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Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung

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Empfehlungen:<br />

• Die Qualität des Unterrichts an Schulen mit vielen Schüler_innen of Color<br />

muss deutlich erhöht werden u.a. durch Eignungsprüfung der Lehrer_innen in<br />

bestimmten Abständen durch eine unabhängige Prüfstelle, mindestens alle<br />

fünf Jahre (Unterrichtsabnahme) 24<br />

• Durch Kurse <strong>und</strong> Fortbildungen soll es eine positive Aufstiegsförderung für<br />

Lehrer_innen geben<br />

• Der UNESCO-Beschluss soll als Richtschnur genommen <strong>und</strong> umgesetzt werden:<br />

Die Forderung „Bildung zur nachhaltigen Entwicklung“ als<br />

Querschnittsthema soll in die Schule aufgenommen <strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />

• Schulen mit Schüler_innen of Color sollen zu Profilschulen weiterentwickelt<br />

werden, in dem sie eine profilorientierte Ausstattung, mit einer fachspezifischen<br />

sozialpädagogischen Betreuung erhalten, mit besonders hochwertigen<br />

Angeboten, damit die Chancenungleichheit aufgebrochen wird.<br />

• Klassenfrequenz in Schulen mit mehrheitlich Schüler_innen of Color soll gesenkt<br />

werden<br />

• Lehrplan: Aufnahme der Deutschen Kolonialgeschichte in den Lehrplan (z.B.<br />

Hereroaufstand als Völkermord aufnehmen)<br />

• Lehrplan: Der Senat wird aufgefordert, die Migrationsgeschichte umfassend<br />

aufzuarbeiten: Es muss hervorgehoben werden, dass Deutschland seit Jahrh<strong>und</strong>erten<br />

ein Einwanderungsland war <strong>und</strong> ist. Die <strong>ethnische</strong> Herkunft in<br />

Deutschland ist sehr heterogen! Aber insbesondere die Arbeitsmigration seit<br />

den 1950er <strong>und</strong> 1960er Jahren ist aufzuarbeiten. Sie muss noch detaillierter<br />

untersucht werden (z.B. das „Wirtschaftsw<strong>und</strong>er“ ist nicht „so“ entstanden) <strong>und</strong><br />

im Schulunterricht behandelt werden. Hierbei ist auf die Fortführung kolonialer<br />

Muster hinzuweisen!<br />

Neutralitätsgesetz<br />

Im Jahr 2005 trat das „Neutralitätsgesetz“ in Berlin in Kraft. In der Öffentlichkeit<br />

wurden insbesondere die Teile diskutiert, die auf Verbot des Tragens<br />

weltanschaulicher bzw. religiöser Symbole/Kleidung Bezug nehmen. Durch das<br />

Gesetz werden auf vielschichtige Art <strong>und</strong> Weise rechtliche Fragen <strong>und</strong><br />

Fragestellungen berührt. So steht das Gesetz im Spannungsfeld mit dem<br />

Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Gleichzeitig sind fehlende oder<br />

geringe Informationen zum Neutralitätsgesetz bei den Kindererzieher_innen,<br />

Lehrer_innen <strong>und</strong> Eltern festzustellen.<br />

Empfehlungen:<br />

• R<strong>und</strong>schreiben der Senatsverwaltung an alle Kitas <strong>und</strong> Schulen zum<br />

Neutralitätsgesetz (<strong>und</strong> seinen Grenzen!!) <strong>und</strong> die antidiskriminierungsrechtlichen<br />

Vorgaben des AGGs. Die Herausgabe des R<strong>und</strong>schreibens soll<br />

durch eine Pressemittelung in allen Berliner <strong>und</strong> bezirklichen Medien bekannt<br />

gemacht werden.<br />

24 Orientierung nach dem Fünf-Punkte-System bei Ärzten.<br />

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