1 - Landkreis Oldenburg
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Abfallwirtschaftskonzept 2007<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
♦ Die Hersteller sind verpflichtet, die erfassten Geräte der weiteren Verwertung<br />
zuzuführen. Dafür müssen sie sich bei einer gemeinsamen Stelle, dem<br />
Elektroaltgeräte-Register, lizenzieren lassen. Das Register weist anschließend die<br />
Entsorgungsverantwortung für die erfassten Geräte jeweils den Herstellern zu.<br />
Diese bedienen sich i.d.R. Entsorgungsfirmen, welche das Material transportieren<br />
und verwerten.<br />
♦ Die Schnittstelle zwischen den Zuständigkeiten ist die Übergabestelle. Der örE hat<br />
die Übergabestelle einzurichten, die Container auf den Übergabestellen müssen<br />
von den Herstellern gestellt werden.<br />
Nähere Erläuterungen und die Umsetzung im LK <strong>Oldenburg</strong> sind im Kapitel 2.7 be-<br />
schrieben.<br />
1.2.3 Neue Abfallrahmenrichtlinie<br />
Es ist damit zu rechnen, dass im Konzeptzeitraum die Abfallrahmenrichtlinie novelliert<br />
wird; dies wird über eine entsprechende Anpassung des KrW-/AbfG (bzw. durch das<br />
geplante Umweltgesetzbuch) auch Auswirkungen auf die deutsche Abfallwirtschaft<br />
haben.<br />
In folgenden Bereichen ist mit Neuregelungen zu rechnen:<br />
� Dauer der Abfalleigenschaft<br />
� 5-stufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Wiederverwendung, stoffliche Verwer-<br />
tung, energetische Verwertung, Beseitigung)<br />
� Neudefinition des Begriffs energetische Verwertung<br />
� Abgrenzung von Entsorgungszuständigkeiten<br />
� Umweltstandards.<br />
1.3 Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong> als Entsorgungsraum<br />
Der LK <strong>Oldenburg</strong> liegt im westlichen Niedersachsen und grenzt an die kreisfreien<br />
Städte <strong>Oldenburg</strong> im Norden und Delmenhorst im Osten sowie an die <strong>Landkreis</strong>e We-<br />
sermarsch, Diepholz, Vechta, Cloppenburg und Ammerland.<br />
Die Kreisstadt ist seit dem 01.01.1988 Wildeshausen. Dem LK <strong>Oldenburg</strong> gehören sie-<br />
ben Gemeinden sowie eine Samtgemeinde mit acht Mitgliedsgemeinden an – Dötlin-<br />
gen, Ganderkesee, Großenkneten, Hatten, Hude, Wardenburg, die Stadt Wildeshausen<br />
und die Samtgemeinde Harpstedt. Die folgende Abbildung zeigt die geographische<br />
Zuordnung der Gemeinden und der umliegenden Gebietskörperschaften:<br />
Seite 6 von 55 27.06.2007