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1 - Landkreis Oldenburg

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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

♦ Die Hersteller sind verpflichtet, die erfassten Geräte der weiteren Verwertung<br />

zuzuführen. Dafür müssen sie sich bei einer gemeinsamen Stelle, dem<br />

Elektroaltgeräte-Register, lizenzieren lassen. Das Register weist anschließend die<br />

Entsorgungsverantwortung für die erfassten Geräte jeweils den Herstellern zu.<br />

Diese bedienen sich i.d.R. Entsorgungsfirmen, welche das Material transportieren<br />

und verwerten.<br />

♦ Die Schnittstelle zwischen den Zuständigkeiten ist die Übergabestelle. Der örE hat<br />

die Übergabestelle einzurichten, die Container auf den Übergabestellen müssen<br />

von den Herstellern gestellt werden.<br />

Nähere Erläuterungen und die Umsetzung im LK <strong>Oldenburg</strong> sind im Kapitel 2.7 be-<br />

schrieben.<br />

1.2.3 Neue Abfallrahmenrichtlinie<br />

Es ist damit zu rechnen, dass im Konzeptzeitraum die Abfallrahmenrichtlinie novelliert<br />

wird; dies wird über eine entsprechende Anpassung des KrW-/AbfG (bzw. durch das<br />

geplante Umweltgesetzbuch) auch Auswirkungen auf die deutsche Abfallwirtschaft<br />

haben.<br />

In folgenden Bereichen ist mit Neuregelungen zu rechnen:<br />

� Dauer der Abfalleigenschaft<br />

� 5-stufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Wiederverwendung, stoffliche Verwer-<br />

tung, energetische Verwertung, Beseitigung)<br />

� Neudefinition des Begriffs energetische Verwertung<br />

� Abgrenzung von Entsorgungszuständigkeiten<br />

� Umweltstandards.<br />

1.3 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong> als Entsorgungsraum<br />

Der LK <strong>Oldenburg</strong> liegt im westlichen Niedersachsen und grenzt an die kreisfreien<br />

Städte <strong>Oldenburg</strong> im Norden und Delmenhorst im Osten sowie an die <strong>Landkreis</strong>e We-<br />

sermarsch, Diepholz, Vechta, Cloppenburg und Ammerland.<br />

Die Kreisstadt ist seit dem 01.01.1988 Wildeshausen. Dem LK <strong>Oldenburg</strong> gehören sie-<br />

ben Gemeinden sowie eine Samtgemeinde mit acht Mitgliedsgemeinden an – Dötlin-<br />

gen, Ganderkesee, Großenkneten, Hatten, Hude, Wardenburg, die Stadt Wildeshausen<br />

und die Samtgemeinde Harpstedt. Die folgende Abbildung zeigt die geographische<br />

Zuordnung der Gemeinden und der umliegenden Gebietskörperschaften:<br />

Seite 6 von 55 27.06.2007

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