1 - Landkreis Oldenburg
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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
wäre, so dass nicht absehbar ist, ob die zuständige Behörde dem zustimmen würde.<br />
Aus heutiger Sicht würde diese Maßnahme auch zu weit gehen: dem <strong>Landkreis</strong> ist<br />
nicht daran gelegen, jegliche Entsorgungsmöglichkeit für Gewerbeabfälle zu unterbin-<br />
den, sondern es sollen lediglich die Übermengen abgesteuert werden.<br />
Wirksamer ist dagegen der wirtschaftliche Hebel, d.h. die Erhöhung der Gebühren für<br />
Gewerbeabfälle. Die derzeitige Gebühr von 140 €/t beruht auf Kosten für die Beseiti-<br />
gung in Höhe von 133 €/t (vgl. Kap. 3.2.2) zzgl. anteiliger Verwaltungskosten; dieser<br />
Betrag lässt sich aber insbesondere für Abfälle mit hohen heizwertreichen Anteilen<br />
nicht halten, da die betreffenden Kapazitäten – wie dargestellt – nur für Abfälle aus<br />
Haushaltungen gesichert wurden. Bereits seit November 2006 werden deshalb Gewer-<br />
beabfälle mit hohen heizwertreichen Anteilen mit dem Gebührensatz für „sonstige Ab-<br />
fälle“ (180 €/t) abgerechnet; dies führte zum sichtbaren Mengenrückgang Ende 2006/<br />
Anfang 2007 (vgl. Abbildung 22).<br />
Wir empfehlen jedoch, diese Sofortmaßnahme auf eine satzungsmäßig präzisere Basis<br />
zu stellen. Es sollte unterschieden werden zwischen Gewerbeabfällen mit hohen orga-<br />
nischen Anteilen (MBA-fähig) und solchen, die wegen hoher Anteile heizwertreicher<br />
Fraktionen nicht MBA-fähig und anderweitig zu entsorgen sind. Erstere können weiter-<br />
hin mit 140 €/t abgerechnet werden; wir gehen davon aus, dass es sich dabei um we-<br />
niger als 1.000 t/a handelt. Für letztere müssen die Kosten anderer Entsorgungswege<br />
zugrunde gelegt werden. Eine orientierende Anfrage bei der ANO im Dezember 2006<br />
ergab für Übermengen mit einem Heizwert von rd. 15.000 kJ/kg Annahmepreise von<br />
177,40 €/t netto; einschl. Umschlag, Transport und Verwaltung ergäbe sich daraus ein<br />
Gebührenbedarf von 235 €/t. Da derzeit die Verbrennungspreise sinken, dürfte im<br />
Herbst 2007 ein niedrigerer Kostensatz möglich sein.<br />
Beschluss<br />
Für Gewerbeabfälle wird ein gespaltener Gebührensatz eingeführt:<br />
♦ der Gebührensatz für Gewerbeabfälle mit hohen organischen Anteilen (MBA-fähig)<br />
ist auf Basis der Beseitigungskosten für Abfälle aus Haushaltungen zu ermitteln;·<br />
♦ andere Gewerbeabfälle müssen auf anderen Entsorgungswegen entsorgt werden;<br />
der Gebührensatz muss die Kosten dieser Entsorgungswege decken.<br />
Seite 50 von 55 27.06.2007