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1. Ernährungssouveränität allgemein - (KLJB) Bayern

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sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Aktion und die Voraussetzungen dafür sind in der Beschreibung<br />

Beschreibung erklärt.<br />

Großgrundbesitzer, Bank, Präfektur<br />

Großgrundbesitzer Mr. Rashid Arlaiah<br />

Land Voraussetzung: Geld<br />

Er besitzt viel Land und weiß, dass die Kleinbauern von ihm abhängig sind, Land ist schwer zu<br />

bekommen, er hast genügend davon, und verteilt es nach Gutdünken. Er verpachtet es zu einem<br />

Preis von 40 Bakis pro Hektar im Monat, er macht natürlich nur Jahresverträge (kassiert also gleich<br />

bei Vertragsabschluss 480 Bakis). Für seine Mühen verlangt er obendrein noch 5 % der Erntemenge<br />

für sich. Die normale Menge, die er verpachtet, ist jeweils ein Hektar. Die Landmenge und die<br />

Bedingungen wirdin das Reisfeld am Laufzettel eingetragen.<br />

Geld Voraussetzung: hohe Zinsen, Ernteabgaben.<br />

Außerdem verleiht er auch Geld, wenn er danach gefragt wird, aber er verlangt hohe Zinsen,<br />

schließlich soll es sich ja für ihn auch lohnen! 10% pro Jahr müssen es schon sein. Außerdem müssen<br />

die Bauern dann einen Teil der Ernte (2%) an ihn abtreten. Das geliehene Geld wird bei den<br />

Schulden eingetragen, mit den Voraussetzungen.<br />

Bank Indiacommerz<br />

Geld Voraussetzung: Zinsen<br />

Sie verleiht Geld, das als Schulden in den Laufzettel eingetragen wird. Sie verlangt aber Zinsen für<br />

die Rückzahlung (5%). Die Höhe der Kredite, auch die Menge ist frei verhandelbar. Die Menge des<br />

geliehenen Geldes und die Bedingungen werdenin den Laufzettel eingetragen. Eine Zwischenaktion<br />

kann sein, dass eine Familie sofort ihren Kredit zurückzahlen muss. Das geschieht bei der Bank.<br />

Auch das wird im Laufzettel vermerkt. Die Familie wird natürlich versuchen, den Kredit zu<br />

verlängern. Je nach Argumentation lässt die Bank sich erweichen. Das liegt in ihrem Ermessen.<br />

Präfektur Mr. Rajah Bawhi<br />

Land Voraussetzung: Geld<br />

Der Präfekt verwaltet den staatlichen Landbesitz. Das heißt, auch dort kann die Familie Land pachten<br />

(30 Bakis pro Hektar pro Monat, auch dort gibt es nur Jahresverträge, also werden sofort 360<br />

Bakis kassiert, die normale Abgabemenge ist 1 Hektar). Aktiv wird der Präfekt allerdings nur, wenn<br />

er genügend Bestechungsgelder kassiert hat, die Höhe liegt in seinem Ermessen, je nachdem, wie<br />

er gerade gelaunt ist (zwischen 30 und 180 Bakis (eine Monatspacht bis Halbjahrespacht) in etwa).<br />

Das gepachtete Land mit den Bedingungen werden in den Laufzettel eingetragen.<br />

Land Voraussetzung: Aktionspunkte<br />

Aktiv wirst er auch, wenn ihm die Landlosenbewegung/NGO oder das Hilfswerk im Nacken sitzen<br />

und mit größeren öffentlichkeitswirksamen Aktionen drohen. Wenn er siehst, dass die Familie dort<br />

bereits größere Aktivitäten gestartet hat (die Bestätigung legt die Familie in Form von Aktionspunkten<br />

vor, zwei davon müssen sie haben), gibt er auch ohne Bestechung nach, er muss ja auf seinen<br />

guten Ruf achten. Konkret heißt das, die Familie braucht die zwei Aktionspunkte von der NGO und<br />

dem Hilfswerk. Er verpachtet das Land dann zu den oben genannten Bedingungen, allerdings ohne<br />

Bestechung.<br />

Landlosenbewegung/NGO, Hilfswerk, Jugendliche aus D<br />

Landlosenbewegung/NGO: Pro Landless<br />

Aktionspunkt Voraussetzung: Aktionsideen von der Familie<br />

Hier gibt es einen Aktionspunkt, ab zwei Aktionspunkten wird die Präfektur aktiv und vergibt Land<br />

ohne Bestechungsgelder, weil sie um ihr öffentliches Ansehen fürchtet, wenn Pro Landless eine Aktion<br />

startet. Dies passiert allerdings nur, wenn die Landlosenbewegung mit dem Hilfswerk zusammenarbeitet,<br />

die Familie bei beiden vorspricht und mit ihnen zusammenarbeitet. In einem Bera-<br />

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