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Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung

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3) Problemfeld: Polizeistatistik<br />

Es fehlen statistische Erfassungen von rassistischen Übergriffen, die das genaue<br />

Ausmaß des Problems darstellen <strong>und</strong> ein realistisches Bild dieses gesellschaftlichen<br />

Phänomens wiedergeben.<br />

Empfehlungen:<br />

• „<strong>Rassismus</strong>“ wird als eigenständige Kategorie in die Polizeistatistik<br />

aufgenommen.<br />

• Die hierfür notwendige Definition von rassistisch motivierten Straftaten wird<br />

unabhängig von der Kategorie „Rechtsextremismus“ <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong>lage des<br />

Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes formuliert.<br />

• Sämtliche rassistisch motivierten Übergriffe werden unabhängig vom<br />

jeweiligen Straftatbestand in der Statistik unter der Kategorie „<strong>Rassismus</strong>“<br />

zusammengefasst.<br />

• Der jetzige KPMD-PMK (kriminalpolizeilicher Meldedienst für politisch<br />

motivierte Kriminalität) bietet wenig Möglichkeit, die polizeiliche Statistik zu<br />

rassistischer Gewalt präziser zu erfassen. Das Land Berlin setzt sich dafür<br />

ein, eine b<strong>und</strong>eseinheitliche Erfassung zu realisieren, indem es sich bei der<br />

Innenministerkonferenz dafür stark macht.<br />

4) Problemfeld: Racial/Ethnic Profiling<br />

Menschen werden aufgr<strong>und</strong> ihres Äußeren, z.B. wegen ihrer Hautfarbe oder<br />

(unterstellte) Herkunft, einem generellen polizeilichen Verdacht ausgesetzt <strong>und</strong><br />

dementsprechend öfter polizeilich kontrolliert. Diese Praxis drückt sich auch in den<br />

polizeilichen Ermittlungsgruppen, wie beispielsweise „vietnamesische<br />

Zigarettenschmuggler“ oder „Schwarzafrikaner“, aus.<br />

Empfehlungen:<br />

• Die Landesregierung muss eine klare Definition der Methode, der auf<br />

Herkunft, Religion <strong>und</strong>/oder auf äußeren Merkmalen basierenden<br />

Personenprofilermittlung vorlegen <strong>und</strong> die Antidiskriminierungsgesetzgebung<br />

dahingehend ergänzen, dass solche Personenprofilermittlungen als<br />

rechtswidrig gelten.<br />

• Vorschriften <strong>und</strong> Handlungsrichtlinien für die Mitarbeiter_innen der<br />

Strafverfolgungsbehörden müssen ein ausdrückliches Verbot der auf<br />

Herkunft, Religion <strong>und</strong>/oder auf äußeren Merkmalen basierenden<br />

Personenprofilermittlungen enthalten.<br />

• Ermittlungsgruppen sollen nicht länger nach (der <strong>ethnische</strong>n Herkunft der)<br />

Täter_innen benannt werden, sondern nach der zu ermittelnden Straftat.<br />

• Abschaffung der sog. „verdachts- <strong>und</strong> ereignisunabhängiger Kontrollen“ (auf<br />

Berliner Landesebene geregelt in § 21 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ordnungsgesetz (ASOG)) sowie des § 36 Abs. 4 ASOG (Betreten <strong>und</strong><br />

Durchsuchen von Wohnungen). Des Weiteren setzt sich das Land Berlin<br />

dafür ein, dass entsprechende Regelungen für die B<strong>und</strong>espolizei auf<br />

B<strong>und</strong>esebene (§ 23 II Nr. 1 BPolG) abgeschafft werden.<br />

• Die Landesstelle für Gleichbehandlung – <strong>gegen</strong> <strong>Diskriminierung</strong> (LADS) stellt<br />

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