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Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung

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Untersuchungshaftanstalt <strong>und</strong> bietet daher keine Maßnahmen zur Resozialisierung<br />

an. Trotzdem werden Inhaftierte, die keinen deutschen Pass besitzen, aus der JVA<br />

Moabit heraus ausgewiesen, ohne dass schon rein faktisch die Möglichkeit einer<br />

günstigen Sozialprognose besteht.<br />

Empfehlung:<br />

• Die Senatsverwaltung für Justiz trägt dafür Sorge, dass allen Inhaftierten -<br />

unabhängig ihrer Herkunft - der gleiche Zugang zu<br />

Resozialisierungsmaßnahmen ermöglicht wird.<br />

• Dafür erarbeitet die Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit<br />

zivilgesellschaftlichen Akteur_innen eine Gesamtstrategie mit einem<br />

Maßnahmenpaket über folgende Punkte:<br />

• Den Inhaftierten ohne deutschen Pass wird zu Beginn ihrer Haft eine<br />

Broschüre, in allen erforderlichen Sprachen, über<br />

Resozialisierungsmaßnahmen übergeben.<br />

• Mehrsprachige Sozialarbeiter_innen mit Diversity Kompetenzen vermitteln in<br />

speziell konzipierten Workshops die zur Verfügung stehenden<br />

Resozialisierungsmaßnahmen <strong>und</strong> ihre weitreichende Bedeutung.<br />

• Jedem/r Inhaftierten ohne deutschen Pass wird bei Bedarf die Möglichkeit<br />

gegeben, einen Deutschkurs zu besuchen <strong>und</strong>/oder einen Schulabschluss zu<br />

machen.<br />

7) Problemfeld: Mangelndes Beschwerdemanagement im Strafvollzug<br />

Inhaftierte of Color berichten immer wieder von rassistisch motivierten Übergriffen<br />

<strong>und</strong> <strong>Diskriminierung</strong>. Nur in den seltensten Fällen reichen sie eine Beschwerde<br />

hier<strong>gegen</strong> ein, da sie Repressalien befürchten.<br />

Empfehlungen:<br />

• Die Senatsverwaltung für Justiz erarbeitet in Zusammenarbeit mit<br />

zivilgesellschaftlichen Akteur_innen ein Gesamtkonzept zu den<br />

Beschwerdemöglichkeiten in den JVAs.<br />

• Zunächst bedarf es im Sinne einer „Bestandsaufnahme“ einer anonymen<br />

Erhebung über rassistische Übergriffe <strong>und</strong> <strong>Diskriminierung</strong>en in den JVAs<br />

sowie über die bisher eingegangenen Beschwerden.<br />

• Einrichtung einer zentralen anstaltsunabhängigen Beschwerdestelle 45<br />

• Es muss ein konkretes Verfahren erarbeitetet werden, wie Beschwerden<br />

wegen <strong>Diskriminierung</strong> aufgr<strong>und</strong> der <strong>ethnische</strong>n Herkunft, der Hautfarbe <strong>und</strong><br />

der Religion abgeholfen werden kann. Dabei muss die Anonymität des<br />

Beschwerdeführers / der Beschwerdeführerin gewährleistet werden.<br />

• Vorstellung des allgemeinen Verfahrens der Beschwerde auf der Internetseite<br />

der Senatsverwaltung<br />

• Erstellen eines Informationsblattes zum Beschwerdeverfahren in<br />

unterschiedlichen Sprachen für Inhaftierte ohne deutschen Pass<br />

• Eine unabhängige Beschwerdestelle soll den Eingang von Beschwerden<br />

45 Diese könnte in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in den JVAs integriert werden.<br />

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