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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 104<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />

c) LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes;<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in diesem Gebiet wird im<br />

wesentlichen bestimmt durch:<br />

- die gegliederte Feldflur mit eingestreuten<br />

Feldgehölzen;<br />

- den Gantenbergbach mit naturnahen<br />

Strukturen;<br />

- Geländestufen und bewachsene<br />

Geländekanten;<br />

- die reich strukturierten Laubwälder;<br />

- das bachbegleitende Grünland<br />

im Wagenbruch;<br />

- den in Verbindung mit den benachbarten<br />

Bäumen großen zusammenhängendenLandschaftsraum;<br />

- Die Rotbuche (Fagus sylvatica;<br />

Stammumfang ca. 3,80 m; Höhe<br />

ca. 22 m) an der Zuwegung zur<br />

Tongrube Lessmöllmann südlich<br />

von Obercastrop<br />

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit des Landschaftsbildes;<br />

3. wegen der besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung.<br />

Gebote und Verbote.<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />

gem. Ziffer C.1.2.1.<br />

Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />

zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />

über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />

die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirken<br />

den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />

Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />

ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />

Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />

des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />

verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />

Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler,<br />

erneuerungsfähiger Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt diese Ausweisung<br />

des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.<br />

Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />

Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />

von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />

erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Feldflur<br />

sowie die Waldbestände mit Waldrandkulisse dieses Raumes.<br />

Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />

Freiraum und Grünzug wichtiger Bereich für die Naherholung. Seine<br />

Siedlungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige Rolle.<br />

Sie gelten nicht für rechtlich abgesicherte Vorhaben und Maßnahmen<br />

zur Verfüllung und Rekultivierung im Bereich der westlichen und östlichen<br />

Tongrube Lessmöllmann.

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