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Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung

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<strong>gegen</strong>über den Klient_innen einzuhalten.<br />

3) Problemfeld: Wenig interkulturelle Kompetenz der Sachbearbeiter_innen,<br />

Respektlosigkeiten <strong>und</strong> Unterstellungen <strong>gegen</strong>über den Klient_innen<br />

Empfehlungen:<br />

• Den Sachbearbeiter_innen muss interkulturelles Verständnis vermittelt<br />

werden. Verschiedene Workshops (z.B. zu Themen wie Critical Whiteness,<br />

Islamophobie), die von qualifizierten Migrant_innenorganisationen angeboten<br />

oder empfohlen werden, können zu einem besseren Verstehen führen <strong>und</strong><br />

Spannungen zwischen Klient_innen <strong>und</strong> Sachbearbeiter_innen abbauen.<br />

• Ein klares Absehen von haltlosen Vermutungen <strong>und</strong> Unterstellungen über den<br />

Zweck von Lebensgemeinschaften, Schwangerschaften <strong>und</strong><br />

Aufenthaltszwecken von Seiten der Sachbearbeiter_innen.<br />

• Diversity Kompetenzen <strong>und</strong> das Bemühen um die interkulturelle Öffnung<br />

muss bei Neueinstellungen <strong>und</strong> Beförderungen ein zentrales<br />

Entscheidungskriterium sein.<br />

4) Problemfeld: Verdeckte <strong>Diskriminierung</strong> bestimmter Klient_innengruppen,<br />

Andersbehandlung von Klient_innen nach ihrer Herkunft,<br />

Generalverdächtigungen<br />

Empfehlungen:<br />

• Sachbearbeiter_innen müssen bei ihrer Arbeit objektiv bleiben.<br />

Vorverurteilungen aufgr<strong>und</strong> physischer Merkmale sind strengstens zu<br />

unterlassen. Jede/r Klient/in muss als Individuum wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> hat ein Recht auf vorurteilsfreie Behandlung.<br />

• Die ABH muss die Anliegen der Klient_innen ohne Vorbehalte ernst nehmen<br />

<strong>und</strong> darf nicht auf dem Gr<strong>und</strong>satz des Generalverdachts agieren. Auch<br />

Falschaussagen von einigen Klient_innen dürfen nicht zu einem<br />

Generalverdacht <strong>gegen</strong> andere Klient_innen führen.<br />

5) Problemfeld: Schutz der Familie, Schutz von Lebenspartnerschaft, Schutz im<br />

Trennungsfall<br />

Empfehlungen:<br />

• Die Familienzusammenführung von Menschen mit Aufenthaltserlaubnis muss<br />

durch die ABH gefördert werden. Das schließt auch<br />

Familienzusammenführungen im Zuge von Umverteilungen innerhalb<br />

Deutschlands ein. Die Ermessensspielräume müssen von den<br />

Sachbearbeiter_innen positiv genutzt werden.<br />

• Die ABH muss die Privatsphäre von binationalen Ehen anerkennen <strong>und</strong> auf<br />

die entwürdigenden Verhöre <strong>und</strong> Hausbesuche der Lebenspartner/in<br />

verzichten. Die binationalen Ehen müssen gleichgesetzt <strong>und</strong> respektiert<br />

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