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1 - Landkreis Oldenburg

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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

Aus diesen Erwägungen kann aus gutachterlicher Sicht die Absenkung des Mindestvo-<br />

lumens und die Erweiterung des Behälterspektrums nach unten nicht befürwortet wer-<br />

den. Etwas anders ergibt sich nur dann, wenn die Rechtssprechung des OVG Lüneburg<br />

in diesem Punkt modifiziert wird.<br />

Im Beteiligungsverfahren wurde der Hinweis gegeben, dass die derzeitige Satzungsre-<br />

gelung – welche ein Behältervolumen (Liter je Person) vorgibt – nicht ausreicht, wenn<br />

drei verschiedene Leerungsturni möglich sind. Vielmehr wäre eine klare Leerungsvo-<br />

lumen-Regel (Liter je Person und Woche) erforderlich.<br />

Dem ist zu folgen. Wir empfehlen, dass das Mindestleerungsvolumen für den Regelfall<br />

auf 10 l je Person und Woche festzusetzen ist.<br />

Der bisherige Vollzug hat in einer unbekannten Zahl der Fälle dazu geführt, dass Be-<br />

nutzer nur noch 5 l/Person und Woche verwenden. Da diese Fälle schwerlich geändert<br />

werden können, muss dies ausnahmsweise in der Satzung ermöglicht werden.<br />

Beschluss<br />

Eine Erweiterung des Behälterspektrums (60 l Behälter) wird nicht vorgenommen.<br />

Jedoch ist im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs eine Ergänzung der Satzungsregelung<br />

in § 24 (3) AGS wie folgt erforderlich: Für die schwarze Tonne gilt ein<br />

Mindestleerungsvolumen von 10 l/Person und Woche; bei Nachweis sehr niedriger Abfallmengen<br />

kann ausnahmsweise ein Leerungsvolumen von 5 l/Person und Woche<br />

festgesetzt werden.<br />

Damit ergibt sich automatisch für Ausnahmefälle eine Öffnung der 80 l/8-wö-Behälter<br />

für 2-Personen-Haushalte.<br />

4.2 Gebühren<br />

Im LK <strong>Oldenburg</strong> besteht eine verursachergerechte Gebührenstruktur, wonach die<br />

Kosten der schwarzen, braunen und grünen Tonne jeweils durch eine spezifische Ge-<br />

bühr und die übrigen Leistungen durch die Grundgebühr gedeckt werden.<br />

Diese Gebührenstruktur sollte so beibehalten werden; jedoch ist in den Bereichen<br />

Hausmüll und Bioabfall sowie bei der Grundgebühr eine Anpassung erforderlich (vgl.<br />

Kap. 3.3). Wir empfehlen, dabei etwaige vorhandene Kostensenkungspotentiale aus-<br />

zuschöpfen. Mit Blick auf die Verwaltungskosten erscheint dabei eine Überprüfung der<br />

Ausgaben für den Gebühreneinzug angezeigt.<br />

Seite 45 von 55 27.06.2007

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