Denn in der Tat: der 4-wö. geleerte 80 l-MGB ist mit<br />

rd. 16.000 Benutzern die meistbenutzte Behältergröße. In einigen Nachbarkreisen,<br />

z.B. Ammerland und Cloppenburg, wurde entsprechend reagiert und das Spektrum<br />

nach unten erweitert.<br />

Es gibt aber auch Argumente gegen den 60 l-MGB.<br />

Bleibt das abgefahrene Volumen in etwa gleich, führt der 60 l-MGB zu höheren Kosten,<br />

da letztlich die Leerung des Behälters die kostenrelevante Einflussgröße bei der Abfuhr<br />

ist.<br />

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass durch eine Öffnung des Spektrums nach unten – sei<br />

es in Form eines 60 l-MGBs oder sei es durch 8-wö. geleerte 80 l-MGB für die 2-<br />

Personenhaushalte – sich das insgesamt von den Benutzern in Anspruch genommene<br />

Volumen entsprechend reduziert.<br />

Bei prinzipiell gleich bleibenden Kosten führt das dazu, dass die Gebührensätze je Vo-<br />

lumeneinheit steigen müssen. Im Ergebnis wird dem Benutzer zwar zunächst die Mög-<br />

lichkeit gegeben, seine Gebührenbelastung zu vermindern; nach wenigen Jahren muss<br />

allerdings die Gebührenstruktur angepasst werden, so dass am Ende wohlmöglich die<br />

selben Gebühren für einen 60 l-MGB zu entrichten sind, wie heute für einen 80 l-MGB.<br />

Seite 44 von 55 27.06.2007

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