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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 102<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />

c) LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes;<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in diesem Gebiet wird im<br />

wesentlichen bestimmt durch:<br />

- die vielfach strukturieten naturnahen<br />

Gehölze und Gebüsche;<br />

- den Rossbach mit naturnahen<br />

Strukturen und bachbegleitender<br />

Vegetation;<br />

- die gegliederte Feldflur mit ihren<br />

eingestreuten Feldgehölzen;<br />

- die Sukzessions und Ruderalflächen<br />

im Osten des Bereichs<br />

nördlich der Distelkamp Straße;<br />

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit des Landschaftsbildes;<br />

3. wegen der besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung.<br />

Ge- und Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />

gem. Ziffer C.1.2.1<br />

Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />

zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />

über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />

die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirken<br />

den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />

Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />

ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />

Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />

des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />

verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />

Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler,<br />

erneuerungsfähiger Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt diese Ausweisung<br />

des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.<br />

Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />

Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />

von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />

erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Feldflur<br />

sowie die Waldbestände mit Waldrandkulisse dieses Raumes.<br />

Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />

Freiraum und Grünzug ein wichtiger Bereich für die Naherholung.<br />

Seine Siedlungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wesentliche<br />

Rolle.

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