1 - Landkreis Oldenburg
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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
Aus diesen Erwägungen kann aus gutachterlicher Sicht die Absenkung des Mindestvo-<br />
lumens und die Erweiterung des Behälterspektrums nach unten nicht befürwortet wer-<br />
den. Etwas anders ergibt sich nur dann, wenn die Rechtssprechung des OVG Lüneburg<br />
in diesem Punkt modifiziert wird.<br />
Im Beteiligungsverfahren wurde der Hinweis gegeben, dass die derzeitige Satzungsre-<br />
gelung – welche ein Behältervolumen (Liter je Person) vorgibt – nicht ausreicht, wenn<br />
drei verschiedene Leerungsturni möglich sind. Vielmehr wäre eine klare Leerungsvo-<br />
lumen-Regel (Liter je Person und Woche) erforderlich.<br />
Dem ist zu folgen. Wir empfehlen, dass das Mindestleerungsvolumen für den Regelfall<br />
auf 10 l je Person und Woche festzusetzen ist.<br />
Der bisherige Vollzug hat in einer unbekannten Zahl der Fälle dazu geführt, dass Be-<br />
nutzer nur noch 5 l/Person und Woche verwenden. Da diese Fälle schwerlich geändert<br />
werden können, muss dies ausnahmsweise in der Satzung ermöglicht werden.<br />
Beschluss<br />
Eine Erweiterung des Behälterspektrums (60 l Behälter) wird nicht vorgenommen.<br />
Jedoch ist im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs eine Ergänzung der Satzungsregelung<br />
in § 24 (3) AGS wie folgt erforderlich: Für die schwarze Tonne gilt ein<br />
Mindestleerungsvolumen von 10 l/Person und Woche; bei Nachweis sehr niedriger Abfallmengen<br />
kann ausnahmsweise ein Leerungsvolumen von 5 l/Person und Woche<br />
festgesetzt werden.<br />
Damit ergibt sich automatisch für Ausnahmefälle eine Öffnung der 80 l/8-wö-Behälter<br />
für 2-Personen-Haushalte.<br />
4.2 Gebühren<br />
Im LK <strong>Oldenburg</strong> besteht eine verursachergerechte Gebührenstruktur, wonach die<br />
Kosten der schwarzen, braunen und grünen Tonne jeweils durch eine spezifische Ge-<br />
bühr und die übrigen Leistungen durch die Grundgebühr gedeckt werden.<br />
Diese Gebührenstruktur sollte so beibehalten werden; jedoch ist in den Bereichen<br />
Hausmüll und Bioabfall sowie bei der Grundgebühr eine Anpassung erforderlich (vgl.<br />
Kap. 3.3). Wir empfehlen, dabei etwaige vorhandene Kostensenkungspotentiale aus-<br />
zuschöpfen. Mit Blick auf die Verwaltungskosten erscheint dabei eine Überprüfung der<br />
Ausgaben für den Gebühreneinzug angezeigt.<br />
Seite 45 von 55 27.06.2007